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ScottyMC noch neu hier
Anmeldungsdatum: 22.01.2009 Beiträge: 3 Wohnort: irgendwo in D-land
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Verfasst am: 22.01.09, 21:06 Titel: Umgezogen, falsch geparkt ohne es zu merken. |
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Hallo,
Ich bin neu hier und habe auch leider keinen fall wie meinen gefunden...
Ich bin seit letzten Monat umgezogen in ein Wohngebiet. Mein Nachbar(gegenüber) kam so schlecht aus seiner Garage, so meinte er ich könne mich auch vor sein Grundstück stellen. dummerweise war dies direkt in einer Kurve und damit behinderte ich (wenn auch nicht vorsätzlich) und zwei weitere Fahrzeuge auf der anderen seite die einfahrt in die straße für müllfahrzeuge. Desweiteren sind aber keinerlei verbotsschilder angebracht und auch sonst hatte mich mein vermieter nicht darüber aufgeklärt, dass es hier öffentliche parkplätze gibt. Eins der beiden Fahrzeuge ist auch erst später hinzu gestoßen und so war für mich auf den erstn blick auch nicht zu sehen, dass ich dort logischerweise nicht parken kann.
Ich hatte nun erstmal einen Brief zur begründung meiner voreiligen Handlungen aufgesetzt, die von staatlicher Seite in Ordnung ging und eine Verwarnung blieb. Jedoch der Ort selbst stellt sich stur und möchte es nicht bei einer Verwarnung belassen.
Wie ist nun die Rechtslage?
Mit freundlichen Grüßen
ScottyMC |
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Jens L FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.11.2005 Beiträge: 2419 Wohnort: Kiel
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Verfasst am: 22.01.09, 21:31 Titel: |
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Sorry, aber irgendwie werd ich aus der Schilderung nicht so wirklich schlau. Was genau wird dir vorgeworfen? _________________
Cicero hat folgendes geschrieben:: | Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden. |
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ScottyMC noch neu hier
Anmeldungsdatum: 22.01.2009 Beiträge: 3 Wohnort: irgendwo in D-land
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Verfasst am: 22.01.09, 21:51 Titel: |
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Jens L hat folgendes geschrieben:: | Sorry, aber irgendwie werd ich aus der Schilderung nicht so wirklich schlau. Was genau wird dir vorgeworfen? |
Mir und den anderen zwei fahrzeughaltern wurde vorgeworfen durch falsches parken wege für öffentliche fahrzeuge versperrt zu haben quasi wegen wilder parkerei...
Da ich jedoch erst neu zugezogen bin und so noch garkeine ahnung davon hatte(das ist meine erste wohnung), dass ich dort nicht parken darf oder nur unter ganz bestimmten Umständen konnte ich das shließlich nicht wissen und wenn der Vermieter nichts sagt...
Für solche Fälle sind Verwarnungen doch da!? |
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Jens L FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.11.2005 Beiträge: 2419 Wohnort: Kiel
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Verfasst am: 22.01.09, 22:15 Titel: |
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Was hat der Vermieter damit zu tun? Halten und Parken ist im §12 StVO geregelt, und als Inhaber einer Fahrerlaubnis sollte man diese Regeln kennen, da dies Teil der Fahrschulausbildung ist. _________________
Cicero hat folgendes geschrieben:: | Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden. |
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nordlicht02 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.12.2006 Beiträge: 6040
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Verfasst am: 22.01.09, 22:30 Titel: |
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Vielleicht ist der Vermieter ja sein ehemaliger Fahrlehrer _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen. |
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ScottyMC noch neu hier
Anmeldungsdatum: 22.01.2009 Beiträge: 3 Wohnort: irgendwo in D-land
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Verfasst am: 22.01.09, 22:53 Titel: |
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Jens L hat folgendes geschrieben:: | Was hat der Vermieter damit zu tun? Halten und Parken ist im §12 StVO geregelt, und als Inhaber einer Fahrerlaubnis sollte man diese Regeln kennen, da dies Teil der Fahrschulausbildung ist. |
Da gebe ich dir ja recht. Ich weiß auch, dass ich was falsch gemacht
habe. Aber ich bin neu zugezogen(in der ersten woche in meinem neuen zuhause bekam ich das knöllchen), da es das wahrlich erste mal ist das ich jemals versehendlich eine
straßenverkhrsregel missachtet habe und mich dann auch noch persönlich am nächsten Tag sofort bei der Gemeinde dafür entschuldigt habe, fände ich es höchst angebracht nur eine verwarnung zu kassieren.
Gibt es dafür nicht auch gewisse regelungen beim fußball bekommt man schließlich auch ne gelbe karte...? |
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Jens L FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.11.2005 Beiträge: 2419 Wohnort: Kiel
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Verfasst am: 22.01.09, 23:01 Titel: |
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Was genau verstehst du unter einer Verwarnung?
Wieviel Geld sollst du zahlen? _________________
Cicero hat folgendes geschrieben:: | Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden. |
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rockbender FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.09.2008 Beiträge: 386
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Verfasst am: 22.01.09, 23:02 Titel: |
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ScottyMC hat folgendes geschrieben:: |
Gibt es dafür nicht auch gewisse regelungen beim fußball bekommt man schließlich auch ne gelbe karte...? |
Die Verwarnung würde ich so wie eine gelbe Karte betrachten, jenachdem wenn der Müllwagen nicht in die Straße gekommen wäre und seiner Arbeit nicht nachgehen kann, hätte man die Wagen auch abschleppen lassen können.
Und der altbekannte Spruch "Unwissenheit schützt nicht vor der Strafe". |
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Biber FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 22.01.09, 23:48 Titel: |
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ScottyMC hat folgendes geschrieben:: | Gibt es dafür nicht auch gewisse regelungen beim fußball bekommt man schließlich auch ne gelbe karte...? | Das ist die gelbe Karte. Rot ist Führerscheinentzug. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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Oberlehrer Lempel FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 22.09.2004 Beiträge: 1454
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Verfasst am: 24.01.09, 10:48 Titel: Re: Umgezogen, falsch geparkt ohne es zu merken. |
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Hallo,
Zunächst einmal zu den Begrifflichkeiten:
1) Eine Verwarnung ist gemäß § 56 OWiG eine Maßnahme der Verwaltungsbehörde. Für die Verwarnung gilt (aus dem OwiG):
Zitat: | § 56 Verwarnung durch die Verwaltungsbehörde
(1) Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von fünf bis fünfunddreißig Euro erheben. Sie kann eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld erteilen. |
Im Vergleich mit dem Fußballspiel wäre dies etwa vergleichbar mit einer mündlichen Ermahnung durch den Schiedsrichter.
2) Ist eine Ordnungswidrigkeit nicht mehr als geringfügig zu betrachten, dann kommt es zum Bußgeldverfahren. Hierunter fallen alle Verkehrsordnungswidrigkeiten, die gemäß Bußgeldkatalog mit 40 Euro und mehr zu ahnden sind. In solchen Fällen kann keine Verwarnung mehr ausgesprochen werden.
Dies wäre etwa vergleichbar mit einer gelben Karte beim Fußball.
3) Bei bestimmten Tatbeständen kommt es zusätzlich zur Geldbuße noch zu einem Fahrverbot (1-3 Monate). Dies entspricht dann etwa der gelb/roten Karte beim Fußball.
4) Manchmal aber hilft nur noch die Entziehung der Fahrerlaubnis. Das ist dann die Rote Karte.
ScottyMC hat folgendes geschrieben:: | dummerweise war dies direkt in einer Kurve und damit behinderte ich (wenn auch nicht vorsätzlich) und zwei weitere Fahrzeuge auf der anderen seite die einfahrt in die straße für müllfahrzeuge. | Die im Bußgeldkatalog aufgeführten Verwarnungs- und Bußgelder sind auf die Fälle gewöhnlicher Tatumstände und fahrlässiger Begehung ausgerichtet. Vorsatz ist also nicht erforderlich.
Liegt Vorsatz vor, dann können erhöhte Verwarnungs- und Bußgelder verhängt werden.
Die Rechtslage, nach der Sie fragen ist so, dass Ihre Chancen, aus der Sache herauszukommen ohne bezahlen zu müssen, denkbar schlecht sind, da Sie dazu auf die "Kulanz" der Behörde angewiesen sind. Diese kann zwar entscheiden, es bei einer kostenlosen Ermahnung zu belassen, aber sie wird es allerhöchstwahrscheinlich nicht tun. Denn - denken Sie mal weiter: Wenn die Behörde jedem, der, mit welchen Begründungen auch immer, darum bittet, das Verwarnungsgeld erlassen würde, was dann ...?
gez. Lempel |
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