Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Postkarten - wie lange geschützt ?!
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Postkarten - wie lange geschützt ?!

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Urheber- und Markenrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
hercules
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.01.2009
Beiträge: 1
Wohnort: 51

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 09:12    Titel: Postkarten - wie lange geschützt ?! Antworten mit Zitat

Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich glaube hier können meine Fragen kompetent beantwortet werden.

Ich plane ein Buch zu erstellen. Auf der einen Seite möchte ich gerne "alte" Postkarten (Datum der Herstellung von den Postkarten sehr unterschiedlich. Hauptsächlich bis 1950) abdrucken lassen, und auf der anderen Buchseite eine Aufnahme aus genau der gleichen Position wie bei den Postkarten, aber von heute (damit man einen direkten Vergleich hat).

Meine Fragen :

Was muss ich bei Postkarten beachten ? Bis wann sind solche Aufnahmen im allgemeinen geschützt ? Was ist wenn auf den Karten gar kein Urheber aufgedruckt ist (war früher so üblich) ?

Ich würde mich wirklich sehr freuen, wenn mir hier weitergeholfen werden würde.

Viele Grüße
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 09:38    Titel: Antworten mit Zitat

Handelt es sich bei den Fotos auf Postkarten um "Lichtbilder", so sind diese bis 50 Jahre nach Anfertigung bzw. Erstveröffentlichung urheberrechtlich geschützt.
Handelt es sich bei den Fotos um "Lichtbildwerke", so sind sie bis 70 Jahre nach Tod des Urhebers geschützt.
Auch wenn kein Fotograf/Urheber angegeben ist sind die Fotos geschützt, da das Urheberrecht automatisch greift und Fotos grundsätzlich, unabhängig einer Schöpfungshöhe, geschützt sind.
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 17:21    Titel: Antworten mit Zitat

nordlicht02 hat folgendes geschrieben::
Handelt es sich bei den Fotos um "Lichtbildwerke", so sind sie bis 70 Jahre nach Tod des Urhebers geschützt.


Davon ist in der Regel wohl auszugehen.

Vermuten wir mal im worst case, daß der Fotograf bei Erstellung der Bilder 20 war und noch 90 geworden ist, währen die Bilder erst 140 Jahre nach ihrer Erstellung nicht mehr geschützt - auf "Nummer Sicher" wäre man damit also nur mit Postkarten von vor 1870.
In der Praxis bedeutet das, daß man bei praktisch überhaupt keinem Foto davon ausgehen kann, es sei nicht mehr geschützt. Man wird sich in jedem Einzelfall versichern müssen (oder auf Risiko gehen und hoffen, daß der Fotograf kurz nach Erstellung gestorben ist, dann wären Fotos von vor 1939 "sicher").
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 18:19    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Davon ist in der Regel wohl auszugehen.

Geschockt Bei Postkartenmotiven? Geschockt Geschockt
Das sind i. d. R. Lichtbilder und keine -werke.
Ein Lichtbildwerk setzt eine schöpferische Leistung voraus, z. B. besonderer Bildaufbau, besonderes Licht, besondere Motivgestaltung etc. pp.
Und was ist i. d. R. auf Postkarten zusehen?
Das Gleiche, was Frau Hoppenstedt und Herr Müller-Lüdenscheid auch "knipsen" Winken
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jonas82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.08.2005
Beiträge: 401

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 16:18    Titel: Antworten mit Zitat

Naja und was ist mit der "künstlerischen Leistung" wie die Postkarte aufgebaut ist?

http://img139.imageshack.us/img139/8241/151077postkarte1ls8.jpg

Sicherlich Allerweltskarte aber warum sollte die nach 50 Jahren von jedermann kostenlos genutzt werden können?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 18:42    Titel: Antworten mit Zitat

Was ist an einer Aneinanderreihung von zehn Allerweltsfotos künstlerisch?
Auf der verlinkten Karte sind nach meinem Dafürhalten zehn Lichtbilder zu sehen, keine Lichtbildwerke. Ein Lichtbildwerk muss eine alltägliche Aufnahme durch eine künstlerische Aussage überragen. Dieses definiert sich durch besondere Bildausschnitte, Licht- und Schattenkontraste, Schärfen und Unschärfen, ungewohnte Perspektive sowie das Echo in der Fachwelt und -presse. Das alles kann ich hier beim besten Willen nicht erkennen.

jonas82 hat folgendes geschrieben::
Sicherlich Allerweltskarte aber warum sollte die nach 50 Jahren von jedermann kostenlos genutzt werden können?

Weil sie dann nach dem Urheberrechtsgesetz gemeinfrei ist - ganz einfach Winken
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jonas82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.08.2005
Beiträge: 401

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 12:18    Titel: Antworten mit Zitat

Sozusagen das ist dann ein "Werk" oder wie:

http://www.von-zeit-zu-zeit.de/files/detail/1198.jpg

Und dieses Foto von 1950 darf ich also auf Webseiten stellen, auf T-Shirts drucken, eigene Postkarten damit herstellen usw. ohne überhaupt den Urheber nennen zu müssen?

http://www.tennisbadkissingen.de/bilder/Paechter1950Web.jpg

Und wie sieht es mit sowas aus:

Sammeln & Seltenes > Ansichtskarten > Motive > Berühmte Persönlichkeiten > Schauspieler

Also Postkarten von 1920 mit damaligen Schauspielern die bereits verstorben sind?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Urheber- und Markenrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.