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Verfasst am: 24.01.09, 12:07 Titel: neue Rechtschreibung
Hallo.
A hat vor ca. 10 Jahren Abitur gemacht, nach der alten Rechtschreibung.
Nun beginnt A dieses Jahr eine neue kaufmännische Ausbildung im Bundesland NRW.
Grundsätzlich sind A die neuen Rechtschreiberegeln bekannt, jedoch kam es zu einer
Diskussion mit dem Ausbilder.
Es geht um das Wort "selbstständig - selbständig"
Im Duden steht es in beiden Schreibweisen, die neue mit rot markiert, die alte in schwarz.
Laut Aussage des Ausbilders ist die schwarze Schreibung veraltet und wird während
der Ausbildung bei Testaten als falsch markiert, außerdem würde die IHK bei einer
Prüfung dies auch als falsche Schreibweise ansehen.
A ist damit natürlich nicht einverstanden.
Das Wort steht in beiden Versionen im Duden. A ist der Meinung, dass beide
Schreibweisen zulässig und es hier nicht als falsch bewertet werden darf.
Letztes Jahr sollte ja irgendeine Regelung kommen, dass nur noch die neue
Rechtschreibung Gültigkeit hat, was sich dann aber nicht durchsetzen konnte.
In wie weit haben jetzt Schüler oder Ausbilder recht?
Kann man das irgendwo nachlesen? _________________ Nur das Genie beherrscht das Chaos!
in NRW ist die neue Rechtsschreibung nur für die Schulen und Behörden verbindlich. Mit der Reform der Rechtschreibreform haben wir nun das Dilemma, daß wir einige Wörter beliebig schreiben dürfen. Das Wort "selbständig (alte Schreibweise)" gehört dazu. In der ersten Reform schieb man dieses Wort mi zwei "st". Die Reform der Reform brachte dann das Schlamassel mit den beiden richtigen schreibweisen.
Ergo: Es darf gewürfelt werden, und beide Schreibweisen wären nun richtig.
Die Schüler in NRW lernen nur noch die neue Rechtschreibung. Die Lehrer, Beamte und Angestellte in den NRW müssen im dienstlichen und schulischen Bereich die neue Rechtschreibung anwenden. Es gibt aber kein Gesetz, daß die Bürger verpflichtet, nur noch die neue Rechtschreibung anzuwenden.
Meine persönliche Meinung ist, daß die Bildungspolitiker lieber mal die Finger von der Rechtschreibung gelassen hätten und statt dessen sich mal für die Sanierung etlicher Schulen eingesetzt hätten. Statt dessen haben sie aus lauter Langeweile mal so richtig in der Rechtschreibung rumgefuscht.
meine Ausgangsfrage ist, ob es A als Fehler angezeigt werden darf, wenn A nach der
alten Rechtschreibung schreibt, wenn diese noch im Duden steht _________________ Nur das Genie beherrscht das Chaos!
Da der Duden außerdem nunmal seine ausschließliche Amtlichkeit für die richtige Anwendung der Rechtschreibung verloren hat, hier ein Link zum wirklich amtlichen Wörterverzeichnis:
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