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Verfasst am: 04.04.05, 09:35 Titel: Orginale Verträge an Insolvenzverwalter ???
Hallo,
Sachlage:
Für die Firma W wurde das Insolvenzverfahren eröffnet, der bestellte Insolvenzverwalter (guter Freund der Firma W) fordert nun alle Gläubiger auf ihre Forderungsaufstellungen anzumelden. Hierbei sollen alle Gläubiger die belegenden Urkunden im Original bei dem Insolvenzverwalter einreichen.
Welche rechtliche handhabe haben die Gläubiger noch, wenn sie ihre Originalverträge aus der Hand geben?
Die Originalunterlagen, die dem Insolvenzverwalter übergeben werden, werden zur Auslage der Tabelle nach § 175 InsO an das Gericht weitergeleitet und dort aufbewahrt. Insolvenzverwalter und Gerichte legen Wert auf die Originale, da nach Prüfung der Unterlagen und Feststellung der Forderung die Forderung TITULIERT wird. D.h. auch eine "einfache" Forderung ist nach der Feststellung zur Tabelle eine titulierte Forderung und verjährt erst nach 30 Jahren. Es ist daher wichtig, dass dem Insolvenzverwalter zur Überprüfung die Originalunterlagen vorliegen. Zudem werden bereits vorhandene Vollstreckungstitel eingefordert, da sie entwertet werden müssen, wenn die neue Titulierung vorliegt.
Zu der Anspielung, der Insolvenzverwalter sei ein guter Freund des insolventen Unternehmens lässt sich nur sagen, dass der Gläubiger darauf vertrauen muss, dass der Insolvenzverwalter seinen Job neutral und gewissenhaft ausführt.
Falls der Gläubiger diesbezüglich Bedenken hat, kann er diese jederzeit dem Gericht mitteilen!
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