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Jemand ist ein Ausbildungs - /Weiterbildungsverhältnis eingegangen, welches aus zwei eigenständigen Modulen besteht (die Ausbildung ist Vorraussetzung für die Weiterbildung und die wird nur bei einem gewissen Notenschnitt innerhalb der Ausbildung gewährt).
Den ersten Part (sozusagen die Ausbildung) hat XY erfolgreich abgeschlossen und würde somit in die Weiterbildung reinrutschen.
XY hat aber mittlerweile andere Zielpunkte im Leben und möchte im Herbst eine andere Qualifikation aufsatteln.
Nun besteht bei XY die Sorge, dass der Arbeitgeber ihm die Weiterbildung in Rechnung stellen würde - da XY ja bis zum Beginn der anderweitigen Qualifikation auch gerne in Lohn und Brot stehen möchte.
Ist die Sorge von XY berechtigt?
Anmerkung:
Im Vertrag steht keinerlei Klausel die das besagt - aber vielleicht gibt es ja für den Arbeitgeber eine rechtliche Grundlage....
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