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Kath.Grundschule Teilnahme am Gottesdienst Pflicht ?
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eterna
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.01.2007
Beiträge: 6
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 08:57    Titel: Kath.Grundschule Teilnahme am Gottesdienst Pflicht ? Antworten mit Zitat

Guten Tagm

mal angenommen ein Kind,katholisch, besucht eine Katholische Grundschule in NRW, möchte nicht mehr am Gottesdienst teilnehmen da es NICHT AN GOTT GLAUBT.Es wird auch nicht mit zur Kommunion gehen. Das Kind besucht die zweite Klasse, aufgrund seiner hohen Intelligenz und seiner Argumente nimmt der Klassenlehrer das Kind ernst und stellt ihm die Beteiligung an allmorgendlichem Beten frei. Die Rektorin besteht aber auf die Teilnahme am Gottesdienst,mit der Begründung : Wenn Sie eine Ausnahme machen würde säße sie bald nur noch mit der Hälfte der Schülern in der Kirche ,da sie viele konfessionslose Kinder in der Schule hat. Einzige Ausnahme bilden zwei muslimische Kinder.
Wie ist in diesem Fall die Rechtslage ? Wenn Ausnahmen gemacht werden,müssen diese dann nicht für alle Kinder gelten.Ändert sich in Klasse 3/4 etwas an der Rechtslage?
Und wie sieht es aus wenn die Eltern mitsammt ihrem Kind aus der Kirche austreten ?
Das Kind von der Schule zu nehmen ist keine Alternative.

Für Ihre Hilfe und Ratschläge im voraus vielen Dank !
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Old Piper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 09:10    Titel: Antworten mit Zitat

Es handelt sich um eine Privatschule? In der entsprechenden Schulordnung dürfte doch sicherlich geregelt sein, inwieweit der wöchentliche Schulgottesdienst eine schulische Veranstaltung ist.
_________________
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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eterna
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.01.2007
Beiträge: 6
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 09:17    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Tag,

es ist keine Privatschule.Es ist eine ganz normale katholische Grundschule.
Es geht sich eigentlich darum,dass wenn bei muslimischen Kindern Aussnahmen möglich sind,diese doch auch für alle Kinder gelten sollten.

Danke für ihre Antwort.
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 10:04    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

wenn das Kind katholisch ist, ist es doch ganz normal wenn es am Gottesdienst teilniummt. Was ist daran so außergewöhnlich ?
Bei den Muslimen ist es eben so, dass sie eine andere Konfession haben, da ist das normal dass die nicht in den Gottesddienst müssen.
Soweit ich das jetzt weis, besteht ab 14 Jahren die Möglichkeit von Religionsunterricht auzuschließen.

Gruß roni
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Old Piper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 10:21    Titel: Antworten mit Zitat

eterna hat folgendes geschrieben::
es ist keine Privatschule.Es ist eine ganz normale katholische Grundschule.

Also entweder ist es eine staatliche Schule - Trägerschaft Land bzw. Kommune, dann ohne Religionsbindung - oder der Schulträger ist die kath. Kirche, also nichtstaatlich --> privat

Oder gibt es in NRW da andere Konstellationen?
_________________
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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Kormoran
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 10:49    Titel: Antworten mit Zitat

Old Piper hat folgendes geschrieben::
Also entweder ist es eine staatliche Schule - Trägerschaft Land bzw. Kommune, dann ohne Religionsbindung - oder der Schulträger ist die kath. Kirche, also nichtstaatlich --> privat

Negativ, eine katholische GS ist keine Privatschule, sondern eine staatliche Angebotsschule in kirchlicher Trägerschaft.

Zur Frage selbst, ohne allerdings überprüft zu haben, ob für kath. GS in NRW nun noch wieder etwas anderes gilt, als für die mir bekannten: Bei den mir bekannten kath. Schulen müssen die Eltern bei der Anmeldung unterschreiben, dass das Kind sowohl am kath. Religionsunterricht (anderer wird auch nicht erteilt) als auch am wöchentlichen kath. Gottesdienst teilnimmt.

Wenn das so vereinbart wurde, muss man sich m.E. auch daran halten. Mit welcher Begründung oben für muslimische Kinder Ausnahmen gemacht werden, erschließt sich mir allerdings nicht, ich halte dies auch für fragwürdig.
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 11:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo eterna,

das berührt die ehemals politisch ziemlich umstrittene Frage, welche Rolle Konfessionsschulen in Deutschland einnehmen dürfen. Da die Rektorin pragmatisch und nicht ideologisch argumentiert, würde ich auch nach einem pragmatischen Ausweg suchen.

Kann man dem Kind verständlich machen, dass andere Schüler sein Vorbild ohne irgendwelche eigenen Glaubensgründe einfach als Vorwand zum "Blaumachen" missbrauchen würden?
Weiß der Schüler, dass die meisten Religionen gerne akzeptieren, dass Nicht- oder Andersgläubige an ihren Gottesdiensten teilnehmen?
Hat der Schüler schon mal im Koran oder einer anderen Schrift gelesen, die die wesentliche Grundlage einer anderen als der christlichen Religion darstellt?
Kann der Schüler sich eine Form seiner Anwesenheit am Gottesdienst (z.B. Hände beim Gebet nicht falten, Gebet nicht mitsprechen) vorstellen, die ihm keine Gewissensprobleme bereitet?

Wenn Sie argumentieren "was muslimische Kinder dürfen, muss mein Kind auch dürfen" machen Sie nur den muslimischen Kindern das Leben an dieser Schule schwerer.

Schöne Grüße
Kurt
_________________
Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
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heini12
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

§ 26 Schularten SchulG NRW
(3) In Bekenntnisschulen werden Kinder des katholischen oder des evangelischen
Glaubens oder einer anderen Religionsgemeinschaft nach den
Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen.
§ 31SchulG NRW
Religionsunterricht
(6) Eine Schülerin oder ein Schüler ist von der Teilnahme am Religionsunterricht
auf Grund der Erklärung der Eltern oder – bei Religionsmündigkeit
der Schülerin oder des Schülers – auf Grund eigener Erklärung befreit. Die
Erklärung ist der Schulleiterin oder dem Schulleiter schriftlich zu übermitteln.
Die Eltern sind über die Befreiung zu informieren.

Wenn die Eltern das Kind vom Religionsunterricht abmelden, muss die Schule den Schüler wie einen anderen Schüler behandeln, der nicht katholisch /evangelisch ist.
Auch wenn einige Lehrkräfte damit nicht umgehen können.
Leider gibt es in einigen kleineren Orten in NRW nur die Bekenntnisschule als Grundschule.

§ 32 SchulG NRW
Praktische Philosophie, Philosophie
Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen,
nehmen am Fach Praktische Philosophie teil, soweit dieses Fach in der
Ausbildungsordnung vorgesehen und an der Schule eingerichtet ist.

Dies führt dazu, das es dann zu Freistunden der Schüler kommt, da dieser Unterricht nicht angeboten wird.
Die Sorge der Schulleitung, dass die Kirche nur noch halb voll ist, kann ich durchaus verstehen.
Ein Gespräch mit der Schulleitung und ein Gespräch mit dem Kind kann da sicherlich helfen.
Auch finden viele Kinder die Feier zur Erstkommunion sehr schön. Die Vorbereitung findet allerdings zum teil im Religionsunterricht statt.
Darüber sollte die Eltern nachdenken. Auch haben die Eltern sich ja bewusst für den Glauben entschieden, denn sonst wäre das Kind ja nicht Katholisch.


Mit freundlichen Grüßen

Heini
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 07:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hi
warum melden die Eltern das Kind nicht vom Religionsunterricht ab? Dann hat das Kind zwar keine Stunde weniger (bei uns gibt es dann - auch für Grundschüler - Ethik), aber in dem Fall entscheiden mW die Eltern.
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0Klaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 24.01.09, 18:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die vorgebrachten Argumente sind teilweise vollkommen unlogisch.

Zunächst geht das Grundgesetz von einer allgemeinen Weltanschauungsfreiheit aus.

Glaube ist eine innere Einstellung. Wenn also ein Schüler nicht gläubig ist, kann man ihn nicht zur Teilnahme an einer Gotttesdienstfeier zwingen. Diese ist dann nur noch eine "Scheinveranstaltung". Wenn die Lehrerin Angst hat, dass auch andere Kinder nicht mehr zum Gottesdienst gehen, besuchen diese Kinder den Gottesdienst nicht deswegen, weil sie einen inneren Drang aus Glaubensgründen verspüren, dort hinzuehen, sondern weil Sie müssen. Und genau das soll gerade nicht sein. Genau die Hälfte der Kinder, die aus freier Überzeugung am Gottesdienst teilnimmt, ist wirklich gläubig und soll auch an einer Kommunion (oder was auch immer) teilnehmen. Die andere Hälfte besucht diese Veranstaltungen nur aus formalen Gründen.

Die Abgrenzung muslimische Kinder überzeugt in der Argumentation nicht. Wenn die Kinder einer Rel.-Gem. freigestellt werden, dann ist dies zwar schön, muss aber auch auf alle anderen ausgedehnt werden. Wenn also jemand nicht gläubig ist, kann er sich genauso auf die negative Religionsfreiheit berufen und eine Teilnahme verweigern.

Noch anzumerken ist, dass der Gottesdienst meines Erachtens nicht im Zusammenhang steht, mit Religionsunterricht,

RelUnterr ist eine formale Vermittlung der Religion. Sie soll weniger zum Glauben erziehen, als vielmehr den Wissen über den Glauben vermitteln. So ist es zB denkbar, dass jemand, der mal Archäologe werden will, auch wenn er ungläubig ist, den Religionsunterricht besucht, da er die geschichtliche Wissensvermittlung als wichtig für sein zukünftiges Berufsleben ansieht (ein besseres Beispiel ist mir nicht eingefallen).

Der Gottesdienst ist dagegen "angewandter" Glaube und sollte verweigert werden können.

Zitat:
Weiß der Schüler, dass die meisten Religionen gerne akzeptieren, dass Nicht- oder Andersgläubige an ihren Gottesdiensten teilnehmen?
Hat der Schüler schon mal im Koran oder einer anderen Schrift gelesen, die die wesentliche Grundlage einer anderen als der christlichen Religion darstellt?
Kann der Schüler sich eine Form seiner Anwesenheit am Gottesdienst (z.B. Hände beim Gebet nicht falten, Gebet nicht mitsprechen) vorstellen, die ihm keine Gewissensprobleme bereitet?


Ich denke darum geht es nicht, da im Falle eines Nichtglaubens kein Gewissensproblem zu sehen ist, wenn man etwas anbetet, was es nicht gibt. Ich vermute vielmehr, dass ein Schüler sich dabei komisch vorkommt und dies als Zeitverschwendung empfindet.

... oder würden Sie gern jeden Tag einen ein paar Minuten lang einen sinnlosen Spruch aufsagen und zB das Krümelmonster anbeten wollen.

- noch ergänzend sei zu sagen, dass christlicher Glaube nicht Gebet ist, sondern die gesamte Handlungsweise, das Denken und die Beachtung gewisser Grundsätze umfasst; die von der Rektorin praktizierte Auffassung scheint sich auch in der Politik gewisser Parteien weit verbreitet zu seien - nur die Handlungsweise lässt noch zu wünschen übrig (das nur nebenbei)

Das Problem ließe sich lösen, wenn an Stelle des Gebets eine andere Aufgabe erteilt würde (zB Übungsaufgaben Mathematik).
_________________
mfg
Klaus
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 24.01.09, 23:48    Titel: Re: Kath.Grundschule Teilnahme am Gottesdienst Pflicht ? Antworten mit Zitat

eterna hat folgendes geschrieben::
Guten Tagm

mal angenommen ein Kind,katholisch, besucht eine Katholische Grundschule in NRW, möchte nicht mehr am Gottesdienst teilnehmen da es NICHT AN GOTT GLAUBT.
Dieses Recht hat das Kind.
Zitat:
Es wird auch nicht mit zur Kommunion gehen.
Das hat nichts mit der Schule zu tun.
Zitat:
Das Kind besucht die zweite Klasse, aufgrund seiner hohen Intelligenz und seiner Argumente nimmt der Klassenlehrer das Kind ernst und stellt ihm die Beteiligung an allmorgendlichem Beten frei.
Korrektes Verhalten. Die Begründung mit "Intelligenz" ist allerdings etwas merkwürdig.
Zitat:
Die Rektorin besteht aber auf die Teilnahme am Gottesdienst,mit der Begründung : Wenn Sie eine Ausnahme machen würde säße sie bald nur noch mit der Hälfte der Schülern in der Kirche ,da sie viele konfessionslose Kinder in der Schule hat.
Dann muss sie eben dafür sorgen, dass die konfessionslosen Schüler entsprechend beaufsichtigt/beschäftigt werden.
Zitat:
Einzige Ausnahme bilden zwei muslimische Kinder.
Damit ist der Präzedenzfall schon geschaffen.
Zitat:
Wie ist in diesem Fall die Rechtslage?
Das Kind ist nicht religionsmündig; die Eltern entscheiden. Und wenn die Eltern entscheiden, dass das Kind nicht am Gottesdienst teilnehmen soll, dann nimmt es nicht teil.
Zitat:
Wenn Ausnahmen gemacht werden,müssen diese dann nicht für alle Kinder gelten.
Nein. Es soll ja durchaus Eltern geben, die wünschen, dass ihr Kind am Gottesdienst teilnimmt. für diese Kinder darf keine Ausnahme gemacht werden.
Zitat:
Ändert sich in Klasse 3/4 etwas an der Rechtslage?
Nein, das Kind ist normalerweise immer noch unter 14.
Zitat:
Und wie sieht es aus wenn die Eltern mitsammt ihrem Kind aus der Kirche austreten ?
Das wäre ein Schritt zu mehr Ehrlichkeit. Solange das Kind als "katholisch" gilt, muss die Schulleitung eigentlich davon ausgehen, dass auch die Teilnahme an Religionsunterricht und Gottesdienst gewünscht ist.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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eterna
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.01.2007
Beiträge: 6
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 06:34    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Tag,

vielen Dank für die offenen ehrlichen Antworten.Besonders die beiden letzten haben uns sehr geholfen.
zum " Blaumachen" wird unser Kind niemanden animieren denn während der Messe hätte es dann Unterricht in einer anderen Klasse.
Mittlerweile sind wir aus der Kirche ausgetreten.Die Rektorin besteht nach wie vor darauf dass unsere Tochter die Messe besucht.Obwohl wir dahingehend,bei der Anmeldung, nie etwas unterschrieben haben
Wir werden nun erneut das Gespräch suchen und annhand der neuen Informationen auf eine Befreiung vom Gottesdienst bestehen.
Für Ihre Hilfe vielen Dank
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heini12
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 11:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

nachdem die Eltern sich gegen die Kirche entschieden haben, bleibt nur noch ein kurzes Schreiben mir Verweis auf § 31 (6) SchulG NRW (s.o.) aufzusetzen. Die Schulleitung muss dann den Eltern dies schriftlich bestätigen.( Auch wenn es der Schulleitung nicht passt)

Mit freundlichen Grüßen

Heini
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 11:56    Titel: Antworten mit Zitat

eterna hat folgendes geschrieben::
... Die Rektorin besteht nach wie vor darauf dass unsere Tochter die Messe besucht. ...

Dann sollte der Rektorin mal das Gesetz über die religiöse Kindererziehung unter die Nase gehalten werden. Winken
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 22:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo eterna,
Zitat:
Mittlerweile sind wir aus der Kirche ausgetreten.
Respekt.

Zitat:
Die Rektorin besteht nach wie vor darauf, dass unsere Tochter die Messe besucht.
Weiß sie denn schon, dass die Eltern wegen ihr aus der Kirche ausgetreten sind? Weiß es der katholische Pfarrer?

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Dann sollte der Rektorin mal das Gesetz über die religiöse Kindererziehung unter die Nase gehalten werden.
Da steht sinngemäß, dass die Eltern über die religiöse Kindererziehung entscheiden. Da steht aber nicht, dass eine kirchliche Schule gewisse kirchliche Veranstaltungen nicht zu Pflichtveranstaltungen erklären darf.

Um welche der beiden laut Wikipedia: Konfessionsschulen in NRW vorkommenden Konfessionsschulen handelt es sich denn nun eigentlich, eine Schule in privater Trägerschaft der katholischen Kirche oder eine staatliche Konfessionsschule?

Kann die Schulleiterin im äußersten Fall darauf bestehen, dass das Kind an einer anderen Schule eingeschult wird, wenn sich die Eltern weigern, das Kind an der katholischen Messe teilnehmen zu lassen?

Schöne Grüße
Kurt
_________________
Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
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