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Kann die Schule die Schüler zu einem Putztag zwingen?

 
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franzdom
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 14:12    Titel: Kann die Schule die Schüler zu einem Putztag zwingen? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe eine Frage zum hessischen Schulrecht. Kann die Schule einem Schüler zwingen an einem Putztag teilzunehmen um die Schule zu putzen? Dieser Putztag findet während der Schulzeit statt und somit würde der Unterricht wegen des putzens ausfallen.
Davon betroffen sind auch Abitur relevante Fächer wie Mathe und Englisch.

Um die Schule zu Säubern können doch nicht die Schüler, besonders die bald Abi schreiben, verwendet werden?!

Danke für die Antworten!
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heini12
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 18:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

aus dem Bauch heraus nein.
Aber es fehlen hier zu viele Informationen.
Warum und mit welcher Begründung gibt es den Putztag?

Mit freundlichen Grüßen

Heini
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franzdom
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 16:48    Titel: Antworten mit Zitat

Die offizielle Begründung ist, dass es aufgrund des Umbaus einer Schule, diese Schule geputzt werden muss, um sie dann schön dekorieren zu können. Dieser Umbau hat nämlich neue Präsentationsflächen geschaffen, die man dekorieren müsse.
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 17:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo franzdom,

wer ist der Träger der Schule, eine Stadt/Gemeinde oder ein privater Träger?

Warum waren die Putzarbeiten nicht Bestandteil der Umbauarbeiten?

Wer will den Putztag anordnen? Schüler, Eltern, Lehrer, Schulleiter?

Weiß der Verantwortliche beim Schulträger schon von dieser geplanten Aktion?
Hat er begründet, warum der Träger die Putzarbeiten nicht übernimmt?

Schöne Grüße
Kurt
_________________
Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
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0Klaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 24.01.09, 17:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

der Putztag wird vermutlich als Projekttag durchgeführt. Dieser stellt Unterricht in anderer Form dar. Vermutlich wird die Schule eine Begründung finden, wie sie diesen Tag dort unterbringen kann. So wäre zB Raumgestaltung / Förderung sozialer Kompetenz / Einsatz für die Allgemeinheit oder schon allein die Vermittlung von Haushaltsfähigkeiten ausreichend (wie putzt man ein Fenster usw.). Projekte sind weitgehend frei und sollen gerade ab vom normalen Unterricht auch andere Bereiche abdecken. Unter diesem Aspekt dürfte das zulässig sein. Da Projekttage im Schuljahr regulär eingeplant sind, fällt der Unterricht auch nicht aus, sondern wird schon bei der Lehrplangestaltung berücksichtigt. Ich meine auch, dass der Stundenausfall nicht so wesentlich ist, dass das Auswirkungen auf die Prüfung hätte.

Ungeachtet dessen steht es natürlich frei im Rahmen von Elternbeschwerden auf eine Abschaffung díeser Veranstaltung hinzuwirken.

- ohne nähere Prüfung des Landesrechts Hessen -
_________________
mfg
Klaus
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franzdom
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 10:48    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe mich nochmal erkundigt und es wird wirklich als Projekttag durchgeführt. Trotzdem danke für die Antworten.
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