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hilfsmotor???

 
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Greitl
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Anmeldungsdatum: 21.01.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 20:54    Titel: hilfsmotor??? Antworten mit Zitat

hallo leute,
ich habe 2 fragen und zwar ist es eigentlich erlaubt an ein fahrrad einen motor anzubauen und mit deisem gefährt am straßenverkehr teilzunehmen (so zu sagen als hilfsmotor)?
und wie schnell darf es als hilfsmotor sein?
danke für eure antworten
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Kormoran
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 15:39    Titel: Antworten mit Zitat

So eben mit zwei Sätzen ist das wohl leider nicht zu beantworten. Es hängt m.E. auch und vor allem an der Art und Weise, wie der Hilfsmotor gestaltet ist. Das geht aus der Frage so nicht hervor.

Auch ist nicht klar, ob die Bereitschaft besteht, eine Betriebserlaubnis zu erlangen, das Teil zu versichern, einen Führerschein zu besitzen und, und, und…
In der Praxis werden aber wohl fast alle denkbaren Umbauten dazu führen, dass das eine oder andere notwendig wird, weil das Fahrrad mehr oder weniger zum Mofa mutiert.

Ich gehe aber mal davon aus, gemeint ist, ein „stinknormales Fahrrad“ zu nehmen, einen mehr oder weniger passenden Motor (auch Elektro?) einzubauen und damit zu fahren. Irgendwelche „Behördenakte“ sollen möglichst nicht stattfinden.

Das kann m.E., wenn überhaupt, nur dann klappen, wenn die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit unter 6 km/h bleibt oder das Teil als sogenanntes Pedelec (Fahrräder mit Trethilfe, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer maximalen Nenndauerleistung von 0,25 kW ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher, wenn der Fahrer im Treten einhält, unterbrochen wird) konstruiert ist.

Als Vorschriften kämen so als erster Ansatz in Frage:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32002L0024:DE:HTML
http://www.gesetze-im-internet.de/fzv/__1.html

http://www.gesetze-im-internet.de/fzv/__2.html
http://www.gesetze-im-internet.de/fzv/__3.html
http://www.gesetze-im-internet.de/fzv/__4.html

http://bundesrecht.juris.de/stvzo/__16.html
http://bundesrecht.juris.de/stvzo/__19.html
http://bundesrecht.juris.de/stvzo/__21.html
http://bundesrecht.juris.de/stvzo/__30.html

http://bundesrecht.juris.de/stvo/__24.html

Aber bitte – bevor jetzt freudestrahlend drauflosgebaut wird – das ist nur eine erste Überlegung, es ist durchaus möglich, dass ich unauffälliges, aber entscheidendes übersehen habe.
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
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