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§ 204 VVG Tarifwechsel

 
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elrey
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.07.2006
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 17:10    Titel: § 204 VVG Tarifwechsel Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

folgenden fiktiven Fall stelle ich zur Diskussion:

A ist bei B privat krankenversichert, A möchte eine Beitragsreduzierung erreichen und beantragt ein Angebot für einen Tarifwechsel. B gibt dieses Angebot nicht ab, woraufhin A die Zahlung der Beiträge einstellt. B möchte nun die Beiträge bezahlt haben.

Darf A aufgrund dieser Nichtabgabe die Zahlung verweigern ?

Da A mehrere Monatsbeiträge nicht bezahlt hat, verweigert nun B die Beitragsrückerstattung, ist dies AGB rechtlich zulässig (MB/KK) ?

Wie ist die Rechtslage ?
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 17:18    Titel: Antworten mit Zitat

Äh...also soviel ich weiß befreit das Warten auf ein Angebot nicht von der Pflicht die Beiträge zu zahlen. § 204 VVG passt m.E. auch nicht ganz auf diesen Fall, da hier nicht der Wunsch geäußert wurde, dass ein Tarifwechsel vorzunehmen ist, sondern der Tarifwechsel sollte erstmal angeboten werden.
_________________
Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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zuberbühler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 26.06.2008
Beiträge: 186
Wohnort: Oyten

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 21:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo elrey,

sehe ich auch so wie der_drebber.

Die Verweigerung der Beitragsrückerstattung dürfte ebenfalls zulässig sein. In den MB/KK dürfte dies geschrieben stehen.

Mit besten Grüßen
zuberbühler
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