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Musterschreiben auf eigener Webseite

 
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funnyjanni
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.12.2004
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 12:26    Titel: Musterschreiben auf eigener Webseite Antworten mit Zitat

Hallo,

würde jemand ein Musterschreiben (z.B. Widerruf der Datennutzung) mit Verweis auf die entsprechenden Paragraphen (z.B. §34 BDSG) auf seinen Webseiten veröffentlichen, wäre das problemlos möglich oder würde dies bereits in Richtung Rechtsberatung gehen und somit nicht zulässig?

Danke,
Jan
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 16:16    Titel: Antworten mit Zitat

Es dürfte höchstwahrscheinlich keine Rechtsberatung im Einzelfall vorliegen - und nur die ist nicht jedermann erlaubt.

Ansonsten wäre jeder öffentliche Hinweis der Form "Für einen Gewährleistungsausschluß genügt die Formulierung: 'Keine Gewährleistung, da Privatverkauf'" schon unzulässig.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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funnyjanni
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.12.2004
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 11:40    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für den Hinweis!
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 12:01    Titel: Antworten mit Zitat

Nur bei der Bewertung haben Sie sich verklickt. Auf den Arm nehmen Ist aber nicht schlimm. Winken
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DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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