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EU Führerschein ohne MPU
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gerinselhanni
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.07.2008
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 05.10.08, 14:28    Titel: EU Führerschein ohne MPU Antworten mit Zitat

Hoffe jemand aus dem Forum kann weiter helfen. Googeln war informativ, brachte jedoch keinen richtigen Erfolg zur Klärung des vorliegenden Sachverhalts:

Herrn A wurde anfang des Jahres die Fahrerlaubnis entzogen wegen harten Drogen am Steuer.

Um in Deutschland Fahrerlaubnis wieder zu bekommen wurde von der Führerscheinstelle eine MPU sowie ein Jahr Abstinenznachweis zur Auflage bzw. Bedingung gestellt.

Es gibt aber noch immer die Möglichkeit den EU Führerschein in Tschechien zu machen. Herr A würde unter Berücksichtigung der dortigen Meldepflicht, der 185 Tage Regelung und einem Abstinenznachweis (nicht forensisch verwertbar) über 12 Monate dort die Fahrerlaubnis erwerben.
Wie ist die Rechtslage?
Kann der Schein in Deutschland aufgrund der hier zu erbringenden MPU angefochten werden oder kann mit dem EU Schein ohne bedenken in Deutschland gefahren werden?
Dass bei Polizeikontrollen umgehend auf Btm getestet wird ist klar. Wenn der Test negativ ist und sonst keine verstöße waren kann dann trotz des EU Führerscheins hier eine MPU verlangt werden?

Vielleicht kann noch jemand erklären was es mit dem 19.01.2009 auf sich hat. Muss tatsächlich die Prüfung in einem EU Land vor diesem Datum abgelegt damit der Schein hier "unantastbar" ist?

Danke schon mal im vorraus für die Antworten.
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Mr.X
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.06.2008
Beiträge: 278

BeitragVerfasst am: 05.10.08, 15:11    Titel: Re: EU Führerschein ohne MPU Antworten mit Zitat

gerinselhanni hat folgendes geschrieben::

Kann der Schein in Deutschland aufgrund der hier zu erbringenden MPU angefochten werden
Nein.

gerinselhanni hat folgendes geschrieben::
oder kann mit dem EU Schein ohne bedenken in Deutschland gefahren werden?
Ja.
Ausnahme: wenn sich aus den Angaben im Führerschein oder anderen von diesem ausstellenden Mitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen ergibt, dass die in Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie vorgeschriebene Wohnsitzvoraussetzung zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins nicht erfüllt war.

gerinselhanni hat folgendes geschrieben::

Wenn der Test negativ ist und sonst keine verstöße waren kann dann trotz des EU Führerscheins hier eine MPU verlangt werden?
Nein.

gerinselhanni hat folgendes geschrieben::

Vielleicht kann noch jemand erklären was es mit dem 19.01.2009 auf sich hat. Muss tatsächlich die Prüfung in einem EU Land vor diesem Datum abgelegt damit der Schein hier "unantastbar" ist?
Da streiten noch die Gelehrten. Sicherer ist die FE auf jeden Fall, wenn sie vor dem 19.01.2009 erteilt wurde.
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Holly Golightly
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.09.2008
Beiträge: 68
Wohnort: 727 Fifth Avenue / 57th Street, New York City.

BeitragVerfasst am: 05.10.08, 19:33    Titel: Antworten mit Zitat

Mooooooooment mal !

Sooo einfach ist das nicht. Zum Glück, finde ich.

Die deutschen Behörden legten diese EuGH-Rechtsprechung – gestützt auf die 2. Führerscheinrichtlinie – vielfach anders aus und erkennen die ausländischen Führerscheine nicht an, wenn analog dem Gedanken des rechtsmissbräuchlichen Verhaltens damit nur die in Deutschland erforderliche MPU umgangen werden sollte, bzw. untersagen nach Anerkennung lediglich die Nutzung der Fahrerlaubnis im Inland, was in der überwiegenden Anzahl der Fälle von den Verwaltungsgerichten gebilligt wurde.

Beide Verfahrensweisen wurden allerdings nach bisheriger EuGH-Rechtssprechung als europarechtswidrig eingestuft.

Umso erstaunlicher ist die nun die Tatsache, dass sich der EuGH in seiner neuesten Entscheidung vom 26.06.08 dieser Spruchpraxis deutscher Verwaltungsgerichte im Wesentlichen angeschlossen hat. Danach darf ein Mitgliedstaat (z.B. Deutschland) die innerstaatliche Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis zum einen dann ablehnen, wenn die Ausstellung des Führerscheins innerhalb der vom Anerkennungsstaat auferlegten Sperrfrist erfolgte. Zum anderen kann ein Mitgliedstaat die Anerkennung auch dann versagen, wenn sich schon aus dem Führerschein selbst ergibt, dass das Wohnsitzerfordernis nicht erfüllt war. Dafür bieten die unbestreitbaren Informationen des Ausstellerlandes, dass der ordentliche Wohnsitz zur Zeit der Ausstellung nicht im Ausstellerstaat war, eine hinreichende Grundlage. Weiterhin erlaubt das Urteil der zuständigen Behörde des Anerkennungsstaates, die Fahrerlaubnis jedem Führerscheininhaber zu entziehen, wenn das Verhalten des Inhabers der Erlaubnis nach deren Erteilung dies nach dem innerstaatlichen Recht des Aufnahmestaates rechtfertigt.

Die vorangegangenen Darstellungen haben gezeigt, dass sich der Erwerb eines ausländischen EU-Führerscheins – anders wie es viele Anbieter auf dem Gebiet propagieren – als nicht so lukrativ wie erhofft erweist. Konnte man in der Vergangenheit noch von einem „Führerscheinroulette“ hinsichtlich der Anerkennung sprechen, kann man nach der neuen EuGH-Rechtsprechung nun wohl regelmäßig von der Ablehnung der Anerkennung ausgehen. Es ist danach mit Nachdruck zu raten, sich nicht auf derartige Spielchen einzulassen, sondern sich in den Fällen einer anstehenden MPU von erfahrenen Verkehrsjuristen bzw. –psychologen beraten zu lassen. Ausser, Sie wollen ausschliesslich in Tschechien Auto fahren, natürlich.

Got it?

Macht vielleicht auch Sinn, mit so ´nem Drogenproblem.

Herzliche Grüsse

Holly
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***Ich würde gern die Welt verändern, aber Gott gibt mir den Quelltext nicht*** und übrigens : ich verstehe nichts vom Deutschen Recht- ich rate nur !
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Mr.X
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.06.2008
Beiträge: 278

BeitragVerfasst am: 05.10.08, 20:20    Titel: Antworten mit Zitat

Holly Golightly hat folgendes geschrieben::
Mooooooooment mal !
Meinst du mich? Habe ich was Falsches geschrieben? Geschockt
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Holly Golightly
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.09.2008
Beiträge: 68
Wohnort: 727 Fifth Avenue / 57th Street, New York City.

BeitragVerfasst am: 05.10.08, 20:41    Titel: Antworten mit Zitat

Verlegen Verlegen Verlegen Verlegen Verlegen


Gottogott !

Neeee !

Ich hab´s bloss überlesen!

Bzw "jein".... aber ich bin ja auch nicht vom Fach Winken

gerinselhanni hat folgendes geschrieben::

Zitat:
Kann der Schein in Deutschland aufgrund der hier zu erbringenden MPU angefochten werden
Nein.



Der Führerschein kann hier - auch erfolgreich- angefochten werden. Meine ich.

Und wie gesagt, bei

Zitat:
gerinselhanni hat folgendes geschrieben::
oder kann mit dem EU Schein ohne bedenken in Deutschland gefahren werden?
Ja.
Ausnahme: wenn sich aus den Angaben im Führerschein oder anderen von diesem ausstellenden Mitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen ergibt, dass die in Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie vorgeschriebene Wohnsitzvoraussetzung zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins nicht erfüllt war.


Habe ich das "Ausnahme" überlesen.

Sorry, wenn ich bisschen harsch "rüberkam". Ich war irgendwie so ...äh..im Schwung.

Herzliche Grüsse

Holly
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Mr.X
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.06.2008
Beiträge: 278

BeitragVerfasst am: 05.10.08, 20:52    Titel: Antworten mit Zitat

Holly Golightly hat folgendes geschrieben::

gerinselhanni hat folgendes geschrieben::

Zitat:
Kann der Schein in Deutschland aufgrund der hier zu erbringenden MPU angefochten werden
Nein.



Der Führerschein kann hier - auch erfolgreich- angefochten werden. Meine ich.
Nein, deswegen eben nicht. Der EuGH ist ja der Meinung, dass die ausl. Behörde die Eignung geprüft hat, da ja sonst nicht erteilt worden wäre. Ohne erneute Auffälligkeit in D ist eine Überprüfung der Eignung nicht möglich.

Holly Golightly hat folgendes geschrieben::

Sorry, wenn ich bisschen harsch "rüberkam". Ich war irgendwie so ...äh..im Schwung.
Als harsch hatte das nicht empfunden. Mich hatte nur gewundert, dass du an meiner Antwort etwas auszusetzen hattest (womit ich natürlich nicht behaupte, dass ich fehlerfrei bin Winken ).
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gerinselhanni
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.07.2008
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 06.10.08, 07:57    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank erstmal für die Antworten.

Die Sperrfrist von Herrn A endete im Mai. Die Prüfung wird im Dezember oder Januar sein, aber vor dem 19.01.2009


Zuletzt bearbeitet von gerinselhanni am 06.10.08, 20:18, insgesamt 1-mal bearbeitet
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svnmr
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Anmeldungsdatum: 23.03.2005
Beiträge: 81

BeitragVerfasst am: 06.10.08, 14:06    Titel: Antworten mit Zitat

gerinselhanni hat folgendes geschrieben::


Er kann mit der Tschechischen Fahrerlaubnis aber doch auf jeden Fall solange fahren bis er das erste mal in eine Polizeikontrolle gerät, richtig?


Ich würde damit vorsichtig sein.
Eine Polizeikontrolle legt nicht fest, ob die Fahrt mit der tschechischen Fahrerlaubnis rechtens ist oder nicht.
Bei einer Polizeikontrolle wird nur festgestellt mit welchen Dokumenten man unterwegs ist. Bei einem Verdacht wird man möglicherweise wegen fahren ohne FE angezeigt. Es wird dann ein Gericht entscheiden, ob die Fahrt mit diesen Papieren erlaubt war oder nicht. Aber dann nicht erst zum Zeitpunkt der Kontrolle sondern vermutlich seit Zeitpunkt der Ausstellung der FE.
(meine persönliche Meinung)
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Jens L
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Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 06.10.08, 19:58    Titel: Antworten mit Zitat

gerinselhanni hat folgendes geschrieben::
Die Sperrfrist von Herrn A endete im Mai. Die Prüfung wird im Dezember oder Januar sein, aber vor dem 19.01.2009

Sofern Herr A einen tschechischen Wohnsitz im FS eingetragen bekommt, kann er damit unbehelligt in Deutschland fahren.

Der FS muß von den deutschen Behörden in vollem Umfang anerkannt werden.

Die Ausführungen von @Mr.X sind korrekt und gehen mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs konform.

Ich kann die Zweifel, die hier z.T. verbreitet werden in keinster Weise nachvollziehen.
_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
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gerinselhanni
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Anmeldungsdatum: 16.07.2008
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 06.10.08, 20:49    Titel: Antworten mit Zitat

Wunderbar! Veilen Dank!

Sollte doch noch jemand einen kritischen Punkt zum EU Schein kennen, bitte eintragen.

Ist es richtig, daß die deutsche Führerscheinstelle über die neue Fahrerlaubnis informiert wird?
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Jens L
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Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 06.10.08, 22:28    Titel: Antworten mit Zitat

gerinselhanni hat folgendes geschrieben::
Ist es richtig, daß die deutsche Führerscheinstelle über die neue Fahrerlaubnis informiert wird?

Nein
_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
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gerinselhanni
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Anmeldungsdatum: 16.07.2008
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 11:40    Titel: Antworten mit Zitat

Es hat alles funktioniert.
Weiss jemand schon mehr über den 19.01.2009?
Was hat es mit diesem Datum auf sich?
Wenn man die Prüfung nach dem 19.01.2009 ablegt ist doch der Führerschein auch gültig wenn man alle "Bedingungen" einhält oder?
(185 Tage regelung, sperrzeit...)
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Anmeldungsdatum: 26.01.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

Eine ab dem 19.01.2009 im EU Ausland erworbene EU-FE braucht nicht anerkannt werden, wenn bereits ein Entzug in D. vorlag. Grundlage: FeV und Artikel 11.4 EU Führerscheinrichtlinie.

Wenn Dich das Thema interessiert, und Du viel Zeit hast Winken)

[unerwünschte Links entfernt - flipmow]
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Anmeldungsdatum: 26.01.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 14:48    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe flipmov gebeten sich die ursprünglich verlinkte Infomationsquelle einmal anzusehen, und dann vielleicht doch den Link zuzulassen.

Vorerst aber einen anderen Link zum Thema - geht direkt zum BMVBS (Verkehrsministerium). Hoffe der ist erlaubt Winken

http://www.bmvbs.de/-,302.1062081/doc.htm
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gerinselhanni
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Anmeldungsdatum: 16.07.2008
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 05:41    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort.

Was ist den ein schwerwiegendes Verkehrsdelikt?
Wenn man in Deutschland keine Zulassung zur Führerscheinprüfung bekam
wegen nem BTM Vorfall mit 16 Jahren dann dürfte das kein schwerwiegendes verkehrsdelikt sein oder? Deutschland verlangt hier die Mpu.
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