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Verfasst am: 23.01.09, 11:30 Titel: Abfindung, Firma stellt Insolvenzantrag ?!
Guten Tag,
bin zum 31.12.08 nach fast 10 Jahren gekündigt worden, im Aufhebungsvertrag wurde eine Abfindung vereinbart die zum 31.01.09 ausgezahlt werden soll. Nun hat mein Ex-Arbeitgeber heute einen Insolvenzantrag gestellt, wie schaut es nun mit meiner Abfindung aus ?
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 23.01.09, 11:36 Titel: Re: Abfindung, Firma stellt Insolvenzantrag ?!
saschsus hat folgendes geschrieben::
wie schaut es nun mit meiner Abfindung aus ?
M.E. ganz schlecht. Aber im Insolvenzrecht sollte das eindeutig geklärt werden können - verschiebibert.
Vorabhinweis an die Antwortenden: bitte Forenregeln beachtn, danke. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
sobald ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, handelt es sich bei Ansprüchen die bis zur Eröffnung begründet wurden um Insolvenzforderungen. Insolvenzforderungen können nur nach den Vorschriften der InsO durchgesetzt werden... Anmeldung zur Tabelle, gegebenfalls quotale Befriedigung... also in der Regel nix.
Unabhängig von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht der Antragsteller regelmäßig davon aus, zahlungsunfähig ggf. auch überschuldet zu sein. Eine Zahlung auf den Anspruch ist dem Schuldner daher entweder nicht möglich oder dürfte aus Haftungsgründen vermieden werden.
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 23.01.09, 12:16 Titel:
Ohne die genauen Zusammenhänge und die zeitlichen Abstände zwischen Aufhebungsvertrag und Kündigung zu kennen, kann man noch folgendes spekulieren:
Dem AG war bekannt, dass im Januar Insolvenz angemeldet werden muss und erteilt daher ein großzügiges Abfindungsangebot mit dem Gedanken, das sowieso nicht bezahlen zu müssen (bzw. zu können).
Hier könnte eine deliktische Handlung (=Betrug) vorliegen; die Abfindungssumme wäre dann nicht von der Restschuldbefreiung erfasst und könnte nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode geltend gemacht werden.
Gewagte Hypothese, aber sowas ist schon vorgekommen.
Um welche Rechtsform handelt es sich bei dem Arbeitgeber ? _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Es handelt sich um eine AG und wenn man heute ein wenig durch die Nachricht schaut sieht man auch schnell um welche es sich handelt!
Kündigung wurde mir am 09.12.08 mitgeteilt zum 31.12.08, Teil des Aufhebungsvertrags war diese Abfindung (Auszahlung zum 31.01.09) und eine Übergangsgesellschaft, daher die die kurze Kündigungsfrist!
von der ag siehst du die quote
und die haftung der organe aus delikt ist ein weites feld. einen betrug nachzuweisen ist wohl eher schwierig. wenn man nicht geglaubte hätte durch personalabbau die insolvenz vermeiden zu können, hätte man auch keine aufhebungsvereinbarung schließen brauchen. die aufhebungsvereinbarung macht in dieser konstellation keinen sinn, wenn sie in der überzeugung einer späteren insolvenz angeboten worden wäre.
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