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Konto für Stiefkind

 
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hamburger_jung
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.12.2005
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 10:31    Titel: Konto für Stiefkind Antworten mit Zitat

Hallo,

Frau A hat 2 Kinder aus erster Ehe, ist nun mit Herrn B verheiratet, die Kinder leben im gemeinsamen Haushalt. Frau A teilt sich das Sorgerecht offiziell mit dem leiblichen Vater/Ex-Mann Herrn C.

Herr C hat leider die Angewohnheit, Gelder seiner leiblichen Kinder einzukassieren. Kann Stiefvater B ein Konto erföffnen, welches "zugriffsgeschützt" ist und keine Einwilligung des leiblichen Vaters Bedarf (da er keine Kenntnis davon haben soll)?

Hintergrund: Sollte Stiefvater B ableben, so soll das Stiefkind bzw. nur dessen Mutter Zeinfachen Zugriff auf das Geld haben.
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 11:29    Titel: Antworten mit Zitat

Verschiebibert ins Bankrecht.
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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compi57
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.11.2007
Beiträge: 271

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 11:49    Titel: Antworten mit Zitat

Aus eigener Erfahrung: Auf den Namen der Kinder ist das ein Problem, aber was hindert mich daran, für jedes Kind ein Konto unter dem Namen der Mutter mit Zugriff des Stiefvaters anzulegen (jedenfalls zumindest bis die Kinder dann volljährig sind)...

Ich habe es dann ja selber in der Hand, was mit dem Geld dann geschieht (wie gesagt aus eigener Erfahrung mit dem gleichen Problem).
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Doc_Schnaggls
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 475
Wohnort: Großraum Stuttgart

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 13:09    Titel: Antworten mit Zitat

Oder noch eine weitere Variante:

Der Stiefvater könnte zwei Konten auf seinen eigenen Namen eröffnen und jeweils einen "Vertrag zu Gunsten Dritter" hinzufügen.

Damit geht das Geld zu einem definierten Zeitpunkt (z. B. 18. Geburtstag des jeweiligen Kindes) oder bei Tod des Stiefvaters in den Besitz des jeweiligen Kindes über.

Grüße,

Doc Schnaggls Winken
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