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Eingeschrieben für B.Sc. - und bekommen B.A.

 
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Machiavelli
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.06.2005
Beiträge: 27
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 11.05.08, 17:50    Titel: Eingeschrieben für B.Sc. - und bekommen B.A. Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ein Student schreibt sich an einer Hochschule für den Studiengang BWL mit dem Abschluss "Bachelor of Science (B.Sc.)" ein.
Dabei ist sein Studiengang der Erste B.Sc.-Jahrgang an der Hochschule.

Mitlerweile im 6. Fachsemester heisst es, dass man am Ende des Studiums den "Bachelor of Arts (B.A.)" verliehen bekommt. Am Studienplan soll sich nichts ändern. Das alles soll auch für bereits Immatrikulierte gelten.

Meine Frage nun: Ist es möglich dagegen vorzugehen? Schliesslich hat sich der Student damals für einen B.Sc.-Studiengang eingeschrieben.
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Cephalotus
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Anmeldungsdatum: 28.08.2006
Beiträge: 393

BeitragVerfasst am: 11.05.08, 20:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe mich mit dem Hochschulrecht noch nicht näher befasst, deshalb kann ich auch nur eine vielleicht "wenig hilfreiche" Antwort geben.

Der B.A ist mit den B. sc. doch gleichwertig. Und an der Studienrichtung und dem Studieninhalt ändert sich ja nichts. Dem Studenten entsteht also kein Nachteil (potentielle Arbeitgeber kennen sich mit den neuen Abschlüssen ja eh nur eingeschränkt aus Mr. Green )

Da es offenbar möglich ist, Studiengänge ganz einzustellen (wo dann derjenige, der nicht schnell genug fertig wird, einfach Pech hat), sollte es auch möglich sein einen anderen gleichwertigen Abschluss zu verleihen.

Viele Grüße,

Cephalotus
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Cuiusvis hominis est errare, nullius nisi insipientis in errore perseverare.
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Machiavelli
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.06.2005
Beiträge: 27
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 12.05.08, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort!
Das mag ja stimmen, aber letztlich möchte ich den Bachelor der Wissenschaft und nicht den der Kunst. Ich glaube schon dass ich ein Recht darauf habe (zumal es doch eh das Gleiche sein soll..?) Nur wie kann ich das Recht geltend machen..?
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Cephalotus
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Anmeldungsdatum: 28.08.2006
Beiträge: 393

BeitragVerfasst am: 12.05.08, 17:12    Titel: Antworten mit Zitat

Na ja das "Arts" steht in dem Fall ja nicht für "Kunst", sondern auch für "Wissenschaften". Ist eigentlich die traditionsreichere Bezeichnung.

Das Studium der "artes liberales", wovon das "Arts" meines Wissens abstammt gibt es schon seit der Antike.

Ha, sehe grad, ich habe gar nicht mal so Unrecht. Guckstu hier:
http://www.phil.uni-passau.de/histhw/TutSchule/septem_artes.html

Ich würde mich da nicht groß dran "aufhängen". Winken

Viele Grüße,

Cephalotus

P.S. Notfalls wechselt man halt die Uni und geht da hin, wo es für das gleiche Studium den gewünschten Abschluss gibt. Mir wärs das aber nicht wert.
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Machiavelli
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.06.2005
Beiträge: 27
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 12.05.08, 19:40    Titel: Antworten mit Zitat

stimmt schon, normalerweise juckts mich auch nicht - aber es gibt neben (bis zu deinem Post) mir bestimmt noch andere die das nicht wissen mit dem Arts-Dingens. Desweiteren gibt es im Studiengang von A aber noch andere Kommilitonen, die es juckt.

Kann mir einer wenigstens erklären, wofür man dann eine solche Unterscheidung macht zwischen Arts, Laws, Science etc?
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Cephalotus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.08.2006
Beiträge: 393

BeitragVerfasst am: 12.05.08, 21:48    Titel: Antworten mit Zitat

So genau kann ich die Unterschiede auch nicht erklären. Den Bachelor of Laws gibt es wohl nur bei einem juristischen Studium (macht anders ja auch keinen Sinn).

Bei den anderen beiden kann man als Faustregel wohl sagen: Je naturwissenschaftlicher, deso "science" und je Geisteswissenschaftlicher desto "arts" Mr. Green

Die Grenzen sind aber wohl eher fließend. Ich habe noch keinen B.A. in Mathematik und noch keinen B.sc. in Soziologie oder Bildungswissenschaften gesehen.

Im "Grenzbereich" wie z. B. bei Wirtschaftswissenschaften ist wohl beides denkbar. Ich persönlich würde Wirtschaftswissenschaft eher noch den Geisteswissenschaften zuordnen, obwohl ein relativ hoher Anteil an Mathematik enthalten ist. Überwiegend gibt es hier den B.sc., also habe ich wohl nicht recht.

Die Unterscheidung hat wohl auch traditionelle bzw. historische Gründe. Jede Fachrichtung braucht etwas anderes, um sich von den "Pappnasen" anderer Richtungen abgrenzen zu können.

Also habe ich folgenden Vorschlag: Mache den Bachelor of Arts, dann einen Master of science und werde überbezahlter Universalgelehrter. (Das ist zumindest das was ich so anstrebe, aber bisher hat es weder zum einen, noch zum anderen gereicht... Mr. Green )

Viele Grüße,

Cephalotus
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 12.05.08, 22:18    Titel: Antworten mit Zitat

Cephalotus hat folgendes geschrieben::
Ich habe noch keinen B.A. in Mathematik [...] gesehen

In den80ern promovierte die Uni Bonn zum "Dr. Phil." in Mathematik, während die RWTH Aachen zum "Dr. rer. nat." promovierte. Die Physik und die Ingenieurwissenschaftlichen Fachbereiche konnten sowohl den "Dr.-Ing." als auch den "Dr. rer. nat." verleihen.

Welcher Titel im Endeffekt heraus kam, war Sache der Hochschule bzw. des Doktorvaters.

P.S.: Keine Ahnung, wie es heute aussieht.
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mitternächtliche Grüße.


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Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
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laxness
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Anmeldungsdatum: 11.02.2008
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 07.01.09, 18:41    Titel: Antworten mit Zitat

wenn die genaue abschlussbezeichnung in der prüfungsordnung steht, welche gültig war, als du das studium aufgenommen hast, so steht dir auch diese bezeichnung zu.

unsere uni hat, seit meinem studiumbeginn, bereits zweimal die prüfungsordnung für unseren studiengang geändert. auch wir waren erst einmal verunsichert - man sagte uns aber, dass immer die ordnung gültig ist, zu der man das studium begonnen hat.

einfach mal informieren, ob das bei euch auch so ist
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cherubin
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.10.2007
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 24.01.09, 00:03    Titel: Antworten mit Zitat

Möglicherweise lassen sich ja auch Grundlagen für die Änderungen der Abslüsse auftreiben. Studentische Vertreter in Fachbereichsrat, Studien- oder Prüfungskommission befragen, Sitzungsprotokolle lesen...
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