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Testamenterrichtung

 
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Dartagnan
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Anmeldungsdatum: 30.03.2005
Beiträge: 202

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 20:47    Titel: Testamenterrichtung Antworten mit Zitat

Hallole,
ich habe ein wirksames Testament mit Erbeinsetzung des A. Wenn nun der Erblasser zu Lebzeiten allerdings die Erbeinsetzung des A durchstreicht, was passiert dann?

Dann habe ich wohl einen Widerruf nach § 2255 BGB. Eine neue Unterschrift brauche ich wohl nicht bezüglich der Streichung. Gestzliche Erbfolge ist die Folge.

Was passiert,wenn nun der Erblasser die Erbeinsetzung des A durchstreicht und statt A B einträgt?

Habe ich hier einen Widerruf nach § 2255 BGB und eine neue Verfügung von Todes wegen oder habe ich hier nur ein Nachtrag/ Ergänzung/Veränderung.

Brauche ich hier eine erneute Unterschrift? Eigentlich liegt ja schon eine Unterschrift vor.
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