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Heimerziehung - Was für Rechte haben Kinder und Jugendliche

 
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Ghost_Rider
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.08.2008
Beiträge: 90

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 22:45    Titel: Heimerziehung - Was für Rechte haben Kinder und Jugendliche Antworten mit Zitat

Nachdem ich bereits über einen 14 Jährigen hier im Forum berichtet habe, nun neue Fragen.
Heimerziehung:

Ein Heim am Rande einer Großstadt, in der es kein Taschengeld gibt hatte nun einen Wasserrohrbruch. Aktuelle Bilder verlinke ich mal.
Die Räumlichkeiten werden nun seit 2 Wochen nicht getrocknet, die Luft ist modrich, die Kinder beschweren sich über starken Husten. Davon abgsehen hat die Küche keinen Strom. die Frage ist einfach. Darf man als 14Jähriger diese gegen den willen der noch sorgeberechtigen Mutter verweigern ?

[Bildlinks gelöscht, sorry, entspricht nicht den Forenregeln -> bitte lesen. Eine Beschreibung der offenbar katastrophalen Zustände muß ausreichen. Beste Grüße, Metzing]
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 01:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Ghost_Rider,

in dem Thread: haben wir ja schon lange diskutiert.

Sicher werde ich auch einiges zu den Rechten von Kindern und Jugendlichen in der Heimerziehung schreiben können. Allerdings mag es in den neuen Bundesländern noch erhebliche geschichtlich bedingte Unterschiede geben. Daher werden sich meine Ausführungen im wesentlichen auf die alten Bundesländer beziehen.

In Anbetracht der späten Uhrzeit werde ich aber erst in den Tagen antworten können. Winken

Liebe Grüße

Klaus
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Ghost_Rider
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.08.2008
Beiträge: 90

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 09:21    Titel: schade :( Antworten mit Zitat

schade das die Bildlinks nicht stehen bleiben können. Aber auch leicht beschrieben: Herunterhängende Tapeten in allen Räumen, Feuchtigkeit.
Die erste Aussage war : kein Geld für Trockner - danach 2: es gäbe in unseren Ballungsraum keine Geräte zur Zeit. Nun heist es , man müsse auf die Versicherung warten.

Was für einige sicher erfunden, unlogisch oder erfunden anhört was da mit diesem Jugendlichen passiert, dem kann ich nur sagen das dies Tatsachen sind. Ich habe vollends das Vertrauen in unser System verloren.
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heini12
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 18:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Heimkinder haben Anspruch auf Taschengeld. Für die Ordentliche Ausstattung des Heimes ist der Träger des Heimes zuständig. Der bekommt sein Geld, in NRW von den Landschaftsverbänden.
Bei den geschilderten Zuständen, wäre ein sofortiger Kontakt mit der Heimaufsicht des Jugendamtes sicherlich Angebracht.
Zitat: „Was für einige sicher erfunden, unlogisch oder erfunden anhört was da mit diesem Jugendlichen passiert, dem kann ich nur sagen das dies Tatsachen sind. Ich habe vollends das Vertrauen in unser System verloren.“
Leider hört sich dies nicht erfunden an. Vor ein paar Jahren ist in NRW auch ein Heim wegen ähnlicher Vorfälle geschlossen worden. Wer mehr solche Geschichten sucht, wird sicherlich in Foren von Heimkindern fündig.

Viel erfolg.

Mit freundlichen Grüßen

Heini
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Ghost_Rider
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.08.2008
Beiträge: 90

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 11:14    Titel: aUFSICHTSAMT Antworten mit Zitat

Hat wer eine Adresse für das Bundesland Sachsen -- HEimaufsicht -- oder gar den richtigen Ansprechpartner ?

LG
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 11:22    Titel: Antworten mit Zitat

Siehe Landesjugendamt Winken
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