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Verfasst am: 27.01.09, 17:20 Titel: Führerscheinentzug bei Kokaingenuss im europäischen Ausland
Mein Bruder hat im Mai 2007 in Italien einmal Kokain mit einem Bekannten konsumiert. Aufgrund einer Haaranalyse im Juli 2007 wurde dieser Konsum und Cannabisgenuss festgestellt. Ein Strafverfahren wurde nicht durchgeführt, das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.
Die Fahrerlaubnisbehörde hat ihm jetzt mitgeteilt, sie wolle ihm die Fahrerlaubnis entziehen.
Zeitpunkt der Mitteilung: Januar 2009.
Eine Haaranalyse sei nicht möglich, da die Haare mit 5 cm zu kurz seien, 12 cm müsste die Haarlänge betragen.
Weiterhin wurde eine "verfahrensrechtliche" Einjahresfrist im Schreiben erwähnt.
Wie ist die Rechtslage, ist ein Rechtsstreit überhaupt sinnvoll?
Vielen Dank für Einlesehinweise.
Zumal der einmalige Konsum noch dazu ohne Bezug zum Führen eines KFz regelmäßig nicht zum Entzug berechtigt.
Einige Bundesländer (eher im Süden, führend mein eigenes) sehen/sahen das aber sehr streng, so dass hier u.U. wirklich der Gang vors VG ratsam ist. _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong.
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