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recht.de :: Thema anzeigen - Mit 16 bzw. 17 Geschäftsfähig? (Fahrschulvertrag)
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Mit 16 bzw. 17 Geschäftsfähig? (Fahrschulvertrag)
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MTK-M
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.09.2007
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 14:17    Titel: Mit 16 bzw. 17 Geschäftsfähig? (Fahrschulvertrag) Antworten mit Zitat

Guten Tag,

vor ca. einem halben Jahr (als ich 16 oder 17 war) war ich bei einer Fahrschule weil ich mich informieren wollte. Ich habe der Sekretärin mitgeteilt das es noch nicht sicher sei, ob ich mich bei ihnen anmelden möchte! Sie hat mir dann gleich einen Vertrag gegeben den NUR ich mal eben schnell unterschrieben habe. An dem Abend nahm ich zur Probe noch an dem Theorieunterricht teil und ging unwissend, dass ich einen Vertrag abgeschlossen habe nachhause. Ich legte den Vertrag meiner Mutter zum unterschreiben hin, das tat sie aber nicht weil sie noch warten wollte und zusätzlich, das ich meinen Führerschein bei einer anderen Fahrschule machen soll. Heute kam ein Schreiben der Fahrschule, dass ich 170€ Grundgebühr zahlen muss. Ich habe sofort den Chef der Fahrschule angerufen und er meint, dass es mein Problem sei', weil ICH ja den Vertrag schon unterschrieben habe und das ich teilweise Geschäftsfähig bin!
Aber damit der Vertrag wirksam wird, müsste ihn meine Mutter doch unterschrieben haben, sonst ist er doch gar nicht gültig oder? Mir wurde ja auch keine Leistung erbracht, halt nur die Probestunde Theorieunterricht.

Vielen Dank im Vorraus! Smilie
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gotto
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 14:20    Titel: Antworten mit Zitat

Wer Verträge "nur mal eben schnell" unterschreibt, sollte zur Strafe selber recherchieren.

Eine Hilfe gebe ich aber:

http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsf%C3%A4higkeit
_________________
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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MTK-M
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.09.2007
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 14:33    Titel: Antworten mit Zitat

gotto hat folgendes geschrieben::
Wer Verträge "nur mal eben schnell" unterschreibt, sollte zur Strafe selber recherchieren.

Eine Hilfe gebe ich aber:

http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsf%C3%A4higkeit


Echt nett von dir das du mir den Link rausgesucht hast! Jedoch kann ich aus dem Text nicht entnehmen auf was der Vertrag zutrifft und wie ich "schwebend unwirksam" definieren soll. Solche Beiträge provozieren mehr, als das sie helfen! Wenn du mir keine direkte Antwort geben kannst oder willst weil du dir zu schlau vorkommst dann lass es bitte gleich! Mit den Augen rollen
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 27.01.09, 14:43    Titel: Antworten mit Zitat

Ich fasse die Kritik von gotto mal in ein paar versöhnliche Worte:

Auch ein 16-17 Jähriger sollte sich darüber im Klaren sein, dass es unter Umständen Rechtsfolgen haben kann, wenn man einen Vertrag unterschreibt. Verträge von Minderjährigen sind grds. zwar "schwebend unwirksam". Das heisst, dass die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich ist.

Aber ggf. gezogene Vorteile (die genommene Theoriestunde) könnten einen Schadensersatzanspruch begründen.

Wenn die Eltern schon länger von diesem "abgeschlossenen" Vertrag wissen, könnte ggf. eine konkludente Zustimmung unterstellt werden. Dann wäre man an den Vertrag gebunden.

Der Beitrag von gotto war zwar nicht "nett", aber "persönlich" war er auch nicht. Ihrer allerdings schon. Das sollten Sie für die Zukunft in diesem Forum vermeiden.

Es führt in aller Regel dazu, dass auch andere User keine Lust haben dann noch weiter zu antworten.

lg flipmow
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MTK-M
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.09.2007
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 14:46    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank! Ich bin persönlich geworden weil mich sein Beitrag einfach provoziert hat, anstatt dass er mir geholfen hat! Wenn ich mich an ein Forum wende ist es eigentlich klar, das ich Hilfe brauche und die Information nicht selbstständig aus dem Internet entnehmen konnte.
Naja wie auch immer, vielen Dank, dann habe ich ja nichts zu befürchten und bin in Zukunft vorsichtiger! Smilie
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 27.01.09, 14:48    Titel: Antworten mit Zitat

MTK-M hat folgendes geschrieben::
Vielen Dank! Ich bin persönlich geworden weil mich sein Beitrag einfach provoziert hat, anstatt dass er mir geholfen hat! Wenn ich mich an ein Forum wende ist es eigentlich klar, das ich Hilfe brauche und die Information nicht selbstständig aus dem Internet entnehmen konnte.
Naja wie auch immer, vielen Dank, dann habe ich ja nichts zu befürchten und bin in Zukunft vorsichtiger! Smilie


Es könnte auch an - altersbedingter - mangelnder Kritikfähigkeit liegen, dass Sie derart auf den Beitrag von gotto reagiert haben.

"Schlage nie eine helfende Hand" Winken

lg flipmow
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 27.01.09, 15:59    Titel: Antworten mit Zitat

@MTK-M,

gotto hat als Stammuser davon abgesehen, Ihnen persönlich Auskünfte zu geben und hat deshalb verlinkt.

Ich kann gottos Verhalten verstehen. denn Ihrem Posting ist zu entnehmen, dass Sie noch nicht einmal wussten, ob Sie vor einem halben Jahr 16 oder 17 Jahre alt waren.

Ich stelle mich jetzt vor Gotto in seiner Person als Stammuser.

Er hat doch Hilfestellung gegeben.

Im Rahmen der Forenregeln werden Sie wahrscheinlich nunmehr keine Hilfe mehr erhalten. Hinsichtlich der Forderung seitens der Fahrschule, müssten Ihre Eltern jetzt ohnehin die Initiative ergreifen.
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MTK-M
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.09.2007
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 16:16    Titel: Antworten mit Zitat

Meiner Ansicht nach war das jetzt eigentlich schon alles geklärt, aber danke für deinen Beitrag! Smilie
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Mount'N'Update
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.09.2007
Beiträge: 1177
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 22:53    Titel: Antworten mit Zitat

flipmow hat folgendes geschrieben::
"Schlage nie eine helfende Hand" Winken


Ist es wirklich eine helfende Hand, die lieblos einen Link hinterlegt, ohne sich konkret zum Sachverhalt zu äußern?

Ist es wirklich gut für dieses Forum in seiner Wirkung nach außen, wenn wir Neulinge so empfangen?

gottos Reaktion war sicher verständlich, aber manchmal wäre eine Portion Geduld mit den jungen Wilden nicht verkehrt. Winken
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Ich habe zu diesem Thema vor 15 Jahren eine Langzeitstudie anfertigen lassen, die ist allerdings noch in Arbeit.
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Wächter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

Mount'N'Update hat folgendes geschrieben::
flipmow hat folgendes geschrieben::
"Schlage nie eine helfende Hand" Winken


Ist es wirklich eine helfende Hand, die lieblos einen Link hinterlegt, ohne sich konkret zum Sachverhalt zu äußern?


ja - die helfende Hand zur Selbsthilfe !


(vielleicht sollte ich meine Signatur mal größer machen)



Testen Sie doch mal und googlen Sie Geschäftsfähig (ein Wort, was der TE genutzt hat). Der TE hätte also schon durch eigenes Handeln sehr viel Wissen erlangen können. Durch Faulheit frägt er nur hier. Daraufhin erhält er diesen "lieblosen Link" serviert.Vielleicht ist das mehr, als nur die Hilfe bei der einen Frage, sondern sogar die Hilfe zur Lebenseinstellung?!
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Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 11:21    Titel: Antworten mit Zitat

Dafür gibts doch mittlerweile das hier Winken
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MTK-M
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Anmeldungsdatum: 02.09.2007
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 13:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe mich sofort an Google gewendet, ich finde das ist auch so ziemlich das erste was man macht. Jedoch habe ich nicht richtig verstanden was zum Bespiel "schwebend Unwirksam" genau bedeutet und habe mich deshalb ans Forum gewendet um eine genaue Erklärung zu bekommen. Vielleicht wäre es bei dem Fahrschulvertrag ja auch eine Sonderreglung, dass kann man nie wissen, also habe ich mir hier genauere Informationen erhofft.
Er könnte einfach ein: ,,Nein, ist unwirksam!" dahinter setzen und schon gäbe es diese Diskussion jetzt gar nicht! Ich fand das nicht helfend sondern provozierend, tut mir leid.
Da dieses Forum "Rechtsfragen der Jugend" heißt, könnte man hier schon mal ein bisschen toleranter sein, finde ich!
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 14:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo MTK-M,
ich kann ihren "Aufruhr" schon verstehen. Die Sache ist auch die, daß es als Stammposter manchmal "nervt", wenn man immer wieder die gleichen Fragen beantwortet. Und da trifft dann die entsprechende Reaktion denjenigen, der gerade greifbar ist. Zwar nicht schön, aber auch menschlich nachvollziehbar. Aber ich denke, es ist alles zu der Sache an sich gesagt, und hoffe, daß Sie (ode du) weiterhin Hilfe hier bei rechtlichen Fragen suchen möchten.
_________________
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 28.01.09, 23:51    Titel: Antworten mit Zitat

@MTK-M,

natürlich kann man in einem subforum " Rechtsfragen der Jugend" toleranter sein. Die Frage ist immer nur, wieviel Toleranz einem jugendlichen Fragesteller entgegengebracht werden kann, wenn er ohnenhin als Minderjähriger von diesen Informationen nicht partizipieren kann.

letztlich sind es ja die Eltern, die entsprechende Schritte einleiten müssten. Und hier kommen wir zu dem Begriff " schwebend unwirksam". Denn die eltern müssen erklären, ob sie den Vertrag anerkennen, damit er wirksam wird.
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gotto
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 08:22    Titel: Antworten mit Zitat

MTK-M hat folgendes geschrieben::
Jedoch habe ich nicht richtig verstanden was zum Bespiel "schwebend Unwirksam" genau bedeutet und habe mich deshalb ans Forum gewendet um eine genaue Erklärung zu bekommen.


Damit es nicht wieder heißt, ich sei "lieblos", verlinke ich diesmal nicht nur zum Ergebnis meiner Recherche (haben Sie nicht geschrieben, sie wüßten, wie man eine Suchmaschine bdient?)

wiki hat folgendes geschrieben::
Unwirksamkeit kann ferner vorübergehender oder dauerhafter Natur sein. Vorübergehende Unwirksamkeit (auch: schwebende Unwirksamkeit) liegt vor allem dann vor, wenn der Rechtsakt deshalb unwirksam ist, weil er eine bestimmte Voraussetzung nicht erfüllt, die aber noch herbeigeführt werden kann. Schwebend unwirksam ist daher etwa der Ratenkauf des Minderjährigen, weil die Eltern ihre Genehmigung nachträglich erteilen und dadurch das Geschäft wirksam werden lassen können.

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Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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