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Verfasst am: 20.01.09, 17:51 Titel: Beschädigung durch Authistisches Kind
Schönen Guten Abend,
folgendes Problem: Die kleine Schwester von Person A hat autistische Züge und besucht zur Zeit eine Schule, in der geistig Behinderte Kinder und "normale" Schüler zusammen am Unterricht teilnehmen. Jetzt hat sie einer Praktikantin die Schnalle am Stiefel kaputt gemacht, als die Praktikantin sie festgehalten hat als sie sauer war. Jetzt will sie die 45€ für die Schuhe ersetzt haben. Hat sie überhaupt ein Recht darauf? Der Schulleiter meint, dass nur Ausrüstung der Schule bezahlt wird. Ich meine, wenn die Lehrerin kein Auge darauf hat, kann meine Mutter dafür haftbar gemacht werden? Es war aufgrund der geistlichen Behinderung keine mutwillige Zerstörung, sie wollte eigentlich nur aus den Griff der Praktikantin raus. Wie ist hier die Rechtslage?
[EDIT]
Mit freundlichen Grüßen
Jarkiro
Zuletzt bearbeitet von Jarkiro am 20.01.09, 18:06, insgesamt 1-mal bearbeitet
Anmeldungsdatum: 16.10.2006 Beiträge: 3304 Wohnort: München
Verfasst am: 20.01.09, 17:58 Titel:
Wie alt ist die Schwester? Wer war die aufsichtspflichtige Person?
Zitat:
weil wir von der Schule regelmäßig im Stich gelassen werden
Wieso regelmässig?
Grüße
KurzDa
P.S. Bitte lesen Sie sich nochmal unsere Forenregeln durch. _________________ Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll! Unsere Forenregeln
Sie ist 9 Jahre alt. Die Lehrerin war die Aufsichtspflichtige Person.
Zitat:
Zitat:
Zitat:
weil wir von der Schule regelmäßig im Stich gelassen werden
Wieso regelmässig?
Zum Beispiel:
Es wird häufig(mehrmals im Monat) gesagt dass sie zuhause bleiben müsste weil eine Lehrkraft krank ist oder ähnliches. Auch sollte sie von Klassenfahrten etc. ausgeschlossen werden.
1) Das 9jährige Kind ist in seinem alltäglichen handeln und denken normal entwickelt und hat die "erforderliche Einsichtsfähigkeit" für sein tun.
Dann haftet das Kind für den entstandenen Schaden. i.d.R. sollten dann die Eltern den Schaden bezahlen oder die Private Haftpflichtversicherung einschalten.
2) Das 9jährige Kind hat aufgrund der authistischen Züge eben nicht die erforderliche Einsichtsfähigkeit. Das Kind haftet nicht, die Eltern müssen nichts bezahlen. Ggf. ist die aufsichtspflichtige Person in der Pflicht.
Auch in dieser Konstellation schadet es nicht, den Fall der eigenen Privaten Haftpflichtversicherung zu melden, da die PHV unberechtigte Ansprüche abwehrt.
Inwieweit nun die "authistischen Züge" die Einsichtsfähigkeit beeinträchtigen oder nicht, läßt sich "aus der Ferne" aber sicher nicht klären. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Wenn man jetzt aber selber vom 2) überzeugt ist und sich weigert zu bezahlen macht man sich aber in keinen Fall Straffällig oder? Weil in so einen Fall wäre meine Sorge, dass sich das alles dann zu etwas viel größeren entwickelt...
Hätte die Praktikantin die Schülerin rechtswidrig festgehalten und hätte die Schülerin die Schnalle im Zuge ihres Befreiungskampfes mit der Praktikantin nicht vorsätzlich zerstört (wovon man in diesem Falle ausgehen kann, falls nicht unbeteiligte Zeugen dieser Annahme widersprächen), so bliebe die Praktikantin auf ihrem Schaden sitzen.
Hätte hätte hätte .....
Ist es denn nicht möglich, eine Schilderung präzise zu formulieren?
Die Frage der Einsichtsfähigkeit stellt sich erst bei vorsätzlichem Handeln.
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