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Nutzungsrechte vom Fotografen bekommen

 
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LLpj0411
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Anmeldungsdatum: 26.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 12:35    Titel: Nutzungsrechte vom Fotografen bekommen Antworten mit Zitat

Hallo Forum,

ich würde gerne wissen ob es einen bestimmten Vordruck oder Muster gibt, den ein Fotograf ausfüllen kann um einem "Modell" die Nutzungsrechte für seine Fotos einzuräumen?

Oder würde hier auch evtl ein "Zweizeiler" ausreichen?
Der Fotograf ist Hobbyfotograf, der aber aber qualitativ hochwertige Fotos macht. Beide Parteien, also Fotograf und Modell sind gut befreundet, sodass es hier an sich keine rechtlichen Streitereien gibt, es ist also eine rein formelle Sache

Danke im Voraus für Ihre Hilfe
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 12:45    Titel: Re: Nutzungsrechte vom Fotografen bekommen Antworten mit Zitat

LLpj0411 hat folgendes geschrieben::
ich würde gerne wissen ob es einen bestimmten Vordruck oder Muster gibt, den ein Fotograf ausfüllen kann um einem "Modell" die Nutzungsrechte für seine Fotos einzuräumen?

Ja. Bemühen Sie die Suchmaschine Ihres Vertrauens und geben Sie den Begriff "Modelrelease" ein - und dann suchen Sie sich den schönsten Link aus Cool


LLpj0411 hat folgendes geschrieben::
Fotograf und Modell sind gut befreundet, sodass es hier an sich keine rechtlichen Streitereien gibt, es ist also eine rein formelle Sache

....man hat schon Pferde kotzen sehen - und das direkt vor der Apotheke Winken
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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LLpj0411
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Anmeldungsdatum: 26.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 13:06    Titel: Antworten mit Zitat

danke, mir war der Begriff "Modelrelease" nicht bekannt.

EDIT: aber mit dem Modelrelease wird doch nur dem Fotografen die Rechte an den Fotos eingeräumt, oder?

ich suche nach einem Vertrag der besagt, dass das Modell die Fotos nach eigenem Belieben weiterverwenden darf.

Oder irre ich mich?
danke
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 13:09    Titel: Antworten mit Zitat

Dann fügt man einfach einen entsprechenden Passus hinzu bzw. ändert bestehende Formulierungen.
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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LLpj0411
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Anmeldungsdatum: 26.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 13:32    Titel: Antworten mit Zitat

ich weiss nicht ob es erlaubt ist hier zu fragen, ob der folgende Entwurf iO ist. Wenn nicht, bitte löschen.

Wie gesagt, es geht lediglich um die formalität dass beide Parteien die Bilder nutzen können wie sie möchten

Zitat:
Model-Release-Vertrag
Rechteübertragung

Zwischen dem Fotografen
XXXX

und dem Model
XXXX

A) Nutzungsrecht des Fotografen
Das Model willigt ein, dass alle erstellten Aufnahmen (Fotografien) von dem Fotografen zum Zwecke der Eigenwerbung in unveränderter oder veränderter (z. B. per elektronischer Bildbearbeitung ganz oder teilweise in künstlerischer Weise montierten, beschnittenen, retuschierten, umgefärbten etc. Aufnahmen) Weise in beliebigen Medien ohne gesondertes Honorar genutzt werden dürfen.

Gleichfalls als Eigenwerbung gelten auch künstlerische Ausstellungen sowie die Teilnahme bei Wettbewerben. Eine Veröffentlichung des Namens der abgebildeten Person/en erfolgt immer im Ermessen des Fotografen.

Weiterhin gestattet das Model die Vermarktung der entstandenen Bildnisse.

Das Model erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass die von ihm angefertigten Aufnahmen (Bildnisse) in unveränderter oder veränderter Form durch den Fotografen oder durch Dritte (z. B. Bildagenturen, Verlage, Werbeunternehmen), die mit dessen Einverständnis handeln, ohne jede Beschränkung des sachlichen, räumlichen oder zeitlichen Verwendungsbereiches
• für redaktionelle Zwecke
• für werbliche Zwecke (kommerzielle Werbung)
vervielfältigt, verbreitet, ausgestellt und öffentlich wiedergegeben werden. Diese Einwilligung umfasst auch die Digitalisierung und elektronische Bearbeitung.

B) Nutzungsrecht der abgebildeten Person
Das Model erhält dafür im Gegenzug das Recht, die Fotografien für gewerbliche und auch entgeltliche eigene Zwecke zu nutzen, zu vervielfältigen, zu verbreiten und zu veröffentlichen, einschließlich dem Recht der Online-Zugänglichmachung auf einer privaten Homepage.


Ort, Datum Ort, Datum

………………………… …………………………
(Unterschrift der abgebildeten Person) (Unterschrift des Fotografen)
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