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Warenrückgabe - Naturalrabatt - Fehlerhafte Ware

 
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Underworld
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 24.01.09, 19:17    Titel: Warenrückgabe - Naturalrabatt - Fehlerhafte Ware Antworten mit Zitat

Hallo Leute,

... nicht ganz einfach in Worte zu packen ... ich versuch`s trotzdem mal ...

Der Kleinunternehmer `K` kauft seine Ware beim Hersteller `H1`. Bei der Abnahme von bestimmten Produkten gewährt der Hersteller `H1` einen Naturalrabatt, das heisst in diesem Fall: Beim Einkauf von sechs Stück dieser Produkte gibt es ein weiteres umsonst dazu (Naturalrabatt), also sieben zum Preis von sechs.

Der Kleinunternehmer `K` möchte jetzt einen anderen Hersteller `H2` in sein Verkaufsprogramm nehmen und sich vom Hersteller `H1` trennen, was auch an sich kein Problem ist. Allerdings stellt sich Wochen später beim Verkauf heraus das vier von den sieben der oben beschriebenen Produkte fehlerhaft sind die `K` noch von `H1` auf Lager hatte.

Kleinunternehmer `K` möchte jetzt diese vier von Hersteller `H1` ersetzt haben mit dem ja wie oben beschrieben inzwischen kein Vertragsverhältnis mehr besteht, und zwar möchte er keine Produkte (verständlich) sondern eine Barauszahlung für die vier fehlerhaften Produkte.

Der Hersteller `H1` stellt sich glücklicherweise nicht stur - schränkt aber wie folgt ein: Ersetzt werden sollen nur drei Produkte. Grund: Letztendlich bezahlt wurden sechs Produkte (auch wenn sieben geliefert wurden) - Kleinunternehmer `K` hat insgesamt drei Produkte an Endkunden weiterverkauft, hat also abschließend nicht mehr die Anzahl abgenommen die für einen Naturalrabatt ausreichen würden - deswegen sollen auch nur drei ersetzt werden und nicht vier.

Ich hoffe das war für außen stehende noch einigermaßen verständlich ... ... ...
Was meint ihr zu dieser Praxis ... ... ...

Mit freundlichen Grüßen
Euer Underworld


PS ... hoffe ich hab`s in der richtigen Rubrik eingestellt ...
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 24.01.09, 19:20    Titel: Antworten mit Zitat

Da Verbraucher im fall nicht beteiligt sind, verschiebe ich mal ins Handelsrecht...
_________________
It's not about left or right, it's about right and wrong.
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Big Guro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 11:44    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich ist der Hersteller H1 nicht zur Barauszahlung verpflichtet, er hätte zuerst die Möglichkeit nachzuerfüllen. Demnach kann H1 die Bedingungen zur Barauszahlung stellen.
_________________
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Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
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