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Arbeit statt Strafe

 
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Toshi78
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Anmeldungsdatum: 14.11.2008
Beiträge: 113

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 20:23    Titel: Arbeit statt Strafe Antworten mit Zitat

Wenn jemand zu 60 Tagessätzen zu jeweils 15Euro verurteilt wurde und er will lieber Arbeit statt Strafe beantragen, wieviel Tage müßte man dafür dann arbeiten?

Das Projekt Arbeit statt Strafe ist nach meinen Wissen nur bei Geldstrafen möglich und nicht bei Freiheitsstrafen die verhängt wurden oder?
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mano
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 24.01.09, 19:02    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

ich finde gerade nicht wo es steht - meine aber, dass das Gericht die Höhe eines Tagessatzes an den Monatsverdienst des zu verurteilenden geteilt durch 30 bindet.

Demnach wären also je 15 €uro ein Tag Arbeit.

mano
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gotto
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Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 10:03    Titel: Re: Arbeit statt Strafe Antworten mit Zitat

Toshi78 hat folgendes geschrieben::
Wenn jemand zu 60 Tagessätzen zu jeweils 15Euro verurteilt wurde und er will lieber Arbeit statt Strafe beantragen, wieviel Tage müßte man dafür dann arbeiten?

Das Projekt Arbeit statt Strafe ist nach meinen Wissen nur bei Geldstrafen möglich und nicht bei Freiheitsstrafen die verhängt wurden oder?


Pro Tagessatz sind (je nach Bundesland) 4 - 6 Stunden gemeinnütziger Arbeit nötig. Und selbstverständlich gilt das nur für Geldstrafen.
_________________
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