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arglistige Täuschung

 
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zocker
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Anmeldungsdatum: 20.12.2004
Beiträge: 284

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 11:27    Titel: arglistige Täuschung Antworten mit Zitat

ich brauche mal eure Meinung zu folgendem:

Jemand möchte eine Gaststätte kaufen, weit weg von seinem Wohnort, um sie zu betreiben und dort auch zu wohnen. Er verhandelt mit dem Eigentümer, erklärt was er vor hat und lässt sich Blilder schicken. Aufgrund der Entfernung besichtigt er aber die Immobilie nicht. Der Verkäufer weiß das und beschreibt das Objekt als wenig Reparaturbedürftig, aber durchaus bezugsfertig.

Der Interressent bekommt kein Darlehen und bittet einen Freund die Immobilie zu erwerben und an ihn zu verpachten. So geschied es. Man schließt einen Pachtvertrag auch 10 Jahre. Der Verkaufer schließt einen Vertrag mit einer Notariatsangestellten die für den Käufer handelt. Dieser Vertrag wird später vor einem anderen Notar vom Käufer genemigt. Im Vertrag steht der Satz: Das Objekt wurde ausgibig besichtigt. Tatsächlich wurde es nie besichtigt.

Als der Pächter beim Objekt eintrifft findet er eine Ruine. Das Grundstück ist wegen Einsturzgefahr gesperrt.

Wie ist die Lage?
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Fiat iustitia et pereat mundus
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Lucky
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 16:57    Titel: Antworten mit Zitat

Was soll man dazu sagen? Wenn jemand eine Katze im Sack kauft, also ungesehen, dann ist es keine arglistige Täuschung durch den Verkäufer, sondern eine Selbsttäuschung.
MfG
Lucky
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Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
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zocker
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Anmeldungsdatum: 20.12.2004
Beiträge: 284

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 17:25    Titel: Antworten mit Zitat

Ist das eine juristische Einschätzung oder Sarkasmus?
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 17:46    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich sehe das etwas anders als Lucky und sehe die arglistige Täuschung (vielleicht sogar Betrug) als erfüllt an. Auch wenn man die Katze im Sack kauft, bedeutet das noch lange nicht, daß der Verkäufer eine Rassekatze versprechen und dann nur eine Feld- Wald und Wiesenmischung übereignen darf und der Kunde hat das nachsehen.

Wo der Knackpunkt der ganzen Sache ist, daß der Käufer im Kaufvertrag eine Besichtigung bestätigt hat. Damit würde man erstmal die Annahme treffen "gekauft wie gesehen". Das dem, trotz der Bestätigung im Kaufvertrag, nicht so wahr muss jetzt der Käufer erstmal beweisen.
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Geist ist Geil!
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karli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 17:58    Titel: Antworten mit Zitat

Möglicherweise ist dieser Fall vergleichbar. Das hier scheint auch zum Thema zu passen.
Oder man sucht in der Suchmaschine seines Vertrauens mal nach "offenbarungspflichtiger Mangel" !
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Wir machen das mit den Fähnchen!
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zocker
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 20.12.2004
Beiträge: 284

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 10:01    Titel: Antworten mit Zitat

Danke soweit. Das Problem ist tatsächlich die Bestätigung der Besichtigung. Der Käufer ging davon aus, dass der spätere Nutzer (der Pächter) die Besichtigung durchgeführt hat. Dieser hatte auf die Frage: "hast du das gesehen" mit "ja" geantwortet, meinte aber die Fotos und die waren 10 Jahre alt und zeigten teilweise fremde Gebäude.

Sollte man letztendlich eine Täuschung annehmen, was wären die Folgen?
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Fiat iustitia et pereat mundus
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Auegeile
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.01.2009
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 22:28    Titel: Antworten mit Zitat

Mir fehlen die Worte!
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J_Denver
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 22:50    Titel: Antworten mit Zitat

Auegeile hat folgendes geschrieben::
Mir fehlen die Worte!


na.....solange die Buchstaben da sind. Böse
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

81:2/ -4K
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Auegeile
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.01.2009
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 23:01    Titel: Antworten mit Zitat

Soll heißen was ??
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kirchturm
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.02.2007
Beiträge: 2834
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 23:24    Titel: Antworten mit Zitat

Auegeile hat folgendes geschrieben::
Soll heißen was ??

Vier Worte haben Sie ja doch gefunden.
_________________
Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
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J_Denver
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 23:26    Titel: Antworten mit Zitat

Auegeile hat folgendes geschrieben::
Mir fehlen die Worte!


aber geschrieben hast du trotzdem. Idee
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

81:2/ -4K
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Auegeile
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.01.2009
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 00:51    Titel: Antworten mit Zitat

Ja.
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ChrisR
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Anmeldungsdatum: 08.09.2005
Beiträge: 751
Wohnort: Marburg

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 03:30    Titel: Antworten mit Zitat

Entschuldigung, aber wie be.... kann man sein?
Man kann doch nicht ein Grundstück mit Haus kaufen ohne es vorher ein mal gesehen zu haben und dann auch noch 10 Jahre lange Pachtverträge schließen???????
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Franz Königs
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 11:08    Titel: Antworten mit Zitat

Da es sich vermutlich um eine Angelegenheit von größerer wirtschaftlicher Bedeutung handelt, könnte ernsthaft darüber nachgedacht werden, ob es sich nicht empfiehlt, einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung der Interessen des Käufers zu beauftragen, vor allem, wenn der Kaufpreis bereits ganz oder teilweise gezahlt worden sein sollte, auch wenn zu befürchten ist, dass bei dem Verkäufer nichts mehr zu holen sein wird.
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

Meiner Ansicht nach dürfte der Käufer das grössere Problem haben.
Für den Pächter ist die Frage, was als vertragsgemässer Gebrauch im Pachtvertrag vereinbart wurde.
§ 581 BGB Vertragstypische Pflichten beim Pachtvertrag hat folgendes geschrieben::
(1) Durch den Pachtvertrag wird der Verpächter verpflichtet, dem Pächter den Gebrauch des verpachteten Gegenstands und den Genuss der Früchte, soweit sie nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft als Ertrag anzusehen sind, während der Pachtzeit zu gewähren. Der Pächter ist verpflichtet, dem Verpächter die vereinbarte Pacht zu entrichten.
(2) Auf den Pachtvertrag mit Ausnahme des Landpachtvertrags sind, soweit sich nichtaus den §§ 582 bis 584b etwas anderes ergibt, die Vorschriften über den Mietvertrag entsprechend anzuwenden.

§ 535 BGB Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags hat folgendes geschrieben::
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

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