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Abnahmeprotokoll

 
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ocgsr
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.10.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 13:47    Titel: Abnahmeprotokoll Antworten mit Zitat

Folgendes Problem:
Handwerker H hat Arbeiten ausgeführt und wenige Tage später eine Schlußrechnung gestellt.

Dieser Schlußrechnung wurde widersprochen, da
- Mängel vor vorliegen
- Leistungspositionen abgerechnet wurden, die nicht ausgeführt wurden
- Leistungspositionen zu überhöhten Preisen abgerechnet wurden
Rechnung wurde nur teilweise beglichen, Rest als Einbehalt bis Klärung deklariert

Ein nach Bauvertrag vorgesehenes Abnahmeprotokoll vor Schlußrechnung wurde nicht erstellt.

Handwerker H hat sich nicht um die aufgeführten Mängel-Punkte gekümmert, stattdessen erfolgte Mahnbescheid, dem widersprochen wurde.

Jetzt kommt ein Brief mit einem Abnahmeprotokoll, das Mängelfreiheit testiert mit der Bitte um Unterschrift. Termin hat nie stattgefunden, dies kann auch nachgewiesen werden, da zu dem angegebene Termin 600 km weit weg!

Fragen:
Wie geht man hier am besten weiter vor??
Ist der Tatbestand nicht bereits Betrug oder Urkundenfälschung??

Ein bisher gemachtes Angebot auf gütliche Einigung bei Nachbesserung blieb ohne Wirkung.

Schon mal Danke für Eure Antworten
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ktown
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 10:34    Titel: Antworten mit Zitat

Dem Handwerker muß eine Frist eingeräumt werden um die Mängel zu beheben. Sollte er dieser Aufforderung nicht nachkommen, können die Mängel durch einen zusätzlichen Handwerker behoben werden.
Ansonsten Füße ruhig halten und warten, was vom Handwerker kommt.
Die erste Device ist: Nichts unterschreiben.... Winken
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Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht Winken
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Chub
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 20.10.2005
Beiträge: 1556

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 14:25    Titel: Re: Abnahmeprotokoll Antworten mit Zitat

ocgsr hat folgendes geschrieben::

Jetzt kommt ein Brief mit einem Abnahmeprotokoll, das Mängelfreiheit testiert mit der Bitte um Unterschrift. Termin hat nie stattgefunden, dies kann auch nachgewiesen werden, da zu dem angegebene Termin 600 km weit weg!


Abnehmen kann nur der Auftraggeber. Hat der Handwerker also die Unterschrift des Auftraggebers gefälscht???? Geschockt
_________________
Er war ein Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.
Ludwig Thoma

Nur eine tote Katze ist eine gute Katze.
Jerry Maus
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pOtH
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 14:36    Titel: Re: Abnahmeprotokoll Antworten mit Zitat

Chub hat folgendes geschrieben::
ocgsr hat folgendes geschrieben::

Jetzt kommt ein Brief mit einem Abnahmeprotokoll, das Mängelfreiheit testiert mit der Bitte um Unterschrift. Termin hat nie stattgefunden, dies kann auch nachgewiesen werden, da zu dem angegebene Termin 600 km weit weg!


Abnehmen kann nur der Auftraggeber. Hat der Handwerker also die Unterschrift des Auftraggebers gefälscht???? Geschockt


der handwerker will die unterschrift um "beweisen" zu können das es keine mängel gibt Lachen
_________________
LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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ocgsr
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.10.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 14:52    Titel: Antworten mit Zitat

danke für die Hinweise!

Dennoch: wie geht dieses Spiel jetzt rechtlich weiter?
- es liegt widersprochene Schlußrechnung vor
- es liegt widersprochener Mahnbescheid vor
- es gibt ein gefake'tes Abnahmeprotokoll, vom AG nicht unterschrieben
- es sind etwa 5% der Gesamtrechnung einbehalten

Handwerker reagiert auf keine Briefe und keine Terminsetzungen

Die Mängel könnte ich auch selbst beheben (bin vom Fach), will ich aber aus Beweissicherungsgründen nicht, ewig warten will ich aber auch nicht.

Was tun??
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elrey
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.07.2006
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 17:47    Titel: Antworten mit Zitat

Ein nichtunterzeichnetes Abnahmeprotoll ssagt nichts aus, ist quasi nur ein Entwurf.

Dem Mahnbescheid wurde widersprochen, will der Handwerker Geld sehen muss er klagen (innerhalb von 6 Monaten).

Ich verstehe nur den Zeitdruck etc. nicht, der Bauherr hat 5% einbehalten, sofern dies zur Mängelbeseitigung mehr als ausreicht würde ich die Mängel bestmöglich dokumentieren, ggf. einen Privatguachter mit der Dokumentation beauftragen (Achtung: Kosten ggf. nicht ersatzfähig) den Handwerker per Einschreiben/Rückschein die Mängel nochmals anzeigen und Frist zur Behebunng setzen. Ferner würde ich Ihn darauf hinweisen, dass, sofern die Mänel nicht bis zum Termin behoben sind, diese im Wege der Ersatzvornahme durch einen Dritten auf seine Kosten behoben werden. NAch Fristablauf würde ich den Dritten beauftragen, nach Rechnung ggf. ein Guthaben an den Handwerker auszahlen bzw. des Rest nachfoerdern.

Genaueres kann man erst nach Sichtung der Unterlagen sagen (VOB / BGB Vertrag etc.); wo steht denn das (fiktive) Bauwerk ?
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ocgsr
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.10.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 24.01.09, 09:37    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort. Dennoch kurze Rückfrage:

Wo steht das mit der Frist von 6 Monaten für eine Klage nach widersprochenem Mahnbescheid?? Konnte ich bisher nirgends finden
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