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Neues Beamtenrecht - Nach 45 Dienstjahren in Pension ?

 
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rieckmann
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 48

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 18:55    Titel: Neues Beamtenrecht - Nach 45 Dienstjahren in Pension ? Antworten mit Zitat

Hallo miteinander,
ich vestehe diese Regelung nicht ganz,
denn ich habe eine spezielle Anfrage.

Angenommen Kollege ist am 01.09.1979 bei einem Unternehmen angefangen.
Am 01.04.1983 wurde Kollege Beamter. (Bundesbeamter)
Kollege ist 7 / 1964 geboren.

Kollege hat also vor seinem Beamtenverhältnis, einschließlich Wehrdienst, nur 58 Monate Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt.
Die Wartezeit für die Regelaltersrente von 60 Monaten hat Kollege also nicht erreicht.
Also kann er aus diesen Beiträgen keine Rente beziehen. deshalb hat er sich diese auszahlen lassen, um sie gewinnbringend anzulegen.

Ab wann zählen nun die "45 beitragsgedeckte Jahre" ???

Ab Eintritt in das Beamtenverhältnis (01.04.1983) da er sich vorher die Beiträge auszahlen ließ ?

Oder gilt trotzdem der Zeitpunkt Beginn der Lehrzeit (01.09.1979) ?

Wann könnte Kollege nach dem neuen Beamtenrecht (wenn es denn so abgesegnet wurde) frühstens in Pension gehen ?


Ich danke Euch für die Antworten

Gruß
FR
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Hans Speicher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 1063

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 21:45    Titel: Antworten mit Zitat

Die Fragen versteh ich nicht.

Wenn es um Rentenfragen geht, dann ist hier das falsche Forum.

Wenn es um die Frage der Zurruhesetzung geht, dann gilt im Augenblick die Regelaltersgrenze von 65 Jahren, die künftig schrittweise auf 67 angehoben wird.

Frag doch mal in deiner Besoldungsstelle nach, da gibt es bestimmt eine kompetente Antwort.

Hans
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BeamtVG
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 215
Wohnort: Opposite Of The Lord

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 21:51    Titel: Antworten mit Zitat

Der (künftige) abschlagsfreie Pensionseintritt nach 45 Jahren gilt für alle ruhegehaltsfähigen Zeiten.
Dazu können auch Zeiten aus einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst zählen.
Einfach mal eine Versorgungsauskunft mit den ruhegehaltsfähigen Zeiten von der Versorgungsdienststelle anfordern.
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