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Nicky.S. Interessierter
Anmeldungsdatum: 17.01.2009 Beiträge: 10 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 23.01.09, 10:18 Titel: Geschäftskonto nur mit Gewerbeschein? |
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Hallo,
stimmt es, dass man ein geschäftskonto nur eröffnen kann, wenn man einen Gewerbeschein vorlegt? |
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Big Guro FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.03.2007 Beiträge: 2888
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Verfasst am: 23.01.09, 10:51 Titel: |
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Wie sollte man auch sonst den Nachweis erbringen? _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat" |
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Biber FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 23.01.09, 11:28 Titel: |
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Verschiebibert ins Bankrecht. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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Karsten11 FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 17.06.2005 Beiträge: 3169
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Verfasst am: 23.01.09, 12:07 Titel: |
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Hallo,
ein "Geschäftskonto" ist kein juristisch feststehender Begriff. Aus Banksicht geht es darum, zum einen ein Abrechnungsmodell bezüglich der Kontogebühren anzubieten, das auf Geschäftskunden zugeschnitten ist. Zum anderen gibt es Produkte und Dienstkeistungen, die Privatkunden nicht brauchen (z.B. Einziehen von Lastschriften, Akkreditive o.ä.).
Daher haben auch Vereine, Behörden, Stiftungen etc. bei Banken "Geschäftskonten", auch wenn es keine Gewerbebetriebe sind.
Für einen Privatkunden ist ein Geschäftskonto typischerweise nicht attraktiv: Die Kosten sind höher als beim Privatkonto und die zusätzlichen Produkte braucht er nicht. |
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Nicky.S. Interessierter
Anmeldungsdatum: 17.01.2009 Beiträge: 10 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 23.01.09, 12:12 Titel: |
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Also wäre es auch möglich, ein privates Girokonto zu eröffnen und dies später in ein Geschäftskonto umzuwandeln? |
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Denn noch neu hier
Anmeldungsdatum: 22.01.2009 Beiträge: 4
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Verfasst am: 23.01.09, 14:26 Titel: |
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Falls du damit darauf abzielst, ob du die vorhandene Kontonummer behalten darfst / kannst, würde ich sagen, dass es auf die Bank und deren interne Regeln ankommt...
Grundsätzlich müsste so etwas möglich sein. Ob es alle Banken machen können / wollen eine andere frage. |
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Inkognito FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 24.09.2004 Beiträge: 3898
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Verfasst am: 23.01.09, 14:33 Titel: |
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Nicky.S. hat folgendes geschrieben:: | Also wäre es auch möglich, ein privates Girokonto zu eröffnen und dies später in ein Geschäftskonto umzuwandeln? |
Durchaus denkbar.
Der Bank wird es aber auf einen Nachweis ankommen, dass der Kontoinhaber auch existiert.
Dies ist regelmäßig bei einem Privatkonto durch den Personalausweis und beim Gewerbebetrieb durch Gewerbeschein, Handelsregisterauszug o.ä. nachzuweisen.
Ohne diesen Nachweis dürfte auch die Umwandlung nicht erfolgen.
Inkognito |
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Karsten11 FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 17.06.2005 Beiträge: 3169
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Verfasst am: 23.01.09, 15:55 Titel: |
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Hallo,
bei uns im Haus fangen Geschäftskontonummern mit einer 1 und Privatkonten mit einer 2 an. Umwandeln ist da nicht. Hängt aber ausschliesslich mit unseren internen Regelungen zusammen.
Ein Konto muss immer auf real existierende (natürliche oder juristische) Personen(gemeinschaften) lauten. Konten auf fiktive Personen oder nicht existierende Firmen geht rechtlich nicht. |
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