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Fahrer einer Fahrgemeinschaft trinkt Alkohol
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Kormoran
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 20:17    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Jetzt kommen in diesem Verein Diskussionen auf, der Mitfahrer solle sich mal nicht so haben…

Der Mitfahrer, der sich hat, scheint hier wohl der einzige zwischen diskutierenden Pappnasen zu sein, der den oben bereits angesprochenen gesunden Menschenverstand besitzt und einsetzt. Hoffentlich bleibt er standhaft. Oh, Mann… Sehr böse

Wenn die Mitfahrer aus Eigennutz zur Kostenersparnis mit dem Betrunkenen fahren bzw. den als Fahrer bestimmen, könnte man vielleicht auch in den Bereich der Anstiftung gelangen.

http://bundesrecht.juris.de/stgb/__26.html

Edit: Nachtrag

Ansonsten beispielhaft:

http://www.rosenheimer-nachrichten.de/zet_report_356_9433.html
http://www.shortnews.de/start.cfm?id=349805
http://www.kostenlose-urteile.de/newsview3072.htm
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran


Zuletzt bearbeitet von Kormoran am 22.01.09, 20:28, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 22.01.09, 20:23    Titel: Antworten mit Zitat

Die Kostenaufteilung innerhalb des Vereins hat mit der ursprünglich gestellten Frage nichts gemein.
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luca_on_air
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.12.2006
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 21:20    Titel: Antworten mit Zitat

Sicher nicht, Volker, aber die Bereitschaft selbst zu fahren ist natürlich durchaus vorhanden, wenn man weiß, dass man nicht allein die Kosten trägt.
Dass der Verein darauf achtet, die Fahrkosten gering zu halten, ist ja durchaus nachvollziehbar.
Gäbe es denn Punkte in Flensburg, wenn man zu einem Besoffenen ins Auto steigt und den Fahrtantritt nicht verhindert hat?
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Jens L
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 21:37    Titel: Antworten mit Zitat

luca_on_air hat folgendes geschrieben::
Gäbe es denn Punkte in Flensburg, wenn man zu einem Besoffenen ins Auto steigt und den Fahrtantritt nicht verhindert hat?


_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 22:03    Titel: Antworten mit Zitat

luca_on_air hat folgendes geschrieben::
Dass der Verein darauf achtet, die Fahrkosten gering zu halten, ist ja durchaus nachvollziehbar.
Wenn das lange genug gut geht, kann man wenigstens einen anständigen Beitrag zum AOK-Chopper oder zur Beerdigung leisten, wenn es dann doch nicht mehr gut geht... Mit den Augen rollen
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 23.01.09, 06:34    Titel: Antworten mit Zitat

Punkte gibt es wohl nicht.

Dass die Fahrtkosten niedrig gehalten werden sollen, steht ja außer Frage. Gleichwohl ist es eher ungewöhnlich, dass ein Verein private Fahrtkosten übernimmt.

Sicherlich wäre die Bereitschaft größer, selbst zu fahren, wenn der Verein sich an den Fahrtkosten beteiligen würde.

Im Rahmen der Gefahrenabwägung und im Zusammenhang mit dem Ausgangssachverhalt, wäre es in jedem Fall ratsam entweder selbst oder gar nicht zu fahren.

Denn es kann ja auch nicht sein, dass der Verein Kosten sparen will und auf der anderen Seite von seinen Mitgliedern - eben aus diesem Grunde - verlangt, bei alkoholisierten Fahrern mitzufahren.

ERGO: Wer fährt, bekommt die Fahrtkosten erstattet. Wenn dies im Rahmen von Fahrgemeinschaften geregelt werden kann, um die Kosten niedrig zu halten, ist das okay.
Nicht okay ist, von Mitfahrern zu verlangen, dass sie bei Alkoholisierten Fahrern mitfahren.

Fahrtkosten nicht oder nur zum Teil zu erstatten, weil man ja die Möglichkeit hatte, in einer Fahrgemeinschaft mitzufahren, halte ich im genannten Schverhalt für äußerst fragwürdig.

Auf solche Ideen kommt ja nicht mal das Finanzamt.

Fakt jedoch ist, dass hinsichtlich der Folgen im Bezug auf die Ausgangsfrage alles beantwortet wurde.
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