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Beschreibung von US Proukten bei anderem deutsche Markeninh.

 
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Anmeldungsdatum: 22.01.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 19:54    Titel: Beschreibung von US Proukten bei anderem deutsche Markeninh. Antworten mit Zitat

Hallo,
nehmen wir mal folgenden theoretischen Fall an:

1) Es gibt ein US Produkt A der Firma X (US-Trademark, Webdienstleistungen)

2) Es gibt eine deutsche Produkthilfeseite Webseite (Wiki) zu einem Produkt B (GNU Lizenz, ein US Computerprogramm). Dieses Produkt B ist ein eigenständiges Produkt, "kommuniziert" aber mit Produkt A. Es wird also, zwangsläufig, in dem Wiki der Name von A erwähnt.
Produkt B "kommuniziert" auch noch mit 100 Produkten von anderen Firmen, insgesammt sind das 1500 Seiten in diesem Hilfe-Wiki, Produkt A wird nur auf 2 Seiten davon erwähnt.
("Kommuniziert" = Datenaustausch, in welcher Form auch immer)

3) Dummerweise gibt es in Deutschland ein Produkt C der Firma Y mit dem selben Namen wie A (und auch so ungefähr die selbe Branche), welches in Deutschland die Namensrechte von A hat.

Diese Webseite ist nicht kommerziell, gewinnanstrebend oder sonstiges, sondern eine reine Informationswebseite die von mehren reinen Privatpersonen betrieben wird. Es wird für Produkt A oder Firma X auch keine Webung o.ä. gemacht. Produkt C, Firma Y wird in keinster Weise verunglimpft oder sonstiges.

Reicht dafür ein großes Feld mit dem Text "Der Begriff A auf dieser Seite bezieht sich auf das Produkt A der Firma X und nicht dem deutschen Markeninhaber Firma Y", o.ä. ?
Welche Möglichkeiten bestehen sonst für die Webseite/Wiki den Produktnamen A zu erwähnen ohne Abmahnschreiben von C zu befürchten? (Wenn diese überhaupt zulässig sind... ???)

Wie ist die Rechtslage? Inwieweit ist eine Erwähnung des Produkts A von X zulässig, wenn überhaubt?

Peter
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