Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Anwältin reagiert und agiert nicht!
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Anwältin reagiert und agiert nicht!

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
fliegermike
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.08.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 18:43    Titel: Anwältin reagiert und agiert nicht! Antworten mit Zitat

Im September 2007 hat Frau X einen Verkersunfall. Dieser wird zuerst, aufgrund einer fehlenden Zeugenaussage, mit 50/50 abgeschlossen. Frau X wurden nach der Zeugenaussage von der Versicherung wieder zurück gestuft.
Frau X nimmt sich als Rechtsbeistand Anwältin Y um die fehlenden 50% des Schadens einzufordern.
Die Kontaktaufnahme mit Anwältin Y läuft von Anfang an sehr zögerlich.
Nach mehreren Ultimaten, erst dann reagiert Y, kommen dann zögerlich Informationen.
Im Sommer 2008, nachdem mehrfach versucht wurde mit Y Kontakt auf zunehmen, wendet sich Frau X an die Rechtsanwaltskammer. Nach einigen Wochen kommt ein Schreiben von Anwältin Y mit der Beteuerung für ihre Versäumnisse und dem Versprechen sich unverzüglich um den Fall zu kümmern. Dem Schreiben lag auch die Klageschrift bei die aber ein Datum von Ende 2007 trug. Seit dem an ist es zu keinem Kontakt mehr mit Anwältin Y gekommen, trotz mehrfachen versuchens von Frau X.
Welche Möglichkeiten hat Frau X um ihr Recht durchzusetzen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
marcdsl
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.03.2005
Beiträge: 481

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 19:41    Titel: Antworten mit Zitat

Welches Recht? Die Regulierung des Schadens?

Vertragsverhältnis zur Rechtsanwältig kündigen und einen neuen RechtsanwaltIn suchen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
fliegermike
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.08.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 24.01.09, 11:40    Titel: Antworten mit Zitat

Es geht um die Regulierung des Schadens.
Bis jetzt hat Frau X nur 50% der Reparatur bekommen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.