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Insolvenzverschleppung

 
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ominoesia
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.11.2005
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 21:48    Titel: Insolvenzverschleppung Antworten mit Zitat

Hallo!

Mal wieder ein lustiger fiktiver Fall.
Man nehme folgende Vorgeschichte an:
A GmbH schließt wg Zahlungsausfällen von Kunden 2006 mit einem Negativbetrag ab, ist lt. Jahresabschluß buchmäßig überschuldet.
Nun wird der Abschluß Ende des Jahres 2007 erstellt und den Gesellschaftern vorgelegt. Die Geschäftsentwicklung ist zu diesem Zeitpunkt positiv (ist ja auch schon 1 Jahr später), der geringe Verlust aus 2006 annähernd ausgeglichen. Dennoch entscheiden die GF Anfang des Jahres 2008 sicherheitshalber, das noch nicht einbezahlte Stammkapital (50% wurden bei Gründung einbezahlt, der Rest wird jetzt eingefordert) einzufordern.
Gesellschafter A und B (zugleich Geschäftsführer) zahlen brav ein, Gesellschafter C (20% der Anteile) zahlt trotz mehrfacher Mahnung nicht ein, daraufhin werden seine Anteile im Wege der Kaduzierung eingezogen.

C scheint sich zu grämen und stellt im November 2008 (mit zugegebenermaßen haarsträubender Argumentation) Fremdinsolvenzantrag, welcher promt mit dem Vermerk, das Insolvenzgericht sei nicht für Streitigkeiten unter Gesellschaftern zuständig, abgewiesen wird.

Zusätzlich zeigt er Insolvenzverschleppung an.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt und kassiert per Durchsuchungsbeschluß sämtliche Unterlagen der GmbH ein.

Nun stellt sich die Frage.. wo keine Insolvenz da keine Verschleppung? Oder anders, wie kann man etwas verschleppen, das nicht da ist?

Die GmbH war zu keiner Zeit zahlungsunfähig, die GF wären zu jeder Zeit bereit gewesen, der GmbH im Bedarfsfal einen Kredit zur Überbrückung zu geben, was aber nicht nötig war und zu guter Letzt: die Geschäftsentwicklung 2008 ist glänzend , die GmbH wird mit ansehnlichem Gewinn abschließen.

Kann mir hier eventuell jemand mit der Grundlage für eine Insolvenzverschleppung helfen?? Hat die nach obigem Tatbestand bestand? Auch die Vorgehensweise, gleich alle Unterlagen ohne Anhörung zu beschlagnahmen, ohne den Vorwuf der Insolvenz überhaupt geprüft zu haben?
Was müssen sich die GF nach dem obigen Tatbestand vorwerfen lassen?(gerne auch andere mögliche Delikte anbringen, C sucht sicher fieberhaft weiter und A und B wären froh, sich schonmal drauf einstellen zu können, was noch kommt.)

Danke Smilie K

Falls das Thema besser ins Strafrecht passt, bitte verschieben, ich dachte, hier wäre es verwandter.
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