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Vorführungsbefehl-Haftbefehl und Hausdurchsuchung...

 
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Kamikaze2001
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Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 162

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 07:37    Titel: Vorführungsbefehl-Haftbefehl und Hausdurchsuchung... Antworten mit Zitat

Ich hoffe mal der Bereich des Forums ist der richtige für die Frage...

Vorab, was genau ist der Unterschied zwischen Haft- und Vorführungsbefehl und was genau der Zweck eines Vorführugsbefehls ?!

Nehmen wir an die Polizei hat einen Haft- oder Vorführungsbefehl für Person A. Person A wohnt in einer Wohngruppe mit anderen zusammen. Es klingelt an der Tür, Person B geht zur Tür und die Polizei verlangt nach Person A mit dem Hinweis auf den ...befehl. A ist allerdings nicht zu Hause was B dem Polizisten mitteilt.
Was genau darf die Polizei in dem Fall mit einem ...befehl? Ist dieser dann auch sozusagen ein Durchsuchungsbeschluss, sprich das die Polizei die Wohnung betreten darf um selbst zu schauen ob A in der Wohnung ist oder dürfte B der Polizei den Zutritt verweigern?
Etwas kürzer: Braucht die Polizei einen Durchsuchungsbeschluss um eine Wohnung zu betreten und sich um zuschauen oder reicht da ein Vorführungs- bzw. Haftbefehl aus?
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 07:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hi
Haftbefehl: Es liegt eine Straftat oder zumindest der Verdacht einer solchen vor oder jemand ist einer Aufforderung zum Haftantritt (auch Erzwingungs- oder Beugehaft) nicht gefolgt und soll nun festgenommen werden.
Vorführungsbefehl: ein Zeuge ist der Ladung zur Gerichtsverhandlung nicht gefolgt und wird nun zwangsweise vorgeführt.

Natürlich darf die Polizei unter Einhaltung der normalen Regeln die Wohnung betreten, um nach dem "Delinquenten" zu suchen - es wird ja nicht die Wohnung nach Gegenständen durchsucht, was bei einer Wohnungsdurchsuchung der Fall ist.
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Kamikaze2001
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 162

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 08:20    Titel: Antworten mit Zitat

Schon mal Danke für die fixe Antwort.
Aber was genau heißt "unter Einhaltung der normalen Regeln die Wohnung betreten" ?!
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Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 26.01.09, 08:26    Titel: Antworten mit Zitat

Aufgrund einer gesetzlichen Befugnis.
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Kamikaze2001
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 162

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 08:28    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Aufgrund einer gesetzlichen Befugnis.


Diese wäre?
Ist ein Vorführungs- und/oder Haftbefehl eine gesetzliche Befugnis um eine Wohnung betreten zu dürfen in der auch andere Mieter leben?
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Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 26.01.09, 08:29    Titel: Antworten mit Zitat

Ja.
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Kamikaze2001
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 162

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 08:32    Titel: Antworten mit Zitat

Geht doch... Lachen
Danke.
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 07:58    Titel: Antworten mit Zitat

Kamikaze2001 hat folgendes geschrieben::
Schon mal Danke für die fixe Antwort.
Aber was genau heißt "unter Einhaltung der normalen Regeln die Wohnung betreten" ?!

Allgemeine Regeln des polizeilichen (oder strafprozessualen) Tätigwerdens (mal sehen, ob ich das noch hinkriege):
- Notwendigkeit und Erforderlichkeit
- Erkennbarkeit
- Verhältnismäßigkeit- Bestimmtheit
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Wächter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 08:30    Titel: Antworten mit Zitat

hawethie hat folgendes geschrieben::

Natürlich darf die Polizei (..) die Wohnung betreten, um nach dem "Delinquenten" zu suchen...



So natürlich ist das nicht.... aber in der Tat beinhaltet der HB (nach wohl h.M. und Rechtsprechung) auch die Möglichkeit die Wohnung zu betreten und zu nach dem Herrn zu DS.


(103 StPO)
_________________
Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
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