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A kann (mit entsprechender legitimation als Erbe, z.B. durch Erbschein) Nachlass- Konten auflösen und der kontoführenden Bank/ Sparkasse mitteilen, wohin diese Gelder übertragen werden sollen. Die Bank wird die Konten dann abrechnen und schließen. Eine namentliche Umbenennung existierender Konten dürften die meisten Banken w/ dem Grundsatz der Kontenklarheit & Kontenwahrheit ablehnen.
Tschau
Majo _________________ Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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