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recht.de :: Thema anzeigen - 1:1 übernommene AGB abmahnfähig?
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1:1 übernommene AGB abmahnfähig?

 
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jonas82
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Anmeldungsdatum: 13.08.2005
Beiträge: 401

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 16:15    Titel: 1:1 übernommene AGB abmahnfähig? Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn ein Mitbewerber die eigenen AGB eines Onlineshops inhaltlich und mit dem optisch gleichen Aufbau übernimmt (HTML-Code-Kopie), lediglich seine eigenen Daten wie Adresse sowie Versandkosten ändert, ist dies dann abmahnbar?

Spielt es dabei eine Rolle welchen Umfang die AGBs haben?

Ich meine mit AGB jetzt nicht die ellenlangen Seiten mit 100 Klauseln sondern kurzgefasste Infos zu Zahlungsarten, Versandkosten, Lieferzeit und Widerrufsbelehrung.

Danke,
Jonas
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Questor
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BeitragVerfasst am: 25.01.09, 16:23    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso sollte es?
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jonas82
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.08.2005
Beiträge: 401

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

Das Kopieren von AGBs ist Deiner Meinung nach legal? Smilie
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Questor
Gast





BeitragVerfasst am: 25.01.09, 16:29    Titel: Antworten mit Zitat

Was ist daran illegal? AGBs sind doch kein Kunstwerk und das Unternehmen fungiert hier doch nicht als Künstler........ Lachen
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jonas82
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.08.2005
Beiträge: 401

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 16:32    Titel: Antworten mit Zitat

Questor hat folgendes geschrieben::
Was ist daran illegal? AGBs sind doch kein Kunstwerk und das Unternehmen fungiert hier doch nicht als Künstler........ Lachen


Übernahme fremder Leistung usw.

Es ist definitiv illegal, dass muss jetzt hier auch nicht weiter in Frage gestellt werden.
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Elektrikör
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 16:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn du das schon weißt, warum dann die Frage hier???


Abmahnung schreiben und gut ist


PS: ich seh´s nicht so (wenn´s keine besonderen AGB´s sind)


MfG
_________________
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 17:22    Titel: Antworten mit Zitat

jonas82 hat folgendes geschrieben::
Es ist definitiv illegal

Geschockt Woher nimmst Du diese Weisheit? Wo soll denn bei AGB die notwendige Schöpfungshöhe sein, damit Urheberrechtsschutz entstehen kann? Oder sollte es im UWG einen Passus geben, der mir bisher verborgen geblieben wäre? Aufklärung tut not.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Questor
Gast





BeitragVerfasst am: 25.01.09, 20:03    Titel: Antworten mit Zitat

jonas82 hat folgendes geschrieben::
Questor hat folgendes geschrieben::
Was ist daran illegal? AGBs sind doch kein Kunstwerk und das Unternehmen fungiert hier doch nicht als Künstler........ Lachen

Übernahme fremder Leistung usw.
Es ist definitiv illegal, dass muss jetzt hier auch nicht weiter in Frage gestellt werden.
lautes Lachen Mit dem Fuß aufstampfen und bockig "Ich will aber...." rufen, nutzt da auch nichts. lautes Lachen
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 21:19    Titel: Antworten mit Zitat

Funktioniert vor Gericht aber manchmal, wenn man nur energisch genug auftritt... lautes Lachen
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jonas82
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.08.2005
Beiträge: 401

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 22:51    Titel: Antworten mit Zitat

Also gut eurer Meinung nach ist es legal sich bei fremden AGB's zu bedienen die für viel Geld von Anwälten erstellt wurden.
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 23:42    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde die juristische Universalantwort geben: Es kommt darauf an..
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Geist ist Geil!
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Phönix3
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 01:56    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn AGB korrekt sind (für den jeweiligen Betrieb) dann können sie nur von einem Juristen selbst (wenn er der Firmenchef ist) oder mit anwaltlicher Hilfe erstellt worden sein.

Ich schlussfolgere weiter:
Da in den AGB die gesetzlichen Bestimmungen eindeutig und in der nötigen Terminologie gehalten sein müssen, können ja nur zwangsläufig stets die gleichen (nicht unbedingt dieselben) aber die gleichen Texte dabei herauskommen. Soviel "künstlerische Freiheit" gibts da bestimmt nicht, daß der 4-Millionste-Shop-Betreiber nochmal ganz "individuelle AGB" vorweisen kann.
Wenn ich eine Einladung zu meiner Geburtstagsfeier versende, teile ich mir meinen Text wohl mit Millionen Leuten, die jemals Leute zu einer Feier eingeladen haben. Die Sätze sind immer ähnlich.
Wenn jetzt der Gesetzgeber herginge und auch noch das "Abkupfern" von perfekten AGB beanstanden würde, ja um Gottes Willen !
Das Gegenteil müsste der Fall sein. Freude pur !
Es gäbe viel weniger Streitigkeiten vor Gericht, wenn AGB einheitlich korrekt wären und wer da von wem "kopiert" hat, dürfte doch unwesentlich sein, weil ja letztes Endes auch der "Beraubte" von korrekten AGB um sich herum profitiert, weil auch er Rechtssicherheit dadurch genießt.
Im übrigen dürfte es sehr schwer sein, einen "Diebstahl" Plagiat nachzuweisen !
Wenn nämlich A sich als beraubt erklärt und B soll der Dieb sein und C hat dieselben AGB, könnte B sagen, er hätte sie von C oder D oder F und wenn es C und D und F egal ist, wer seine AGB kopiert, tja was dann ?

Im übrigen, wenn die AGB wirklich so speziell sind, daß sie unter 1000 nur 2 Mal vorkommen könnten, so würde ich meine "Vorlage" anrufen und ihm die Hälfte des Honorars bezahlen, was er für seinen Anwalt damals bezahlt hat (er wird sich freuen Winken und mir von ihm eine Übernahme bzw. Nutzungs-Abtretungs-Erklärung oder wie das heißt, zu holen.
(Aber bitte Anwaltsrechnung zeigen lassen, nicht, daß man am Ende einen Dieb bezahlt. gg*

Eine sehr vertretbare, sauber und sogar ethische Sache.
Weiter Probleme bleiben, wie üblich, dann aus Winken

Aber ich muß einräumen, daß ich die Dinge oft zu einfach sehe.



Gruß Phönix
_________________
Gruß
Phö-nixe

Zitat @ Dipl.-Sozialarbeiter: FDR heißt "Forum deutsches Recht" und FGR = "Forum gefühltes Recht"...Lachen
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jonas82
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.08.2005
Beiträge: 401

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 02:34    Titel: Antworten mit Zitat

Nun die Einladung zu Deiner Geburtstagsfeier ist allerdings privater Natur und steht in keinem Verhältnis wenn Wettbewerber sich teuer erstellte AGBs klauen (lassen).

Laut Deiner These dürfte es auch kein Urheberrecht für Musik mehr geben, weil ja alles schon mal dagewesen ist usw.

Der Nachweis dürfte kein Problem sein, wenn ein Anwalt die AGB erstellt und abgerechnet hat.

Kein Wettbewerber wird Dir "seine" AGBs für den halben Preis verkaufen.

Zitat:
Aber ich muß einräumen, daß ich die Dinge oft zu einfach sehe.


Ähm... ja! Smilie
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Phönix3
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 04:48    Titel: Antworten mit Zitat

Lieber Jonas,

Dein Argument mit der Musik-Branche ist gut und hat mich fast überzeugt davon, daß ich zu einfach denke. Allerdings, es gibt da einen ganz erheblichen Unterschied.

Eine Musikrichtung wird nicht vom Gesetzgeber her diktiert. Es steht so ziemlich fest, was in den AGB, passend zu jeder Branche, zu stehen hat und was nicht. Ergo müssen die AGB ja in derselben Branche zwangsläufig ähnlich formuliert werden.

Auf der anderen Seite versehe ich Dein Veto auch. Es wäre, wie wenn ein Dieb ein Portemonaie klaut, sich umdreht und sagt: "Hier, ich stehle zwar jetzt Dein Geld, aber ich gebe dir die Hälfte ab und du zeigst mich dafür nicht an, gelle ?" Ironie Smiley

Aber um zu den AGB zurückzukommen. Es gibt im WEB eine Menge Dienste, die für wenig Kleingeld schon vorgefertigte AGB-Fassungen anbieten. Man muß nicht abkupfern, stehlen oder sich in hohe Kosten stürzen, nur um an vernünftige AGB zu kommen.

LG Phönix
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Gruß
Phö-nixe

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