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Caro47
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2007
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 19:50    Titel: Bilderklau Antworten mit Zitat

Frau A wurde von einem gemeinnützigen Verein beauftragt, zum Zwecke der besseren Öffentlichkeitsarbeit eine Homepage zu erstellen. Hierbei wurde ihr bei der Gestaltung freie Hand gewährt.
Frau A stellt dort auch Fotos ein, die sie selbst mit ihrer eigenen Kamera macht/ gemacht hat, da der Verein nicht über geeignetes Equipment verfügt.
Die Fotos stellt Frau A somit dem Verein zur Verfügung.

Ebenso verwendet sie dort ihre eigenen Texte zu bestimmten Themen und Rubriken.

Ihr wurde von einigen Vorstandsmitgliedern des Vereins untersagt, eigene Texte mit ihrem Copyright zu versehen, da die Texte doch einen hohen Inhalts- und Schöpfungswert haben. Alle Texte werden als Teamarbeit im Disclaimer ausgewiesen.

Kürzlich aber nun, fand Frau A auf einer anderen Homepage eines ihrer Bilder.

Frau A hat den Vorstand davon informiert, zumal diese Homepage, auf der sie das Bild gefunden hatte als eine gewerbliche Homepage geführt wird und auch noch einem Vorstandsmitglied gehört.

Frau A bekam Klärung zugesprochen und das Bild wird schnellstmöglich entfernt.
Das war vor 14 Tagen und nichts ist passiert. Das "geklaute" Bild prangt immer noch dort, wo es nicht hingehört!

Meine Frage:
Wie kann man vorgehen um dort einen Verstoß gegen das Urheberrecht rechtlich geltend machen zu können.
Man sagte Frau A nämlich, sie stelle die Bilder zur Verfügung aber die Vereinshomepage
obliege in der" Hand" des Vorstandes. Frau A hätte somit an den Bildern keine Ansprüche mehr!

LG, Caro
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 20:08    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Frau A ihre Urheberschaft beweisen kann und sie dem Vorstand kein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt hat, könnte sie eine Klage auf Unterlassung und möglichen Schadenerstz im Rahmen der Lizenzanalogie einreichen. Dazu sollte sie sich aber besser persönlich durch einen entsprechenden Fachanwalt beraten lassen.
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 20:44    Titel: Re: Bilderklau Antworten mit Zitat

Caro47 hat folgendes geschrieben::
Die Fotos stellt Frau A somit dem Verein zur Verfügung.

Zu welchen Bedingungen? Stichwort Nutzungsrecht.


Caro47 hat folgendes geschrieben::
Ihr wurde von einigen Vorstandsmitgliedern des Vereins untersagt, eigene Texte mit ihrem Copyright zu versehen, ....

In Deutschland gibt es kein Copyright sondern das Urheberrechtsgesetz. Und das greift automatisch. Bei Lichtbildern und Lichtbildwerken grundsätzlich, unabhängig irgeneiner Schöpfungshöhe; bei Texten eben beim Erreichen der nötigen Schöpfungshöhe.

Caro47 hat folgendes geschrieben::
Alle Texte werden als Teamarbeit im Disclaimer ausgewiesen.

Zumindest bei Fotos hat der Fotograf Anspruch auf Namensnennung am Bild oder an geeigneter Stelle, es sei denn, dies wurde ausdrücklich ausgeschlossen.

Caro47 hat folgendes geschrieben::
Kürzlich aber nun, fand Frau A auf einer anderen Homepage eines ihrer Bilder.

Da hätte ich an Stelle von Frau A schon Dollarzeichen in den Augen.
Ich weiß allerdings auch genau, wem ich für welche Bilder welche Nutzungsrechte eingeräumt habe.

Caro47 hat folgendes geschrieben::
Wie kann man vorgehen um dort einen Verstoß gegen das Urheberrecht rechtlich geltend machen zu können.

Vorausgesetzt, dass dem Verein kein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt worden ist, kann man den Rechteverletzer auffordern das Bild umgehend zu löschen. Ferner kann für die bislang erfolgte Einblendung ein lizenzanaloges Honorar, am besten nach Honorartabelle der MFM, plus Zuschlag für nicht genehmigte Nutzung, plus Zuschlag für unterlassenen Bildquellennachweis gefordert werden.

Caro47 hat folgendes geschrieben::
Man sagte Frau A nämlich, sie stelle die Bilder zur Verfügung aber die Vereinshomepage obliege in der" Hand" des Vorstandes.

Womit wir wieder beim Nutzungsrecht wären.

Caro47 hat folgendes geschrieben::
Frau A hätte somit an den Bildern keine Ansprüche mehr!

Womit wir schon wieder beim Nutzungsrecht sind.

Aber ich denke auch, dass Frau A sich ....
Adromir hat folgendes geschrieben::
....besser persönlich durch einen entsprechenden Fachanwalt beraten lassen....

sollte.
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Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Caro47
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2007
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Vorausgesetzt, dass dem Verein kein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt worden ist, kann man den Rechteverletzer auffordern das Bild umgehend zu löschen. Ferner kann für die bislang erfolgte Einblendung ein lizenzanaloges Honorar, am besten nach Honorartabelle der MFM, plus Zuschlag für nicht genehmigte Nutzung, plus Zuschlag für unterlassenen Bildquellennachweis gefordert werden.


Das tat nun Frau A und forderte den Rechteverletzer auf, dass Bild zu löschen.
Das tat er auch und jetzt hat Frau A, die auch noch Arbeitnehmerin in diesem Verein ist, eine Abmahnung erhalten, wegen ungebührlichen Verhaltens gegenüber einer stellv. Vorsitzenden und die (un)freundliche Aufforderung, wenn ihr irgend etwas nicht passe, sie sich eine andere Arbeit suchen möge.
Die stellv. Vorgesetzte war diejenige, die sich das Bild in unerlaubter Weise "angeeignte" hatte.

Jetzt wirds heftig!

LG, Caro
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 17:17    Titel: Antworten mit Zitat

Dann wäre jetzt der Anwalt für Arbeitsrecht angesagt. Eine solche Abmahnung sollte man wohl angreifen (solange sie nicht wegen des Tonfalls der Löschungsaufforderung berechtigt war).
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DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 27.01.09, 17:21    Titel: Antworten mit Zitat

Nach nem neuen Arbeitsplatz würde ich mich jetzt allerdings schonmal umschauen. Dort wird man wohl keine Freude mehr haben.

Zum Bilderklau an sich sollte man die Hinweise von "nordlicht" befolgen. Smilie

lg
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 18:22    Titel: Antworten mit Zitat

Caro47 hat folgendes geschrieben::
Frau A und forderte den Rechteverletzer auf, dass Bild zu löschen.
Das tat er auch und jetzt hat Frau A, die auch noch Arbeitnehmerin in diesem Verein ist, eine Abmahnung erhalten, wegen ungebührlichen Verhaltens gegenüber einer stellv. Vorsitzenden und die (un)freundliche Aufforderung, wenn ihr irgend etwas nicht passe, sie sich eine andere Arbeit suchen möge.
Die stellv. Vorgesetzte war diejenige, die sich das Bild in unerlaubter Weise "angeeignte" hatte.

Wäre ja schön gewesen, wenn man die Zusammenhänge im ET erläutert bekommen hätte Mit den Augen rollen
Bei derartiger Konstellation hätte man natürlich auch anders reagieren können. Wenn die Redaktionen, von denen ich viele oder große Aufträge bekomme mal "Mist" machen und beispielsweise die Namensnennung am Bild vergessen, hole ich auch nicht gleich die große Holzkeule raus sondern nehme erstmal die aus Schaumstoff Winken
Etwas diplomatisches Geschick unterstelle ich eigentlich jedem.
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Caro47
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2007
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 20:17    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
die große Holzkeule raus sondern nehme erstmal die aus Schaumstoff


Hat sie getan, 3 Wochen lang.
Auf dem Bild war ein 11 jähriges Mädchen, dessen Eltern nur eine Benutzung des Bildes auf der HP, des Vereins erlaubt hatten!
3 Wochen lang hat Frau A, den Vorstand um Hilfe gebeten, dem besagten Vorstandsmitglied die Löschung des Bildes anzuraten.
Es wurde ihr diese Hilfe zugesagt.
Was aber nicht geschah und das Bild nicht gelöscht wurde.
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