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Verfasst am: 24.01.09, 13:38 Titel: Urintest in der Öffentlichkeit
Ist es der Polizei erlaubt, nach (äußerst subjektivem) Verdacht (sprich: lange Haare, Piercings, blaue Haare, rote Haare, Hakennase, was auch immer), eine Person dazu zu veranlassen einen Urintest in der Öffentlichkeit zu vollziehen.
Mit Öffentlichkeit meine ich zum Beispiel öffentliche Plätze, Tankstellen, etc. Jedenfalls Örtlichkeiten, an denen öffentliches Treiben und/oder eventuell sogar Kameras sind.
Natürlich kann der Betroffene das ganze ja auch ausschlagen, aber da die Polizei ja die exekutive Kraft unseres Landes ist, strahlt sie meiner Meinung nach auch einen gewissen Grad an Authorität aus, welcher Menschen dazu bringt ihre Aufforderungen nachzukommen, seien sie auch demütigend und bloßstellend und das wirkt auf mich fahrlässig.
Hoffe auf Antworten.
Und wenn dann ist er nur halb öffentlich - hinter einem Busch oder ähnliches. Denn das Urinieren in der Öffentlichkeit ist ordnungswidrig und das Zurschaustellen des Gliedes beim Pinkeln wird auch nicht durch die Polizei gefördert. _________________ Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
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