Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Rente?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Rente?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Beamtenrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Rubina
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.02.2007
Beiträge: 120

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 17:46    Titel: Rente? Antworten mit Zitat

Hallo,

ein fiktiver Beamter X war vor seiner Verbeamtung in einem anderen Bundesland 1,5 Jahre im Angestelltenverhältnis tätig.

Er entrichtet freiwillige Beiträge an die Rentenversicherung, um die 5 Jahre voll zu bekommen.

Dabei zahlt er noch freiwillige Beiträge nach, als er bereits 1,5 Jahre auf Probe verbeamtet ist.

Nach einigen Jahren als Beamter auf Lebenszeit wird X dienstunfähig. Man versetzt ihn in den Ruhestand.


Hat X sich in diesem fiktiven Fall beamtenrechtlich strafbar gemacht, weil er schon verbeamtet war?

Wie sieht die Gesetzeslage in diesem fiktiven Fall aus?


LG, Rubina
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Bernd S.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 398

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 23:18    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, Beamte sind keine "Wesen ohne Rechte"!

Wieso meinen Sie, dass X sich strafbar gemacht haben könnte? Das "Gesetz wider der freiwilligen Beitragszahlung von Beamten in der gesetzlichen Rentenversicherung" hat meine Erachtens nur einen Paragraphen und der lautet kurz "mich gibts nicht"!

Andere "Verbote" sind mir nicht bekannt.
Gruß
Bernd
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Hans Speicher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 1063

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 21:35    Titel: Antworten mit Zitat

Entschuldigung wegen meines sicher sarkastischen Beitrages:

natürlich hat sich der Beamte strafbar gemacht - wie kann man nur so besch..... sein und freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen, wenn man als Beamter nicht mehr der SV unterliegt?????

Hans
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Old Piper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 09:02    Titel: Antworten mit Zitat

Nun ja, man könnte etwa über die 'Erschleichung von Sozialleistungen' nachdenken, die er mit der Zahlung der frw. Beiträge beabsichtigt. Denn offenbar hat er der DRV verschwiegen, dass er Beamter ist, denn sonst hätte die festgestellt, dass er gar nicht zur frw. Beitragszahlung berechtigt ist.

@ Hans Speicher: 'Dummheit im Amt' scheidet eher aus, da das Vernichten von Barmitteln 1. nicht strafbar ist (Mona 85 z.B. raucht völlig unbehelligt Hunnies) und 2. wohl der privaten Lebensführung zuzuordnen ist.
_________________
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Rubina
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.02.2007
Beiträge: 120

BeitragVerfasst am: 24.01.09, 10:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

der fiktive Beamte wurde erstens von einem Rentenberater der Deutschen Rentenversicherung angewiesen, die freiwilligen Beiträge zu bezahlen.

Zu diesem Zeitpunkt war er noch nicht verbeamtet. Der Rentenberater wußte aber, daß die Verbeamtung (zunächst auf Probe) bald kommen würde.

Hinzu kam der Wechsel von einem Bundesland zum anderen.

Der fiktive Beamte wird sich die freiwilligen Beiträge also ausbezahlen lassen.

Damit ist die Sache hoffentlich für den fiktiven Beamte erledigt

LG, Rubina
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Old Piper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 24.01.09, 15:16    Titel: Antworten mit Zitat

Rubina hat folgendes geschrieben::
Der fiktive Beamte wird sich die freiwilligen Beiträge also ausbezahlen lassen.

Wenn er zum Zeitpunkt der Zahlung noch kein Beamter war, könnte das schwierig werden, denn dann sind es rechtswirksam gezahlte Beiträge.
_________________
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Rubina
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.02.2007
Beiträge: 120

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 11:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Old Piper,

Verbeamtung z.A. war 8.9.00, auf Lebenszeit 03.

Nachzahlung wurde geleistet am 31.12.01 und Jan 02 bis Apr. 02.

Knapp vorbei ist wohl auch daneben, oder? Sehr glücklich

LG, Rubina
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Beamtenrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.