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Verfasst am: 21.01.09, 12:26 Titel: Musterschreiben auf eigener Webseite
Hallo,
würde jemand ein Musterschreiben (z.B. Widerruf der Datennutzung) mit Verweis auf die entsprechenden Paragraphen (z.B. §34 BDSG) auf seinen Webseiten veröffentlichen, wäre das problemlos möglich oder würde dies bereits in Richtung Rechtsberatung gehen und somit nicht zulässig?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 21.01.09, 16:16 Titel:
Es dürfte höchstwahrscheinlich keine Rechtsberatung im Einzelfall vorliegen - und nur die ist nicht jedermann erlaubt.
Ansonsten wäre jeder öffentliche Hinweis der Form "Für einen Gewährleistungsausschluß genügt die Formulierung: 'Keine Gewährleistung, da Privatverkauf'" schon unzulässig. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 22.01.09, 12:01 Titel:
Nur bei der Bewertung haben Sie sich verklickt. Ist aber nicht schlimm. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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