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Trennung der Akten von Sonder- und Gemeinschftsvermögen

 
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mtriebler
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.05.2007
Beiträge: 32
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 09:36    Titel: Trennung der Akten von Sonder- und Gemeinschftsvermögen Antworten mit Zitat

Guten Tag.

Ein neue Frage: Meine Hausverwaltung verwaltet

- das Gemeinschaftsvermögen und

- für einen Teil der Eigentümer deren Sondervermögen.

Als Besitzer einer Eigentumswohnung habe ich Akteneinsicht genommen. Dabei habe ich - unwillentlich - auch die Dokumente, die ausschließlich das Sondereigentum (Mietwohnungen bzw. sogar deren Mieter : Klagen, Strebefälle etc.) betreffen zu Gesicht bekommen, weil nämlich für jede Wohnung nur eine Akte angelegt war, in der die die WEG betreffenden Vorgänge zusammen mit denen der Vermietung abgeheftet sind.

Meiner Meinung nach ist das verboten und ein grober Verstoß gegen Datenschutzrichtlinien.

Sehe ich das richtig??

Ich harre Ihrer klugen Meinungen

mtriebler
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Chess45
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 09:57    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist eben nicht sinnvoll das der gleiche Verwalter Gemeinschafts-und auch Sondereigentum verwaltet. Oder auch als Makler tätig ist.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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mtriebler
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.05.2007
Beiträge: 32
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 10:13    Titel: ja, aber ... Antworten mit Zitat

Na Klar.

Aber ist es VERBOTEN; daß er die Akten mixt oder nicht, das ist die Frage ( frei nach Hamlet)
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Chess45
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 10:22    Titel: Antworten mit Zitat

Warum soll denn ein Vermieter seinen Schriftverkehr mit dem Mieter nicht anderen zur Kenntnis geben dürfen?
Wer wird denn durch dies Schlamperei des Verwalters geschädigt?
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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