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fondsgebundener Riestervertrag - Widerrufsrecht?

 
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Marie_22
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 65

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 10:49    Titel: fondsgebundener Riestervertrag - Widerrufsrecht? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich bin mir ehrlich gesagt nicht sicher, ob die Kategorie hier passt, falls nicht, kann es vielleicht ein Moderator richtig einordnen?

Meine Frage:

Kunde A unterschreibt einen Riestervertrag, den Antrag hat er online ausgedruckt und dann an den Vermittler geschickt, der es weitergeleitet hat.
Nun erhält A die Vertragsunterlagen, die ihm aber bei genauerem Hinsehen seltsam vorkommen und möchte den Vertrag widerrufen.

Frage:
Kann A das?
Bei Versicherungen gibt es soweit ich weiß ein 14tägiges Widerrufsrecht.

Trifft dies auch auf Riesterverträge zu?

Ab wann läuft die Frist?
A hat in den Vertragsunterlagen keinerlei Belehrung hierzu gefunden, es wurde im Anschreiben im Allgemeinen auf die AGB der Bank verwiesen , diese lagen jedoch nicht bei.

Ich danke für Antworten.

Gruß
Marie
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Marie_22
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 65

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 15:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

keiner der weiß, wie das Widerrufsrecht bei Riesterverträgen gehandhabt wird, ob es das hier überhaupt gibt?

Liebe Grüße
Marie
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zuberbühler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.06.2008
Beiträge: 186
Wohnort: Oyten

BeitragVerfasst am: 24.01.09, 13:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Marie_22,

es handelt sich offensichtlich um einen Riester-Fondssparplan.

In solchen Fällen greift das Widerrufsrecht nach § 126 InvG im Zusammenhang mit § 138 InvG.

Die Widerrufsfrist beträgt 2 Wochen nach Erhalt der Auftragskopie oder der Kaufabrechnung.

Sollte die Frist verstrichen sein, ist immer noch nicht so tragisch. Denn alle Riester-Verträge egal ob Versicherung, Banksparplan, Fondssparplan, Wohn-Riester können sofort beitragsfrei gestellt werden. Die Zahlung könnte daher bereits nach einem Monat eingestellt werden. Ein Monatsbeitrag wäre dann der maximale Verlust.

Meiner Meinung nach schlagen eigentlich alle Riester-Fondssparpläne alle fondsgebundenen Riester-Versicherungen um Längen. Dies insbesondere im Hinblick auf die Kostenquoten.

Vielleicht teilen Sie noch mit, was Ihnen seltsam vorkommt.

By the way, eigentlich gehört diese Thema in's Kapitalanlagerecht. Ich finde aber nur Bank- und Steuerrecht. Das Thema sollte doch eigentlich genug für ein separates Forum hergeben. Warum gibt's das nicht?

Mit besten Grüßen
zuberbühler
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 24.01.09, 21:53    Titel: Antworten mit Zitat

Weil wir nicht für jedes Orchideenfach ein eigenes Unterforum einrichten. Winken Kapitalanlagerecht paßt schon ins Bankrecht. Cool

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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