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Verfasst am: 24.01.09, 20:33 Titel: Privatfoto mit Politiker versteigern - legitim?
Hallo,
meine Frage dürfte ins Kunsturheberrecht fallen, denke aber mal das ich dann in der Sparte richtig bin. Folgendes:
Person A will ein Foto versteigern, wo sie zusammen mit Person B (einem höheren Politiker) zusehen ist. Das Foto wurde nach einer öffentlichen Veranstaltung aufgenommen (auf einem Marktplatz). Da Person B eine "absolute Person der Zeitgeschichte", müsste Person A laut § 23 KUG theoretisch nicht nach einer Einwilligung fragen, wenn das Foto verbreitet wird.
Würde die Einwilligungserfordernis ebenfalls wegfallen, wenn das Bild verkauft wird oder umfasst das bereits das "verbreiten"?
Aha, also daher möchte man den Politiker nicht um Erlaubnis fragen.
Nun wird man nicht das Bild bei einer Auktion online stellen können (würde ja sofort kopiert und in den kostenlosen Umlauf gebracht), sondern nur die Bildbeschreibung, in der Hoffnung das z.B. ein Skandalblatt es ersteigert. Ensprechend interessant/aufreißerisch dürfte die Bildbeschreibung ausfallen und in den Suchmaschinen landen. Dem Politiker könnte das mißfallen, er veranlaßt das Auktionshaus die Auktion zu beenden, gelangt evtl. sogar an die Daten des Anbieters.
So ein Szenario wüde ich hier mehr fürchten als Urheberrechtsfragen!
Ohne das Bild gesehen zu haben, kann man hier nicht viel sagen.
Ich bin schon seit einigen Jahren im Geschäft und auch, was Veröffentlichungen angeht, nicht gerade zimperlich. Wenn das Bild den Politiker aber wirklich kompromittiert, würde ich schon bei einer Veröffentlichung mich nicht auf den § 23 KUG verlassen sondern mich lieber x-mal absichern.
Würde das Bild bei der Auktion verkleinert online gestellt werden, wäre dies schon eine Veröffentlichung bzw. Verbreitung.
Und: A möchte das Bild versteigern, ist aber selber mit auf dem Bild. Das würde bedeuten, dass A das Bild vermutlich nicht selber aufgenommen hat. Folglich bräuchte A für eine Verbreitung/Veröffentlichung des Bildes auch noch die Zustimmung des Urhebers bzw. des Rechteinhabers. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Gesetzt dem Fall A ist Rechteinhaber der Bildes, dann wäre es -unabhängig von der Frage der Kompromitierung betrachtet-, legitim das Bild zu Veröffentlichen/Verbreiten?
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