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Anbieten von Dienstleistungen ohne HRA Eintrag ???

 
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ajm2001
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Anmeldungsdatum: 30.11.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 00:40    Titel: Anbieten von Dienstleistungen ohne HRA Eintrag ??? Antworten mit Zitat

Ich hab da mal eine Frage an euch
Bei einem Internetauftritt einer Firma ist mir aufgefallen, daß ich sie nicht unter dem Namen im Handelsregister finden kann. Im Impressum steht lediglich der Name des Inhabers und Geschäftsführers (gleiche Person) es steht auch nicht was für eine Gessellschaftsform sie hat. Ist es möglich ohne Anmeldung im Handelsregister Dienstleistungen im Internet anzubieten,unter anderem in einem großen Verkaufsportal ((Wortsperre: Firma)).
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Big Guro
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Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

Kleingewerbe müssen nicht im Handelsregister eingetragen werden. Soweit ich mich erinnere, muss der Frimenname aus dem Vor- und Zuname des Kleinunternehmers bestehen.
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ajm2001
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.11.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo big guro
es handelt sich dabei um ein Immobilienmaklerbüro und als zweiter Internetauftritt ein Bausachverständigenbüro. Das ist doch bestimmt kein Kleingewerbe mehr?
Diese Person hat vor zwei Jahren, unter anderem Nachnamen (er hat jetzt geheiratet und Name der Frau angenommen) ein Maklerbüro und eine Hausbaufirma betrieben und dabei Banken Handwerker und Bauherren beschissen und die Firma in die Insolvenz getrieben. Soweit ich weiß wurde er auch wegen Betruges gesucht. Deswegen verstehe ich nicht wieso er jetzt wieder als Makler im Internet auftreten kann.
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Big Guro
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Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 10:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo ajm2001, hier wird nur die Rechtslage beurteilt. Ob sich jemand in einem konkreten Fall rechtswidrig verhält, kann nicht bewertet werden.
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