Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 23.01.09, 18:43 Titel: Anwältin reagiert und agiert nicht!
Im September 2007 hat Frau X einen Verkersunfall. Dieser wird zuerst, aufgrund einer fehlenden Zeugenaussage, mit 50/50 abgeschlossen. Frau X wurden nach der Zeugenaussage von der Versicherung wieder zurück gestuft.
Frau X nimmt sich als Rechtsbeistand Anwältin Y um die fehlenden 50% des Schadens einzufordern.
Die Kontaktaufnahme mit Anwältin Y läuft von Anfang an sehr zögerlich.
Nach mehreren Ultimaten, erst dann reagiert Y, kommen dann zögerlich Informationen.
Im Sommer 2008, nachdem mehrfach versucht wurde mit Y Kontakt auf zunehmen, wendet sich Frau X an die Rechtsanwaltskammer. Nach einigen Wochen kommt ein Schreiben von Anwältin Y mit der Beteuerung für ihre Versäumnisse und dem Versprechen sich unverzüglich um den Fall zu kümmern. Dem Schreiben lag auch die Klageschrift bei die aber ein Datum von Ende 2007 trug. Seit dem an ist es zu keinem Kontakt mehr mit Anwältin Y gekommen, trotz mehrfachen versuchens von Frau X.
Welche Möglichkeiten hat Frau X um ihr Recht durchzusetzen?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.