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Darf Grundstück ohne weiteres an Bodenhöhe angehoben werden?

 
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ich-hab-da-mal-ne-frage
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.03.2005
Beiträge: 75

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 20:22    Titel: Darf Grundstück ohne weiteres an Bodenhöhe angehoben werden? Antworten mit Zitat

Hallo,

ein fiktives Grundstück A liegt tiefer, als der Straßenabschnitt und die umliegenden Grundstücke. Höhenunterschied ist stellenweise bis zu 60 cm. Der betroffene Grundstücksteil wurde bisher nur als Garten genutzt. Nach Eigentümerwechsel will nun der neue Eigentümer das Bodenniveu ausgleichen und dazu weiteren Erdboden aufschütten lassen, bis sein Grundstück mit den umgebenden überall auf einer Höhe liegt.

Nun hat aber ein Nachbar B vor kurzem auf seinem Grundstück gebaut. Direkt an der Grundstücksgrenze, jedoch noch auf seinem Grund, stehen seine Garage sowie seine Gartenmauer. Beides aus Ziegel- oder Backsteinen auf einem festen Betonfundament aufgemauert. Dieser Nachbar hat sein Grundstück vor dem Bauen aufschütten lassen, liegt also auch höher als Grundstück A.

Mich beschäftigt jetzt folgende Frage: Wenn das Bodenniveau auf Grundstück A angehoben wird, wird ja zwangsläufig ein Teil des Garagen-und Mauer-Fundamentes des Nachbarn B auf der Seite von A im Erdreich verschwinden.

Muß A irgendetwas rechtliches in Bezug auf seinen Nachbarn B beachten, wenn er nun das Bodenniveau erhöhen möchte?

Könnte B zB dem A verbieten, sein Grundstück zu erhöhen, weil dann vielleicht sein Fundament durch das Erdreich des A Schaden nehmen könnte? Oder sind solche Fundamente so angelegt, daß das keinen Einfluß hat? Auf der Seite des B drückt ja schließlich auch Erde gegen das besagte Fundament und wie könnte ein und dasselbe Fundament von der einen Seite Schaden nehmen, von der anderen aber nicht.... aber man weiß ja nie, darum hier einfach mal vorab gefragt.
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jelly
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2006
Beiträge: 937

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 20:51    Titel: Antworten mit Zitat

Keine Ahnung, ob man für eine Anhebung irgendwelche Genehmigungen braucht. Aber man sollte im Sinne eines guten nachbarschaftlichen Verhältnisses vielleicht mal vorher mit dem Nachbarn reden. Vielleicht hat er ja gar keine Einwände und möchte nur vorher noch seine Garagenwand wasserdicht streichen, weil die Aufschüttung seine bisher oberirdische Horizontalsperre plötzlich zu einer wirklungslosen unterirdischen machen würde ...
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