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Nachzahlung für ärztlichen Befundbericht

 
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Jovana
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Anmeldungsdatum: 22.01.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 00:19    Titel: Nachzahlung für ärztlichen Befundbericht Antworten mit Zitat

Angenommen Patientin A möchte für einen vorausgegangenen Allergietest, einen schriftliche Befundbericht erhalten, wird aber von Arzt B nicht über mögliche honorarische Vorstellungen in Kenntnis gesetzt.

Patientin A wird besagte, schriftliche Diagnose auch nicht am gleichen Tag ausgestellt und muss, obwohl sie diese so früh wie möglich braucht, erst zwei Wochen später darüber informiert, so dass sie die Diagnose an "" abholen kommen soll.

Obwohl Patinetin A, genannte schriftliche Diagnose nicht abholt und dadurch folglich auch nie erhält, bekommt diese von Arzt B vier Monate später eine Rechnung ausgestellt, in der sie darum gebeten wird eine utopische Rechnung zu begleichen.

Ist Patientin A dazu verpflichtet diese Rechnung zu begleichen?

Nachtrag: Patientin A ist gesetzlich Krankenkassen versichert
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MartinZirkus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 246

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 01:54    Titel: Antworten mit Zitat

Moin, moin,

hier wären einige Dinge zu differenzieren, bzw. zu hinterfragen:

1. Wurde das Ergebnis des Allergietestes bereits mündlich besprochen ?
2. Wurde ein ausformulierter Befundbericht verlangt oder nur eine Kopie des allgemein üblichen Dokumentationsbogens / Laborbefundes ?
3. Wenn das Ergebnis so wichtig war: Wurde kein Allergiepass ausgestellt ?
4. Warum wurde das verlangte Dokument letztlich gar nicht abgeholt wo es doch zuerst sogar "am gleichen Tag" erwartet wurde?
5. Wurde eine Zusendung per Post vereinbart ?
6. Was ist in den Augen der Patientin A eine "utopische Rechnung" ?

Gruß
MZirkus
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Jovana
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.01.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 11:24    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Smilie

1. Das Ergebnis des Allergietest wurde bereits mündlich besprochen, der schriftliche Befundbericht wurde dennoch von Patientin A verlangt.
2. Es wurde eine Kopie verlangt.
3. Nein.
4. Patientin A wurde nicht darüber in Kenntnis gesetzt, dass der besagte Bericht nicht noch am gleichen Tag ausgestellt werden kann und da Arzt B nicht in der Nähe wohnt, kam diese nicht dazu den Bericht persönlich abzuholen
5. Nein.
6. Die Rechnung für diese Kopie, beläuft sich auf 22,48€, wird aber mit einem, der Patientin A nicht bekannten Faktor multipliziert

Arzt B verlangt beispielsweise für die Bemühung, eine ärztliche Krankmeldungen auszustellen 5€.
Dies fällt bei ihm unter "Zusatzleistungen".

Kuss,
Jovana
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 11:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das hört sich für mich als Privatpatient nicht unmöglich hoch an ...

Wurde denn Privatliquidation vereinbart?

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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Jovana
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.01.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 11:50    Titel: Antworten mit Zitat

Nun ist sie aber kein Privatpatient, sondern eine mittellose Studentin. Überrascht
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Jovana
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.01.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 12:08    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank Smilie

Außer diesem Satz und der "Ziffer 75", lässt sich auf der Rechnung nichts weiteres finden.
"Abrechnung gemäß der gültigen Gebührenordnung für Ärzte vom 1.01.2002"
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MartinZirkus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 246

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 15:16    Titel: Antworten mit Zitat

Moin, moin,

also in der GOÄ findet sich unter Ziffer 75:
GOÄ hat folgendes geschrieben::

Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie


Mit dem üblichen 2,3-fachen Satz kämen wir auf 17,43 €.

Hier war aber nur von eine Kopie eines bereits bestehenden Berichtes die Rede, der im Rahmen der Befunddokumentation ohnehin erstellt wurde.

Für die Kopie dürfen meines Wissens nur angemessene Kopiergebühren verlangt werden.

Eine Krankmeldung ("gelber Schein") ist Kassenleistung.
Ein "ärztliches Attest" hingegen kann durchaus mit 5 € berechnet werden.

Gruß
MZirkus
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