Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
wir haben im März 2008 ein Bungalow für min.10J. gemietet mit Mietfreiheit bis August 2010, da wir die Sanierung
(Dach, Heizung, Wasserleitungen, Fassade) selbst übernehmen. Heute bekamen wir Post vom Anwalt der uns
darüber informierte das unser Vermieter seid 11 September 2008 insolvent ist und uns auffrodert die Mietsache
bis zum 31 Januar 2009 zurückzugeben, da das Haus verkauft/ versteigert werden soll. Übergeben wir die
Mietsache nicht freiwillig, werden wir rausgeklagt. Das war ein Schock, ich habe sofort die Rechtschutz angerufen
um einen guten Anwalt zu bekommen doch leider übernehmen sie den Fall nicht (das Mietrecht greift nur für die gemeldete Wohnung)
Ist das wirklich so üblich? Wir hatten extra einen langfristigen Mietvertrag mit 10j. Kündigungsschutz abgeschlossen,
sonst hätten wir uns auf die Sanierung nicht eingelassen (eigentlich sollte der Vertrag auf Mietkauf umgeschrieben werden)
Jetzt heißt es Pech gehabt, für die bis jetzt erledigten Arbeiten hätten wir ja schließlich die Mietfreiheit gehabt (leider ist das
Bungalow aber noch nicht bewohnbar gewesen) Wir wollten im Frühjahr dort einziehen, wenn wir jetzt nicht rechtzeitig eine
neue Wohnung finden bzw der jetztige Vermieter an der Kündigung festhält, wären wir Obdachlos. Haben wir wirklich keine
Rechte? Der Anwalt beruft sich auf §111 InsO, §134 Abs. 1 InsO sowie §143 Abs. 2 Satz 1 InsO
Laut Anwalt könnten wir nur den Vermieter verklagen, was aber durch die Insolvenz wenig Sinn machen würde. Wir haben
wohl die Fristen verpasst, dabei haben wir heute erst erfahren das der Vermieter insolvent ist.
Leider habe ich schon schlechte Erfahrungen mit Anwälten gemacht die ausserdem sehr teuer waren. Fühle mich grad
stark überfordert, hat vielleicht schon jemand mit so etwas Erfahrung?
Anmeldungsdatum: 12.12.2005 Beiträge: 634 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 14.01.09, 14:00 Titel:
Hallo,
da müssen noch ein paar Fragen vorher beantwortet werden:
War der "Anwalt" der Insolvenzverwalter?
War/ist der Vermieter eine nahestehende Person?
Sind die Sanierungsleistungen des Mieters belegbar? _________________ Hat Ihnen der Beitrag gefallen: Drücken Sie auf den grünen Punkt. Wenn nicht, vergessen Sie es.
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 15.01.09, 14:34 Titel:
Einen 10-Jahres-Vertrag mit einer 14tägigen frist wg. Insolvenz zu kündigen, erachte ich als haltlos.
Der Inhalt der angedrohten Klage des Verwalters würde mich schon stark interessieren.... _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Anmeldungsdatum: 12.12.2005 Beiträge: 634 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 15.01.09, 15:13 Titel:
report hat folgendes geschrieben::
Einen 10-Jahres-Vertrag mit einer 14tägigen frist wg. Insolvenz zu kündigen, erachte ich als haltlos.
Der Inhalt der angedrohten Klage des Verwalters würde mich schon stark interessieren....
Ich tippe mal auf "Anfechtung". Sonst ginge es nicht. Und da ist die Frage, ob und welche anfechtbaren Handlungen vorgenommen wurden!?! _________________ Hat Ihnen der Beitrag gefallen: Drücken Sie auf den grünen Punkt. Wenn nicht, vergessen Sie es.
Der IV geht von einer unentgeldlichen Leistung im Sinne des § 134 InsO aus.
Wenn allerdings nur für zwei Jahre Mietfreiheit gewährt worden ist und dafür das Dach repariert werden soll, ansonsten jedoch Miete ab 2010 gezahlt werden soll, kommt man ME mit § 134 InsO nicht weiter.
Auch § 111 InsO greift nicht, weil dieser das Sonderkündigungsrecht des Erstehers ist, analog der Zwangsversteigerung. _________________ Scheiße verdammt noch mal, ich will wie eine Dame behandelt werden. Meredith Grey
Anmeldungsdatum: 13.01.2009 Beiträge: 4 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 19.01.09, 16:24 Titel:
Frank Wiedenhaupt hat folgendes geschrieben::
Hallo,
da müssen noch ein paar Fragen vorher beantwortet werden:
War der "Anwalt" der Insolvenzverwalter?
War/ist der Vermieter eine nahestehende Person?
Sind die Sanierungsleistungen des Mieters belegbar?
Der Insolvenzverwalter ist Inhaber der Anwaltskanzlei, ja.
Nein, an den Vermieter sind wir durch einen Bekannten
gekommen.
Wir haben nur über einen Teil des Marerials Quittungen,
Handwerkerrechnungen existieren keine da wir alles selbst
bzw mit Hilfe von Freundschaft und Verwandschaft reparieren.
Anmeldungsdatum: 12.12.2005 Beiträge: 634 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 20.01.09, 16:44 Titel:
Diese Art der Mietüberlassung ist ja nicht unüblich. Wenn jetzt der Wert der Eigenleistung und die befristete Mietbefreiung nicht in einem krassen Missverhältnis steht, sehe ich noch keinen Ansatz der Anfechtung nach §134 InsO.
Da der insolvente Vermieter keine "nahestehende Person" im Rahmen der Insolvenzordnung ist, kann auch hier keine Anspruchsgrundlage gezogen werden.
Erfahrungsgemäß "pokern" Insolvenzverwalter gerne mal, um eine unsichere oder nicht bestehende Rechtssituation zu festigen.
Ich würde daher empfehlen, den Insolvenzverwalter anzuschreiben mit der Bitte, den Vorwurf nach § 134 InsO näher zu begründen. Da muss er dann genau belegen, worin er einen Anfechtungsgrund sieht.
Auf die Antwort bin ich dann gespannt. _________________ Hat Ihnen der Beitrag gefallen: Drücken Sie auf den grünen Punkt. Wenn nicht, vergessen Sie es.
Anmeldungsdatum: 13.01.2009 Beiträge: 4 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 24.01.09, 14:51 Titel:
Wir haben uns bei einem Anwalt beraten lassen, wir sollen um wirklich
sicher zu gehen, ein Brief mit den Quittungen und Arbeitsprotokoll sowohl
an den Insolvensverwalter als auch an das Gericht schicken. Unser
Vertrag ist so wie er verfasst wurde völlig in Ordnung und der Anwalt
hat kein Sonderkündigungsrecht. Da das Grundstück wohl belastet und
das Haus in schlechtem Zustand ist wird es schwer zu Verkaufen sein,
deshalb stehen die Chancen nicht schlecht daß das Grundstück aus
der Insollvenzmasse rausgenommen wird. Also haben wir noch gute
Hoffnung...
Bevor die Freude zu groß wird, dass eine Anfechtung nicht möglich ist, sollte noch auf folgendes hingewiesen werden:
Die Vereinbarung Renovierung und dann 10 Jahre mietfrei könnte nämlich als abwohnbarer Baukostenzuschuss angesehen werden. In einem solchen Fall greift dann § 110 Abs. 1 InsO ein. Diese Vereinbarung wird als Vorausverfügung über die künftige Miete angesehen und ist dann nur für den Monat der Insolvenzeröffnung wirksam oder evtl. für den Monat danach, wenn die Eröffnung nach dem 15. erfolgte. Danach ist dann der Mietzins zu zahlen, der ohne die Vereinbarung der Mietfreiheit gezahlt werden müsste.
Der RA, der zur Beratung hinzugezogen wurde, sollte den Sachverhalt vieileicht auch noch mal dahingehend untersuchen. Unter dieser Prämisse wäre es ggf. besser, wenn der IV denkt, er könnte anfechten. Dann besteht zumindest keine Mietzahlungspflicht.
Anmeldungsdatum: 13.01.2009 Beiträge: 4 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 26.01.09, 16:54 Titel:
Hallo,
wir haben keine 10J. Mietfrei nur Kündigungsschutz. Die 2,5J Mietfrei
sind für die Sanierung des Dach, der Heizung, der Endrümpelung ect
Den Kündigungsschutz hatten wir so gewählt, da wir dauerhaft dort
wohnen wollten.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.