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Wenn ein Antrag auf Beratungshilfe abgelehnt wird und aufgrund einer darauf eingelegten Erinnerung doch genehmigt wird, verdient der Rechtsanwalt für das Einlegen der Erinnerung eine Gebühr? Wenn ja, welche?
... verdient der Rechtsanwalt für das Einlegen der Erinnerung eine Gebühr?
M. E. nicht. § 18 Nr. 5 RVG spricht nur von Entscheidungen, in denen der Anwalt Gebühren des 3. Abschnittes verdient. In der Gesetzesbegründung wurden die Teile 4 und 6 hiervon ausgenommen, der Teil 2 - hier einschlägig - wurde überhaupt nicht erwähnt.
Vielleicht fällt mir noch was ein... _________________ Karma statt Punkte!
Ich habe es fast befürchtet. Zwar kann man natürlich keinem Gericht etwas unterstellen, aber so kann die geschundene Staatskasse ja gut beisammen gehalten werden, indem beispielsweise erst einmal abgeleht wird. Gibt ja bestimmt Anwälte, denen die kleine Beratungsgebühr dann zu poplig ist, um dann noch eine Erinnerung zu begründen.
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