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Also, A. hatte ein Girokonto bei der X-Bank. Damals hatte er einen Dispo in Höhe von 1400 €. Dann wollte die Bank dann auf Grund eines negativen Schufaeintrages den Dispo zurückfordern und zwar in einer Summe. Da dies unmöglich war wurde A. eine Zahlung in 6 Monatsraten angeboten. Auch das war damals nicht möglich, da A. nur einen geringfügigen Job hatte.. Die Bank kündigte ihm das Konto und schickte die Forderung an ein Inkasso Büro. Dort zahlt A. nun brav seine Raten ab und die Forderung ist im April 09 ganz getilgt. In der Schufa steht lediglich nur noch die Sache mit dem Girokonto und dem Dispo. Vor 4 Monaten hat A. versucht ein Konto bei einer Internetbank zu eröffnen, was abgelehtn wurde.
Nun macht A. sich ab 01.03.09 Selbstständig und muss ein Geschäftskonto eröffnen. Kann die Bank ihm dieses (vor allem, wenn es sich wieder um die X-Bank handelt) wieder verweigern?
Im Falle einer Verweigerung; ist es möglich, dass B. (Lebensgefährtin) ihr Konto auf seinen Namen umschreiben lässt? Wie sieht da die Gesetzeslage aus? Darf die bank ihm tatsächlich auf grund dieses Schufaeintrages eine Kontoeröffnung verwehren??
Name des Geldinstitutes durch X-Bank ersetzt. Biber
Der Selbstverpflicht der Banken zum Thema "Jedermannkonto"(vgl. hierzu einigen Forendiskussionen) betrifft ausschließlich Privatkonten.
Das Bank kann mit jedem Geschäftsmann Kontoverträge abschließen oder es auch lassen, hier gibt es keine Verpflichtungen, das ist alles reine "Verhandlungssache".
Wenn B ihr Konto auf seinen Namen umschreiben lässt, wäre es ja faktisch so als wenn A direkt ein eigenes Konto eröffnet, siehe also oben.
Ich stelle mir bei sowas jedoch immer die Frage: Warum will A zu Bank X wenn diese ihn doch bereits gekündigt hat und er wahrscheinlich mit denen unzufrieden ist?
Was spricht gegen Bank Y oder gar Bank Z? _________________ Alle meinen Beiträge sind nur meine Meinung, die ich nach bestem Wissen und Gewissen abgebe. Man beachte besonders, dass ich nurGeldvernichter (Bänker) bin...
gegen Bank Y oder Z spricht eigentlich nichts. Bei Bank X ist es nur so, dass man an jeder Ecke Filialen hat und dort auch praktisch am Schalter Geldeinzahlungen machen kann.
Gut, das haben andere Banken auch, aber wenn bei der einen Bank abgelehtn wird, wird es bei der anderen sicher nicht anders sein.
Was würde denn rein rechtlich passieren, wenn A. seine Geschäftsbuchungen komplett über das Konto von B. laufen lässt? dabei sei erwähnt, dass B. bei der Selbstständigkeit von A. in keinem Vertrag o.ä. erwähnt wird. Würde es da schwierigkeiten geben?
Zunächst müsste B der Bank gegenüber angeben, dass das Konto für einen abweichend wirtschaftlich Berechtigten (nämlich A) geführt wird. Ob dann die Bank das Konto weiterführen wird, wäre auszuprobieren...
Macht B das nicht und die Bank kommt dahinter (was aufgrund der Kontobewegungen und der Vollmacht zu Gunsten A, die hier sinnvoll wäre, recht wahrscheinlich ist), wird die Bank mit hoher Wahrscheinlichkeit die Geschäftsbeziehung zu B beenden.
Vor allem aber gibt es Probleme mit den Geschäftspartnern, die Zahlungen erhalten oder leisten. Wie sieht den das aus? Ich liefere A als Lieferant irgendetwas und auf der Überweisung, mit der die Rechnung bezahlt wird, steht B. Als Lieferant würde ich sofort daraus schliessen: A ist pleite und B sein Strohmann. Folge: Lieferung nur noch gegen Vorkasse. Vergleichbares gilt auch für eingehende Zahlungen.
Oje, das hört sich alles gar nicht gut an. Hoffentlich klappt es. Vielen Dank!!! Wäre schade, wenn das nur wegen eines Kontos, welches nicht eröffnet werden kann, alles hinfällig wäre.
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