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Hallole,
ich habe ein wirksames Testament mit Erbeinsetzung des A. Wenn nun der Erblasser zu Lebzeiten allerdings die Erbeinsetzung des A durchstreicht, was passiert dann?
Dann habe ich wohl einen Widerruf nach § 2255 BGB. Eine neue Unterschrift brauche ich wohl nicht bezüglich der Streichung. Gestzliche Erbfolge ist die Folge.
Was passiert,wenn nun der Erblasser die Erbeinsetzung des A durchstreicht und statt A B einträgt?
Habe ich hier einen Widerruf nach § 2255 BGB und eine neue Verfügung von Todes wegen oder habe ich hier nur ein Nachtrag/ Ergänzung/Veränderung.
Brauche ich hier eine erneute Unterschrift? Eigentlich liegt ja schon eine Unterschrift vor.
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