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Verfasst am: 23.01.09, 10:31 Titel: Konto für Stiefkind
Hallo,
Frau A hat 2 Kinder aus erster Ehe, ist nun mit Herrn B verheiratet, die Kinder leben im gemeinsamen Haushalt. Frau A teilt sich das Sorgerecht offiziell mit dem leiblichen Vater/Ex-Mann Herrn C.
Herr C hat leider die Angewohnheit, Gelder seiner leiblichen Kinder einzukassieren. Kann Stiefvater B ein Konto erföffnen, welches "zugriffsgeschützt" ist und keine Einwilligung des leiblichen Vaters Bedarf (da er keine Kenntnis davon haben soll)?
Hintergrund: Sollte Stiefvater B ableben, so soll das Stiefkind bzw. nur dessen Mutter Zeinfachen Zugriff auf das Geld haben.
Aus eigener Erfahrung: Auf den Namen der Kinder ist das ein Problem, aber was hindert mich daran, für jedes Kind ein Konto unter dem Namen der Mutter mit Zugriff des Stiefvaters anzulegen (jedenfalls zumindest bis die Kinder dann volljährig sind)...
Ich habe es dann ja selber in der Hand, was mit dem Geld dann geschieht (wie gesagt aus eigener Erfahrung mit dem gleichen Problem).
Der Stiefvater könnte zwei Konten auf seinen eigenen Namen eröffnen und jeweils einen "Vertrag zu Gunsten Dritter" hinzufügen.
Damit geht das Geld zu einem definierten Zeitpunkt (z. B. 18. Geburtstag des jeweiligen Kindes) oder bei Tod des Stiefvaters in den Besitz des jeweiligen Kindes über.
Grüße,
Doc Schnaggls _________________ Never be afraid to try something new! Remember: Amateurs built the ark, professionals built the Titanic.
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