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Karl bestellt bei seinem Lieferanten im November 2008 1000 Liter Heizöl.
Das Heizöl soll im Januar 2009 geliefert werden.
Nu war das Heizöl im November 2008 recht teuer - im Januar ist es deutlich billiger.
Was mich nun interessiert, ist es üblich, das der Händler den Tagespreis des Heizöls berechnet oder ist er daran gebunden, den Preis zum Zeitpunkt der Bestellung in Rechnung zu stellen?
Da ich nicht der Betroffene bin - ist das von den AGB abhängig?
(Die ich derzeit leider nicht vorliegen habe?)
Wie wird sowas im allgemeinen gehändelt?
Ich hab vor kurzem einen Fernsehbericht (seriöser Sender) darüber gesehen:
Selbstverständlich gilt der Preis bei Bestellung!
Wenn meine bescheidenen BGB-Kenntnisse mich nicht trügen, schließt man mit dem Händler doch einen Vertrag:
Kunde: "Ich brauche 1000 l Heizöl."
Händler: "Jawoll, kann ich bringen, kostet 700 €."
Kunde: "Ok, liefern!"
§ 433 BGB, wenn ich nicht irre.
... und außerdem möchte ich die Reaktion von Kunde Karl sehen, wenn der Händler ihm bei Lieferung sagen würde "Pech gehabt, kostet jetzt 800 €" ... _________________ Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
Üblich ist es, den Preis zu berechnen, der am tag der Bestellung gilt.
Der Heizölpreis kann daher am Tag der Lieferung sehr viel teurer (Glück gehabt) oder sehr viel billiger (dumm gelaufen). sein
Berechnet wird immer der Preis des Tages der Bestellung.
Nun kann das ja manchmal sehr schmerzhaft erscheinen, gerade nach dem Preisverfall des Öls. Aber wenn man sich im Dezember ein Kleidungsstück kauft, was im Rahmen des WSV (ja den gibt es so nicht mehr) im Januar nur noch den halben Preis kostet, ist das doch auch ok, oder beschwert man sich da beim Händler ?!
Aber wenn man sich im Dezember ein Kleidungsstück kauft, was im Rahmen des WSV (ja den gibt es so nicht mehr) im Januar nur noch den halben Preis kostet, ist das doch auch ok, oder beschwert man sich da beim Händler ?!
Nein natürlich nicht, weil man das Kleidungsstück ja gleich mitnimmt.
Man bezahlt das ja sofort und bekommt die Ware.
Aber es ist in der Tat so, der vereinbarte Preis am Tag der Bestellung ist Maßgebend und nicht der Preis am Tag der Lieferung.
Es hätte auch andersrum laufen können, deshalb haben sie doch wohl schon im November besellt, um von Preissteigerungen im Januar verschont zu werden. Spekulationspech!
Man kann auch Termingeschäfte machen und Preisrisiken vertraglich verteilen oder ggf. auf Dritte umlegen. Gilt auch bei Währungsrisiken. In diesem Fall hat der Lieferant das Risiko getragen, aber auch die Chance. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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