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M2D noch neu hier
Anmeldungsdatum: 25.01.2009 Beiträge: 4
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Verfasst am: 25.01.09, 18:50 Titel: Einschränkung des Besuchrechts durch Betreuer |
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Der Betreuer hat das Umgangsbestimmungsrecht für einen Betreuten.
Welches sind nach Gesetzeslages Gründe, dass er das Besuchsrecht für manche Personen einschränken könnte - sprich das diese Personen nur einmal die Woche an einem von ihm festgelegten Tag kommen dürfen?
Darf er so etwas überhaupt einfach festlegen oder bedarf das noch eine zusätzliche Zustimmung oder Überprüfung durch´s Amtsgericht?
Was wären rechtlich keine Gründe?
Wie wäre die Sachlage, wenn als Begründung vom Betreuer die Antwort kommt "Er wolle die Personen einfach nur nicht mehr am Bett des Betreuten sehen"?
Es kann von verschiedenen Seiten bezeugt werden, dass diese Personen dem Betreuten nicht schaden sondern zu seinem Vorteil sind.
Wenn er ausschließlich aus persönlichen für den Fall nicht relavanten Dingen handelt, ist hier dann von einer Ausnutzung seiner durch die Betreuung gegebenen Macht auszugehen und wie kann man dem abhelfen, da er hier nicht im Sinne des Betreuten handelt? |
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AndreasHL FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 446 Wohnort: Lübeck
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Verfasst am: 26.01.09, 07:53 Titel: |
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Hallo,
man beginnt einen Beitrag in den meisten Foren mit einer Begrüßung wie "Hallo" oder einer persönlichen Anrede, falls möglich.
Man beendet einen Beitrag mit "Gruß", "mfg" oder einer ähnlichen Grußformel.
Googeln Sie einfach nach "Forum Betreuung" und benutzen Sie in diesen Foren die Suchfunktion. Alle Ihre Fragen sind schon mehrfach beantwortet worden.
Gruss
Andreas |
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Franz Königs FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
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Verfasst am: 26.01.09, 13:46 Titel: |
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AndreasHL hat folgendes geschrieben:: | ..... man beginnt einen Beitrag in den meisten Foren mit einer Begrüßung wie "Hallo" oder einer persönlichen Anrede, falls möglich.
Man beendet einen Beitrag mit "Gruß", "mfg" oder einer ähnlichen Grußformel. |
Nach meiner Einschätzung wird im Forum Deutsches Recht weder das eine noch das andere verlangt. Der recht.de-Knigge, die Juriquette, gibt lediglich folgenden Rat:
"Bleiben Sie so höflich, wie Sie selbst behandelt werden wollen." |
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Franz Königs FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
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Verfasst am: 26.01.09, 16:27 Titel: |
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Auf die gestellten Fragen wird hier eingegangen. |
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Lichtaus FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 26.08.2005 Beiträge: 261 Wohnort: Thüringen
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Verfasst am: 26.01.09, 16:56 Titel: |
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AndreasHL hat folgendes geschrieben:: |
Man beendet einen Beitrag mit "Gruß",
......
Gruss
Andreas |
Warum beenden Sie mit dem Wort Gruss, wenn man einen Beitrag doch mit dem Wort "Gruß" beendet. Das verstehe ich nicht.
Nun weiß ich gar nicht wie ich mich verabschieden soll. _________________ Grüße Lichtaus
Zuletzt bearbeitet von Lichtaus am 26.01.09, 21:13, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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M2D noch neu hier
Anmeldungsdatum: 25.01.2009 Beiträge: 4
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Verfasst am: 26.01.09, 17:39 Titel: |
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Laut Gesetz müssen doch stichhaltige Gründe vorliegen, woran ein Betreuer solche Entscheidungen festmachen darf.
Diese liegen hier nicht vor!!!!
Es sei denn Jemand will mir ernsthaft erzählen, dass das hier
Zitat: | wenn als Begründung vom Betreuer die Antwort kommt "Er wolle die Personen einfach nur nicht mehr am Bett des Betreuten sehen"?
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ein stichhaltiger Grund wäre
Ich denke, durch das neue Betreuungsgesetz soll es nicht mehr vorkommen, dass Betreuer einfach nach Lust und Laune heraus Entscheidungen tätigen können, nur weil sie ihm gerade in den Kram passen.
Vielleicht kann mir ja bitte auch Jemand erklären, was wirklich als Grund anerkannt werden könnte? |
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Franz Königs FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
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Verfasst am: 26.01.09, 19:30 Titel: |
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Der Betreuer braucht anderen Personen gegenüber seine Entscheidungen weder zu erläutern noch zu rechtferigen.
Darüber, ob die Entscheidungen eines Betreuers gerechtfertigt sind oder nicht, entscheidet das Vormundschaftsgericht, das die Aufsicht über die Tätigkeit des Betreuers führt. |
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CruNCC FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 01.01.2007 Beiträge: 2239 Wohnort: Baden-Württemberg
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Verfasst am: 26.01.09, 20:04 Titel: |
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AndreasHL hat folgendes geschrieben:: | Hallo,
man beginnt einen Beitrag in den meisten Foren mit einer Begrüßung wie "Hallo" oder einer persönlichen Anrede, falls möglich.
Man beendet einen Beitrag mit "Gruß", "mfg" oder einer ähnlichen Grußformel.
Gruss
Andreas |
Das dürfen Sie gerne tun, Sie sollten es aber nicht von anderen verlangen. |
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CruNCC FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 01.01.2007 Beiträge: 2239 Wohnort: Baden-Württemberg
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Verfasst am: 26.01.09, 20:05 Titel: |
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AndreasHL hat folgendes geschrieben:: | Hallo,
man beginnt einen Beitrag in den meisten Foren mit einer Begrüßung wie "Hallo" oder einer persönlichen Anrede, falls möglich.
Man beendet einen Beitrag mit "Gruß", "mfg" oder einer ähnlichen Grußformel.
Gruss
Andreas |
Das dürfen Sie gerne tun, Sie sollten es aber nicht von anderen verlangen. |
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