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Hausverkauf, wann muss Käufer Auslagen ersetzen?

 
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Ina11
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Anmeldungsdatum: 03.09.2005
Beiträge: 187

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 10:37    Titel: Hausverkauf, wann muss Käufer Auslagen ersetzen? Antworten mit Zitat

Hallo,
mal angenommen, Familie Kurt verkauft ihr Häuschen am Stadtrand. Wie üblich, zahlt sie für das ablaufende Jahr Grundsteuer und Hausversicherung weiter, bis im folgenden Jahr die Rechnungen hierfür direkt an Frau Zacharias, die Käuferin, gehen.
Das Jahr ist um, Familie Kurt hat die ausgelgten Beträge bei Frau Zacharias eingefordert, doch die rührt sich nicht.
Gibt es Fristen, in denen die verauslagten Summen an den Verkäufer zurückzuzahlen sind?
Liebe Grüße aus dem aalglatten Bremen,
Ina Winken
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@migo
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 15:16    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wie üblich, zahlt sie für das ablaufende Jahr Grundsteuer und Hausversicherung weiter,


Diese Abgaben sind am Jahresanfang für das laufende Jahr fällig. Was wurde denn darüber im Kaufvertrag festgehalten.
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Ina11
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Anmeldungsdatum: 03.09.2005
Beiträge: 187

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 15:20    Titel: Antworten mit Zitat

nichts bzw. normal: §6 Nutzen und Lasten: ..vom Tage der Besitzübergabe an gehen Kosten und Nutzen.....und die mit dem Kaufgegenstand verbundene Haftung auf den Käufer über. Grundsteuer und sonstige laufende Lasten einschl. aller Verpflichtungen aus den den Kaufgegenstand betreffenden Versicherungen sowie die allegemeine Verkehrssicherungspflicht trägt der Käufer ebenfalls ab dem Tag der Besitzübergabe."

Über Fristen zur Rückzahlung steht dort nichts. Geschockt
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Ina11
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Anmeldungsdatum: 03.09.2005
Beiträge: 187

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 22:46    Titel: Antworten mit Zitat

Schubs! Hat denn niemand einen Rat für mich? Frage
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Ina11
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Anmeldungsdatum: 03.09.2005
Beiträge: 187

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 16:55    Titel: Antworten mit Zitat

Letzer Aufruf: kann mir denn wirklich niemand weiterhelfen?? Frage
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Franz Königs
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 17:27    Titel: Antworten mit Zitat

Ina11 hat folgendes geschrieben::
Grundsteuer und sonstige laufende Lasten einschl. aller Verpflichtungen aus den den Kaufgegenstand betreffenden Versicherungen sowie die allgemeine Verkehrssicherungspflicht trägt der Käufer ebenfalls ab dem Tag der Besitzübergabe.

Die vorstehend wiedergegebene Vereinbarung im Kaufvertrag verpflichtet den Käufer, dem Verkäufer die Aufwendungen für die dort genannten laufenden Lasten zu ersetzen, soweit der Verkäufer sie für die Zeit nach der Besitzübergabe getragen hat.
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Ina11
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Anmeldungsdatum: 03.09.2005
Beiträge: 187

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 00:23    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, ja. Smilie
Aber welche Fristen muss er für die Rückzahlung einhalten, falls für das letzte Jahr noch der Verkäufer Grundsteuer und Versicherung gezahlt hat? Weißt du das auch? Smilie
Lieben Gruß aus Bremen,
Ina
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Franz Königs
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 09:50    Titel: Antworten mit Zitat

Ina11 hat folgendes geschrieben::
Aber welche Fristen muss er für die Rückzahlung einhalten, falls für das letzte Jahr noch der Verkäufer Grundsteuer und Versicherung gezahlt hat?

Wieso Fristen? Die Erstattung wird mit der Besitzübergabe fällig.
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Ina11
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Anmeldungsdatum: 03.09.2005
Beiträge: 187

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 01:18    Titel: Antworten mit Zitat

Nehmen wir mal an, der neue Besitzer hat auch nach 10 Monaten nicht gezahlt. Er reagierte auch nicht auf Anschreiben und zweifache Fristsetzung. Was dann?
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Franz Königs
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 10:15    Titel: Antworten mit Zitat

Der Verkäufer könnte seinen Anspruch, wenn er ihn für rechtlich begründet hält, z.B. durch einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids (siehe hier) gerichtlich geltend machen, eventuell nach einer entsprechenden Ankündigung an den Käufer.
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Ina11
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Anmeldungsdatum: 03.09.2005
Beiträge: 187

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

Danke!
Naja, wenn im Kaufvertrag schon geregelt ist, dass der Käufer die anteilige Versicherungs- und Grundsteuerlast zu tragen hat, besteht an der Zahlungsverpflichtung des Käufers wohl kein Zweifel. Ein Mahnbescheid ist ja auch für ihn noch günstiger als eine Zivilklage, die er verlieren würde. Smilie
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