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Verfasst am: 24.01.09, 00:47 Titel: Handy am Steuer
Hallo Leute
Ich bin neu hier und ich werde es kurz machen.
Vor ein paar Tagen erreichte mich ein Brief einer gewissen Stadtverwaltung in BW. Mir wird Vorgeworfen nach § 24StVG eine Ordnungswidrigkeit begannen zu haben. Der Tatvorwurf lautet:
" Sie benutzten als Führer des Kfz verbotswidrig ein Mobil-oder Autotelefon, indem Sie hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnahmen oder hielten.
§ 23 Abs. 1a, § 49 StVO; § 24StVG;--BKat"
Zeugen: PHM.........und ein PK.............."
Ich soll jetzt eine Stellungnahme zu den Vorwurf machen oder angaben zur meiner Person.
Ich wurde noch nie wegen diesem Vorfall von der Polizei angehalten.
Ausserdem weiss ich nicht ob ich an diesem Tag zur jener Uhrzeit an den so genannten Ort war. Kann man mir einfach so einen Tatbestand nach Hause schicken, nur weil angeblich zwei Polizeibeamten mich gesehen haben?
Wie ist in diesem Fall die Rechtslage?
Mfg Illu
PS: Ort und Zeitangaben sowie Namen nenne ich nicht bevor ich noch mehr Schwierigkeiten bekomme.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 24.01.09, 00:59 Titel: Re: Handy am Steuer
Aufgrund unserer Forenregeln ganz allgemein:
illu hat folgendes geschrieben::
Ich wurde noch nie wegen diesem Vorfall von der Polizei angehalten.
Man muß auch nicht angehalten werden, um eine Anzeige zu bekommen.
illu hat folgendes geschrieben::
Ausserdem weiss ich nicht ob ich an diesem Tag zur jener Uhrzeit an den so genannten Ort war.
Das Fahrzeug scheint jedenfalls dagewesen zu sein. Solange man nicht das Gegenteil beweisen kann, wird das wohl als gegeben angenommen werden, zumal bei zwei Polizisten als Zeugen.
illu hat folgendes geschrieben::
Kann man mir einfach so einen Tatbestand nach Hause schicken, nur weil angeblich zwei Polizeibeamten mich gesehen haben?
Ja. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Kann man mir einfach so einen Tatbestand nach Hause schicken, nur weil angeblich zwei Polizeibeamten mich gesehen haben?
Ja.
Zitat:
ch soll jetzt eine Stellungnahme zu den Vorwurf machen oder angaben zur meiner Person.
Zur Person musst du Angaben machen - zum Vorwurf darfst du dich äußern. _________________ Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
Anmeldungsdatum: 14.12.2008 Beiträge: 199 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 01.02.09, 15:02 Titel:
Ist es eigentlich auch verboten, eine Sms zu schreiben während der Fahrt, oder an der roten Ampel, oder ist es erst verboten, wenn man das Telefon am Ohr hält? Wenn mich jemand während der Fahrt anruft mache ich den Lautsprecher an und lege das Handy auf meinen Schoss, ist das auch verboten?
Sie benutzten als Kfz-Führer des o.a. Fahrzeugs verbotswidrig ein Mobil- oder Autotelefon, indem sie hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnahmen oder hielten.
Sie müssen nicht mal tippen...halten reicht schon... _________________ Alles wird gut.
Ist es eigentlich auch verboten, eine Sms zu schreiben während der Fahrt, ?
Ja
-> (1a) 1Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. 2Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist. _________________ Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
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